BGH-Urteil: Google muss nur bei nachweisbar falschen Angaben löschen
Suchmaschinen wie Google finden selbst gut versteckte Artikel und Informationen – auch kritische und unerfreuliche. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt entschieden: Betroffene können nur dann verlangen, Treffer zu unterdrücken, wenn auf der Zielseite nachweisbar falsche Behauptungen gemacht werden.