Nicht alles, was Google über euch ausgraben kann, ist schmeichelhaft. Peinliche Artikel, veraltete Berichte oder sogar falsche Informationen tauchen in den Suchergebnissen auf. Das „Recht auf Vergessen“ gibt es zwar – aber die Hürden sind hoch und die Erfolgsaussichten ernüchternd. Was ihr wissen müsst und wie die aktuellen Entwicklungen aussehen.
Was würden wir nur ohne Google machen? Die Suchmaschine spürt gnadenlos auf, was wir suchen. Egal, ob es sich um brandaktuelle News handelt – oder um längst vergessene Blamagen. Der verlorene Rechtsstreit von vor zehn Jahren. Die Partyfotos aus der Studienzeit. Oder schlimmstenfalls: falsche Behauptungen über euch.
„Das Netz vergisst nichts“ – dieser Spruch ist heute aktueller denn je. Aber was, wenn ihr bestimmte Einträge nicht mehr über euch lesen möchtet? Seit dem wegweisenden BGH-Urteil von 2020 und den verschärften EU-Regelungen gibt es klare Richtlinien – die Praxis bleibt jedoch kompliziert.

Die aktuelle Rechtslage 2026
Der Bundesgerichtshof hat bereits 2020 die Weichen gestellt und seitdem haben sich die Regelungen weiter konkretisiert. Das „Recht auf Vergessen“ ist real – aber mit engen Grenzen.
Wenn Artikel über euch im Netz stehen, die unangenehme Dinge berichten – Straftaten, Krankheiten, berufliches Versagen –, so sind die zwar persönlich belastend. Ein generelles Löschrecht gibt es aber nicht. Der BGH stellt klar: Die Meinungs- und Pressefreiheit wiegt schwer. Das öffentliche Interesse an Informationen steht meist über dem individuellen Schutzwunsch.
Interessant: Seit 2024 gibt es neue Präzedenzfälle. Bei minderjährigen Straftätern ist die Rechtsprechung mittlerweile großzügiger geworden. Auch bei Rehabilitationsverfahren und nachgewiesenen Falschmeldungen haben sich die Erfolgsaussichten verbessert.
DSGVO und Digital Services Act: Neue Werkzeuge
Artikel 17 der DSGVO bleibt die Grundlage für das Recht auf Vergessen. Seit 2024 ergänzt der Digital Services Act (DSA) die Rechtslage erheblich. Plattformen müssen transparenter werden und schneller auf Löschanträge reagieren.
Die Juristen nennen es „Auslistungsbegehren“, wenn nicht der Artikel selbst verschwinden soll, sondern nur der Google-Eintrag. Die Hürden bleiben hoch: Es müssen personenbezogene Daten betroffen sein und triftige Gründe vorliegen.
Erfolgversprechend sind Anträge bei:
– Illegal beschafften Informationen (Heimaufnahmen, erschlichene Interviews)
– Nachgewiesenen Falschmeldungen
– Veralteten Daten über Minderjährige
– Rehabilitierten Straftaten nach bestimmten Fristen
– Medizinischen Daten ohne Einverständnis
Neu seit 2025: Google muss bei abgelehnten Anträgen deutlichere Begründungen liefern und auf Beschwerdewege hinweisen.

Wie funktioniert der Löschprozess heute?
Google bietet weiterhin ein Formular für Löschanträge an. Seit den DSA-Regelungen ist der Prozess strukturierter geworden:
Schritt 1: Online-Antrag mit detaillierter Begründung
Schritt 2: Automatische Bestätigung binnen 24 Stunden
Schritt 3: Prüfung durch Google (max. 30 Tage)
Schritt 4: Begründete Antwort mit Verweis auf Rechtsmittel
Die Erfolgsquote liegt immer noch unter 30%. Google lehnt die meisten Anträge ab – oft zu Recht, manchmal aber auch zu strikt. Der Rechtsweg bleibt mühsam und kostspielig.
Alternativ könnt ihr:
– Direkt den Website-Betreiber kontaktieren
– Presserat oder Medienaufsicht einschalten
– Anwaltliche Hilfe suchen
– Bei groben Rechtsverstößen: Strafanzeige stellen
KI macht das Problem komplexer
Seit ChatGPT und Co. populär wurden, hat sich eine neue Dimension aufgetan. KI-Systeme „lernen“ aus Internetinhalten – auch aus gelöschten oder korrigierten Artikeln. Selbst wenn Google einen Link entfernt, können KI-Chatbots die Informationen weiter verbreiten.
Die EU arbeitet an Regelungen, wie mit „KI-Gedächtnis“ umzugehen ist. Bis dahin bleibt das ein rechtliches Niemandsland.
Praktische Tipps für den Alltag
Prävention ist alles: Überlegt zweimal, bevor ihr persönliche Daten online stellt. Privatsphäre-Einstellungen in sozialen Netzwerken regelmäßig prüfen.
Google Alerts nutzen: Richtet Benachrichtigungen für euren Namen ein. So merkt ihr schnell, wenn neue Inhalte auftauchen.
Positive Inhalte fördern: Erstellt eigene Profile auf LinkedIn, Xing oder anderen Plattformen. Je mehr positive, aktuelle Inhalte über euch online stehen, desto weiter rutschen alte Artikel nach hinten.
Dokumentation: Screenshot von problematischen Inhalten machen, bevor ihr Löschanträge stellt.
Ausblick: Alter der Informationen kennzeichnen
Das Grundproblem bleibt: Früher verschwanden Artikel in Archiven. Heute stehen 20 Jahre alte Berichte gleichberechtigt neben aktuellen News. Google zeigt alles gleichwertig an.
Die EU-Kommission prüft Regelungen, die Suchmaschinen verpflichten könnten, das Alter von Informationen prominenter anzuzeigen. Bei Artikeln älter als fünf Jahre könnten automatisch Hinweise auf neuere Entwicklungen eingeblendet werden.
Das würde das „Vergessen-Problem“ nicht lösen, aber deutlich entschärfen. Bis dahin bleibt das Recht auf Vergessen mehr Wunsch als Realität – außer ihr habt einen sehr guten Anwalt.
Zuletzt aktualisiert am 28.02.2026
