Die Kriminalitätsstatistik 2025 zeigt einen besorgniserregenden Trend: Die Zahl tatverdächtiger Minderjähriger bei der Verbreitung von Kinderpornografie ist erneut stark gestiegen. Der Grund: Viele Jugendliche handeln beim Sexting unwissend und machen sich strafbar – oft ohne es zu wissen.
Die offiziellen Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik für 2025 sprechen eine deutliche Sprache: Der Anteil tatverdächtiger Jugendlicher unter 18 Jahren bei Verbreitung und Besitz von Missbrauchsdarstellungen liegt weiterhin bei über 40 Prozent. Was auf den ersten Blick schockiert, hat einen nachvollziehbaren Grund: Sexting unter Jugendlichen und die damit verbundene unwissende Strafbarkeit.

Safer Sexting: Es gibt einiges zu beachten, wenn Jugendliche aus Unwissenheit Nacktbilder austauschen
Gesetzesverschärfung macht alle Fälle zu Verbrechen
Die dramatischen Zahlen haben ihre Wurzeln in der Gesetzesverschärfung von 2021. Seitdem gibt es keine „minderschweren Fälle“ mehr – jeder Vorfall gilt automatisch als Verbrechen. Polizei und Staatsanwaltschaften sind seither verpflichtet zu ermitteln, eine Einstellung der Verfahren ist nicht mehr möglich.
Das betrifft besonders Jugendliche, die über TikTok, Instagram, Snapchat oder Discord problematische Inhalte teilen. Oft geschieht das aus Unwissen, Neugier oder dem Bedürfnis, den Schock über empfangene Inhalte zu teilen. Strafrechtlich macht das keinen Unterschied – und hat direkten Einfluss auf die Statistik.

Jugendliche teilen alles Mögliche in Gruppenchats oder in Apps wie Snapchat
Was ist Sexting und wann wird es gefährlich?
Sexting – eine Wortkreuzung aus „Sex“ und „Texting“ – beschreibt den digitalen Austausch erotischer Nachrichten, Fotos und Videos. Für viele Jugendliche gehört Sexting mittlerweile zur Entdeckung der eigenen Sexualität dazu. Problematisch wird es rechtlich jedoch schnell.
Selbstaufnahmen zu erstellen ist zunächst nicht strafbar. Sobald diese aber geteilt werden – sei es mit dem Partner, in Gruppenchats oder über soziale Medien – kann es strafrechtlich relevant werden. Das gilt sowohl für Absender als auch Empfänger.
Besonders tückisch: Auch das Weiterleiten bereits empfangener Inhalte, Screenshots oder das Speichern von Bildern kann strafbar sein. Da es sich um Verbrechen handelt, drohen Strafen von mindestens drei Monaten bis zu 15 Jahren Haft.
Moderne Plattformen verschärfen das Problem
Die Problematik hat sich durch neue Technologien und Plattformen verschärft. KI-generierte Deepfakes, die echte Personen in kompromittierenden Situationen zeigen, sind heute mit kostenlosen Apps erstellbar. Auch das Teilen solcher manipulierten Inhalte ist strafbar.
Plattformen wie Discord, BeReal oder neue Dating-Apps bei Jugendlichen schaffen zusätzliche Risikozonen. Viele dieser Dienste suggerieren durch „verschwindende Nachrichten“ oder Private Chats eine Sicherheit, die nicht existiert – Screenshots und Bildschirmaufnahmen sind trotzdem möglich.

Safer Sexting: Ein Informationsangebot der LfM NRW
Aufklärung und Prävention werden ausgebaut
Aufklärungsarbeit ist entscheidend. Die Landesanstalt für Medien NRW hat ihre „Was’n Ding: Safer Sexting“-Kampagne 2024 und 2025 deutlich erweitert. Neu hinzugekommen sind:
- Interaktive Online-Workshops für Schulklassen
- Spezielle Informationen zu KI-generierten Inhalten
- Mehrsprachige Materialien für Eltern mit Migrationshintergrund
- Ein Notfall-Leitfaden für betroffene Jugendliche
Auch andere Bundesländer haben nachgezogen. Medienpädagogen berichten von einem deutlich gestiegenen Informationsbedarf – sowohl bei Jugendlichen als auch bei Eltern und Lehrern.
Was Eltern konkret tun können
Eltern haben eine Schlüsselrolle und sollten zunächst bei sich selbst anfangen. Ein häufiger Fehler: Sie fotografieren ihre Kinder permanent und teilen die Bilder ungefragt in Familien-WhatsApp-Gruppen oder sozialen Medien. Kinder lernen dadurch, dass jeder alle Bilder verbreiten darf.
Besser: Immer fragen „Darf ich ein Foto machen?“ und „Darf ich das teilen?“. Nur so entwickeln Kinder ein Bewusstsein für das Recht am eigenen Bild.
Weitere wichtige Schritte:
– Offene Gespräche über Sexualität und digitale Medien führen
– Technische Schutzmaßnahmen wie Jugendschutz-Apps einsetzen
– Bei problematischen Inhalten niemals Screenshots machen oder weiterleiten
– Im Ernstfall professionelle Beratungsstellen kontaktieren
Rechtliche Grauzone bei Meldungen
Besonders problematisch: Wenn Eltern oder Lehrer problematische Inhalte entdecken, dürfen sie rechtlich gesehen weder Screenshots anfertigen noch Kopien erstellen oder das Material weiterleiten – alles ist strafbar. Viele handeln aus guter Absicht falsch und machen sich dabei selbst strafbar.
Experten fordern hier eine Anpassung des Gesetzes, um Meldungen an Behörden zu ermöglichen, ohne sich strafbar zu machen. Bis dahin gilt: Im Zweifel direkt die Polizei kontaktieren, ohne selbst Beweise zu sichern.
Die hohen Zahlen in der Kriminalitätsstatistik sind also nur teilweise ein Zeichen verschlechterter Sicherheit – sie zeigen vor allem, wie wichtig umfassende digitale Bildung und rechtliche Klarstellungen sind. Nur durch Aufklärung und Prävention lässt sich verhindern, dass weitere Jugendliche unwissend zu Straftätern werden.
Zuletzt aktualisiert am 19.02.2026





