DSGVO: YouTube-Videos korrekt einbetten

Wer ein Video von YouTube in die eigene Webseite integriert, gibt damit gleichzeitig Infos über die eigenen Besucher an den Video-Webdienst weiter. Im Sinne der neuen EU-weiten Datenschutz-Verordnung ist das nicht. Gut, dass YouTube auch eine konforme Lösung hat.

Kommen Besucher auf die Webseite mit dem eingebetteten YouTube-Video, überträgt der Browser automatisch Infos über den Nutzer an YouTube – und das schon, bevor das Video überhaupt zum Abspielen angetippt wird. Ist die Person dort eingeloggt, weiß YouTube genau, auf welchen Seiten im Internet man unterwegs ist.

Wer Videos aus der YouTube-Plattform so in die eigene Webseite integrieren möchte, dass die Compliance mit der EU-Richtlinie zum Datenschutz, der sogenannten DSGVO (GDPR), gewahrt bleibt, nutzt einen Trick:

  1. Auf der Video-Seite auf Teilen, Einbetten tippen.
  2. Jetzt den erweiterten Datenschutz aktivieren.
  3. Nun kann der Code kopiert und in der eigenen Webseite verwendet werden.

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Die Datenschutzgrundveordnung (DSGVO) bringt eine Menge Änderungen und Neuheiten mit sich. Das ist auch der Grund, wieso wir ein ausführliches eBook zum Thema zusammengestellt haben: Meine Rechte im Datenschutz.

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