Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits 2018 entschieden, dass Betreiber offener WLANs nicht für illegale Aktivitäten ihrer Nutzer haften. Diese Rechtssicherheit gilt bis heute und hat zu einem deutlichen Aufschwung bei öffentlichen WLAN-Hotspots in Deutschland geführt. Wer ein offenes WLAN betreibt, trägt kein rechtliches Risiko mehr.
Juristen denken sich Wörter aus, auf die andere Menschen nicht kommen würden – und sie deshalb auch nicht gleich verstehen. Störerhaftung ist ein wunderbares Beispiel. So nennen das Juristen, wenn man für etwas belangt wird, was man gar nicht selbst getan hat. Etwa, wenn man ein offenes WLAN bereitstellt – und die User machen illegale Dinge.

Rechtssicherheit seit Jahren etabliert
Vor 2017 war das Betreiben offener WLANs tatsächlich ein Risiko: Wer einen Hotspot anbot, musste haften, wenn aus seinem WLAN heraus zum Beispiel urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal geteilt wurden. 2017 schaffte der Gesetzgeber diese Störerhaftung ab. Das BGH-Urteil von 2018 bestätigte diese neue Rechtslage und sorgte endgültig für Klarheit.
Heute ist die Sache eindeutig: Wer ein offenes WLAN betreibt, haftet nicht für die illegalen Aktivitäten seiner Nutzer. Diese Rechtssicherheit hat Deutschland gut getan – die Zahl öffentlicher WLAN-Hotspots ist seitdem stark gestiegen. Cafés, Hotels, Geschäfte und Privatpersonen können bedenkenlos kostenloses Internet anbieten.
Praktische Auswirkungen im Jahr 2026
Die Abschaffung der Störerhaftung zeigt bis heute positive Wirkung. Deutschland hat den Rückstand bei öffentlichen WLAN-Hotspots aufgeholt. In Städten findet ihr mittlerweile fast überall kostenloses Internet – vom Bäcker über Tankstellen bis hin zu öffentlichen Plätzen.
Betreiber müssen lediglich grundlegende Sicherheitsmaßnahmen beachten: Ein WPA3-verschlüsseltes Gäste-WLAN vom Hauptnetzwerk zu trennen ist technischer Standard. Moderne Router bieten diese Funktion standardmäßig. Zusätzliche rechtliche Vorsichtsmaßnahmen sind nicht nötig.
Selbst wenn über euer WLAN illegale Aktivitäten stattfinden, drohen keine Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen mehr. Im Extremfall müsst ihr nur den Zugang zu spezifischen illegalen Inhalten sperren – was in der Praxis selten vorkommt.
Tor-Netzwerk und erweiterte Anonymisierung
Das damalige BGH-Verfahren behandelte auch Tor-Exit-Knoten. Hier verlassen anonymisierte Datenströme das Tor-Netzwerk und werden ins normale Internet weitergeleitet. Auch hier bestätigte der BGH: Keine Haftung für Betreiber.
Tor-Knoten sind heute noch relevanter als 2018. Angesichts zunehmender Überwachung und Zensur nutzen mehr Menschen das Tor-Netzwerk für anonymes Surfen. Exit-Knoten zu betreiben bleibt legal und wichtig für die digitale Meinungsfreiheit.
Allerdings erfordert ein Tor-Exit-Knoten mehr technisches Verständnis als ein einfaches WLAN. Die meisten Privatpersonen beschränken sich daher auf offene WLAN-Hotspots.
Ein offenes WLAN betreiben: Das ist zu beachten
Aktuelle Entwicklungen und Trends
Seit 2018 hat sich die WLAN-Landschaft deutlich verbessert. Neue Technologien wie Wi-Fi 6E und Wi-Fi 7 bieten höhere Geschwindigkeiten und bessere Sicherheit. Viele öffentliche Hotspots unterstützen mittlerweile Gigabit-Geschwindigkeiten.
Mesh-Netzwerke ermöglichen es, größere Bereiche abzudecken. Städte und Gemeinden bauen flächendeckende WLAN-Netze auf. Das EU-Programm „WiFi4EU“ hat zusätzlich tausende Hotspots in Deutschland finanziert.
Für Unternehmen ist kostenloses WLAN heute Pflicht, nicht Kür. Kunden erwarten überall stabiles Internet. Die rechtliche Sicherheit macht es Geschäftsinhabern leicht, diesen Service anzubieten.
Internationale Perspektive
Deutschland hat mit der Abschaffung der Störerhaftung international Vorreiterarbeit geleistet. Andere EU-Länder folgten mit ähnlichen Regelungen. Die USA kennen das Konzept der Störerhaftung für WLAN-Betreiber gar nicht erst.
Heute gehört Deutschland bei der WLAN-Dichte wieder zur europäischen Spitzengruppe. Der digitale Standortnachteil durch fehlende Hotspots ist Geschichte.
Fazit: Mission erfolgreich
Die Abschaffung der Störerhaftung war ein voller Erfolg. Deutschland hat den WLAN-Rückstand aufgeholt und bietet heute eine moderne digitale Infrastruktur. Wer ein offenes WLAN betreiben möchte, kann das ohne rechtliche Bedenken tun.
Die Entscheidung zeigt: Manchmal braucht es klare gesetzliche Regelungen, um technischen Fortschritt zu ermöglichen. Die Rechtssicherheit hat Innovation freigesetzt und Deutschland digitaler gemacht. Ein Beispiel dafür, dass Politik und Recht durchaus positive Impulse für die Digitalisierung setzen können.
Zuletzt aktualisiert am 08.03.2026
