GPS-Tracking im Auto: Wenn Arbeitgeber zu viel wissen wollen

GPS: Unter diesen drei Buchstaben kann sich heute jeder etwas vorstellen. Satellitenortung. Immer genau wissen, wo man gerade ist. Das geht mit dem Smartphone. Das geht in vielen Autos. Und kann praktisch sein. Oder auch bedrohlich: Etwa, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer überwacht – und immer weiß, wo sie gerade sind. Aber ist das in Ordnung?

Vertrauen Arbeitgeber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern? Oft ja, manchmal nein – umgekehrt ist es wohl genau so.

Allerdings gibt es ein erhebliches Machtgefälle: Arbeitgeber könnten auf die Idee kommen, ihre Mitarbeiter mit modernen Wekzeugen und Geräten zu kontrollieren – und/oder zu überwachen. Offensichtlich kommt das immer häufiger vor. Bei dem Landesbeauftragten für Datenschutz NRW (LDI NRW) gehen jedenfalls immer häufiger Anfragen besorgter Arbeitnehmer ein, die befürchten, Ortungssysteme in Firmenwagen würden zu einer gezielten und teilweise sogar vollständigen Kontrolle missbraucht.

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GPS-Tracking lässt sich einfach nachrüsten

Früher waren bestenfalls Geldtransporter und andere besonders wichtige Fahrzeuge mit GPS ausgerüstet, um jederzeit geortet werden zu können. Heute sind viele Fahrzeuge serienmäßig mit einer solchen Funktion ausgerüstet. Außerdem lässt sich jedes Fahrzeug mit wenigen Handgriffen und schon für 100 bis 200 EUR nachträglich GPS-tauglich machen. Schon kann der Firmenwagen rund um die Uhr überwacht werden.

Kann. Technisch. Aber darf der Arbeitgeber das auch? Das habe ich Nils Schröder gefragt, der bei der LDI NRW für solche Themen zuständig ist. Klare Antwort: Es gibt – natürlich! – Situationen, in denen eine GPS-Überwachung sinnvoll und auch erlaubt ist. Etwa bei Werttransportern. Oder wenn jemand in einer Flotte Getränke ausfährt und es zum Service gehört, dem Kunden den nahenden Fahrer anzukündigen. Aber eine Überwachtung „einfach so“, damit klar ist, wo sich Mitarbeiter aufhalten?

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Kontrollen und Überwachung sind nur selten erlaubt

No way! Vor allem dürfen Arbeitgeber das nicht für eine „allgemeine Verhaltens- und Leistungskontrolle“ tun. Machen aber manche – und da drohen saftige Bußgelder, wenn das rauskommt. Ähnlich verhält es sich mit der Videoüberwachung. In Zeiten winziger und erschwinglicher Cams, die blitzschnell überall installiert sind, könnten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf den Gedanken kommen, das für sich zu nutzen. Aber auch hier: dürfen sie nur unter bestimmten Voraussetzungen.

„Im Zweifel fragen“, empfiehlt der Experte. Denn ein Auskunftsrecht besteht immer. Arbeitgeber dürfen nie verdeckt überwachen – auch wenn das heute mit moderner Technologie leicht möglich ist. Ein Tracken des Firmen-Handys ist in der Regel auch nicht erlaubt. Das Einschalten von Kamera oder Mikrofon sind völlig tabu. Und das Surfen am Arbeitsplatz darf auch nicht kontrolliert werden, sofern der Arbeitnehmer in der Arbeitszeit online gehen darf.

Wer also den Verdacht hat, auf irgend eine Weise überwacht und/oder kontrolliert zu werden – was leider immer wieder vorkommt! -, muss sich das also nur selten gefallen lassen.

Nils Schröder (vom LDI NRW) erklärt, was Arbeitgeber dürfen – und was nicht

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