Geht das: Streamingdienste teilen?

Musik? Kommt heute bei den meisten als Stream. Filme, Serien, Dokus? Ebenfalls. Streamingdienste sind ausgesprochen populär und erfolgreich. Und was schön ist, das soll man teilen – denken sich viele. Und teilen sich einfach mit anderen ein Streaming-Konto. Um Geld zu sparen. Das aber finden die Anbieter natürlich gar nicht witzig.

Wenn ich Musik auf Spotify höre, mit meinem Premium-Account, bezahlt und dafür werbefrei, darf ich das Konto dann mit meinem Freund in Berlin teilen, damit der sich auch kostenlos Musik anhören kann?

Auf keinen Fall. Die Nutzungsbedingungen praktisch aller Streamingdienste, ob sie nun Spotify, Deezer, Netflix, Amazon Prime, Apple Music oder Maxdome heißen, verbieten es ausdrücklich, die eigenen Zugangsdaten öffentlich zu machen oder weiterzugeben.

Nur man selbst darf die Inhalte nutzen. Es ist also ausdrücklich nicht erlaubt, seinen Zugang mit anderen zu teilen, ob öffentlich in Sozialen Netzwerken oder diskret per WhatsApp.

Das ist ja auch verständlich: Das wäre so, als würde ein Hochhaus einmal GEZ-Gebühr bezahlen oder eine komplette Schulklasse ein Ticket fürs All-you-can-Eat-Angebot kaufen und sich satt essen. Allerdings sind die Streaming-Anbieter mittlerweile so weit, dass sie verschiedene Kontoarten anbieten: Für mich alleine – oder für die ganze Familie.

Familien-Abos

Die meisten Streamingdienste bieten für ein paar EUR mehr im Monat die Möglichkeit, dass die ganze Familie davon profitiert. Bei Apple Music zum Beispiel können auf diese Weise bis zu fünf Konten angegeben werden, die gleichzeitig Musik hören können.

Die entsprechenden Apple-Konten müssen dann freigegeben werden. Das funktioniert auch ganz gut. Hier kann man theoretisch auch Freunde mit reinnehmen. Erlaubt ist das laut AGB aber nicht: Die Familien-Funktion ist nur für Menschen gedacht, die an derselben Adresse wohnen.

Erst Recht ist das bei Netflix und anderen Video-Streamingdiensten so. Auch hier kann man für ein paar EUR mehr im Monat erreichen, dass mehrere Menschen gleichzeitig streamen, auch unterschiedliche Inhalte auf unterschiedlichen Geräten. Doch es gilt nur für Personen, die im selben Haushalt wohnen.

Anbieter können Missbrauch erkennen

Manch einer stellt sich die Frage: Wie wollen die das kontrollieren? Wenn ich meinen Zugang mit nur wenigen Freunden teile, ist das doch wie eine Familie – und wir schauen für ein Bruchteil der Kosten Serien…

Das ist zum einen ausdrücklich gegen die Nutzungsbedingungen. Man wird also vertragsbrüchig. Das ist auch eine mehr als verständliche Einschränkung, finde ich. Abgesehen davon können die Betreiber diesen Missbrauch auch registrieren: Wenn ich mich um 17.00 Uhr in Bremen einlogge, um 17.30 Uhr in Hamburg und um 20.00 Uhr in München, kann schlicht etwas nicht stimmen.

Kommt das mehrfach vor, lässt sich der Missbrauch gut dokumentieren. Das kann die Aufkündigung des Zugangs zur Folge haben. Wenn man sich seinen Netflix-Account in der WG teilt, ist das laut AGB in Ordnung.

Mit dem Nachbarn eine Tür weiter geht juristisch nicht in Ordnung, lässt sich aber wohl kaum nachweisen. Bei Video-Streamingdiensten ist es leichter als bei Musik-Streamingdiensten, einen Missbrauch nachzuweisen. Denn Musik hört man auch viel mobil.

Es droht eine Sperrung des Kontos

Bislang sind die Betreiber zurückhaltend. Intensiven Missbrauch, der eindeutig ist, etwas weil ständig mehrere Personen in unterschiedlichen Städten auf Streaminginhalte zugreifen, werden erkannt – und die Konten gesperrt. Diskreten Missbrauch ahnden die Dienste oft nicht, weil sie ihre Kunden auch nicht verprellen wollen.

Das dürfte sich aber ändern, wenn die Wachstumsraten der Dienste nicht mehr so hoch sind. Dann dürften Netflix und Co. versuchen, neue Kunden zu gewinnen, indem doppelt genutzte Accounts abgemahnt werden. Wie man es auch dreht und wendet: Eine gute Lösung ist das Teilen von Streaming-Acco8unts ganz sicher nicht, eine Dauerlösung schon gar nicht.

 

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