#dontsendit: Das BKA warnt in einer laufenden Kampagne davor, eigene Nacktbilder zu versenden. Die Verbreitung von Nacktbildern von Kindern und Jugendlichen kann strafrechtliche Folgen haben. Doch das Gesetz schießt aus Sicht von Juristen und Experten weiterhin über das Ziel hinaus und kriminalisiert normale jugendliche Neugier.
Das Smartphone: ständiger Begleiter. Das gilt für Erwachsene, aber noch viel mehr für Jugendliche und junge Erwachsene.
Das Handy ist längst das wichtigste Kommunikationsmittel geworden. Nicht zum Telefonieren – das nur im Notfall. Sondern für Messenger, Social Media, Video-Calls und Dating-Apps. Wenn Jugendliche ihre Sexualität entdecken, kommt es vor, dass sie intime Bilder von sich machen und mit Partnern austauschen – das sogenannte „Sexting“.
Rechtliche Fallstricke bei Nacktbildern
Für viele Erwachsene schwer nachvollziehbar, aber die heutige Generation wächst komplett digital auf. Was normal erscheint, ist rechtlich aber höchst problematisch.
Nicht aus moralischen Gründen, sondern wegen der Gesetzeslage. Denn Nacktbilder von Personen unter 18 Jahren gelten strafrechtlich als „Jugendpornografie“ – und damit bewegt man sich schnell im Bereich der Strafbarkeit.
Wenn Kids ein Smartphone nutzen, haben Eltern jede Kontrolle verloren
Wenn Jugendliche sich selbst kriminalisieren
Der Laie versteht die Welt nicht mehr: Wieso soll es strafbar sein, wenn Jugendliche Fotos von sich selbst machen?
Tatsächlich ist das für Außenstehende kaum nachvollziehbar. Aber die Realität sieht so aus: Die damalige große Koalition verschärfte 2021 das Gesetz gegen die Verbreitung pornografischer Aufnahmen mit Minderjährigen drastisch.
Wenn Kinder, also Personen unter 14 Jahren, Nacktbilder oder -videos von sich fertigen, handelt es sich um sog. kinderpornografische Inhalte. Wer solche Aufnahmen herstellt, versendet, empfängt, weiterleitet oder speichert, macht sich gemäß § 184b StGB strafbar. Seit 2021 ist das ein Verbrechen mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe. Verfahrenseinstellungen sind kaum noch möglich. Personen ab 14 Jahren sind strafmündig und können verurteilt werden.
Laut § 184b StGB ist bereits der Besitz solchen Materials ein Verbrechen. Dabei gelten auch Aufnahmen „ganz oder teilweise unbekleideter“ Minderjähriger als problematisch, wenn sie „sexuell aufreizend“ wirken – aus Sicht eines „Durchschnittsbetrachters“.
Diese schwammige Formulierung schließt auch Selfies ein, die Jugendliche von sich machen. Die Konsequenzen sind dramatisch: 2024 waren über 40% der Tatverdächtigen minderjährig. Da es sich um ein Verbrechen handelt, können Staatsanwaltschaften Verfahren nicht mehr einfach einstellen.
Safer Sexting: Es gibt einiges zu beachten, wenn Jugendliche aus Unwissenheit Nacktbilder austauschen
Auch Eltern und Lehrer in der Falle
Das erklärt den hohen Anteil minderjähriger „Straftäter“ – die der Gesetzgeber sicher nicht im Visier hatte. Wir befinden uns in einer absurden Situation: Jede intime Aufnahme auf dem Smartphone eines Jugendlichen wird zum rechtlichen Problem.
Schlimmer noch: Wenn Eltern oder Lehrer in einem Chat Nacktaufnahmen entdecken und Screenshots machen, um gegen unerlaubte Verbreitung vorzugehen, machen sie sich selbst strafbar!
Da es sich um ein Verbrechen mit Mindestfreiheitsstrafe handelt, müssen Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln. Der Deutsche Richterbund kritisiert diese „überschießende Strafverfolgung“ scharf. Hier besteht dringender Reformbedarf, damit nicht ständig die Falschen bestraft werden.
Neue Entwicklungen und KI-Problematik
Seit 2024 verschärft sich die Situation durch KI-generierte Inhalte. Deepfake-Technologien ermöglichen es, täuschend echte Nacktbilder von realen Personen zu erstellen – auch von Minderjährigen. Diese fallen ebenfalls unter die Strafvorschriften.
Besonders problematisch: Apps und Websites bieten solche „Services“ teilweise kostenlos an. Jugendliche nutzen diese, um Mitschüler zu demütigen oder zu erpressen. Die rechtlichen Konsequenzen sind dieselben wie bei echten Aufnahmen.
BKAs #dontsendit-Kampagne in der Kritik
Das Bundeskriminalamt (BKA) führt seine Kampagne zur Warnung vor Nacktbild-Versendung fort, erweiterte sie aber 2025 um Social Media-Influencer und TikTok-Content.
Die Videos zeigen Jugendliche beim Chatten, die aufgefordert werden, Nacktbilder zu senden. Eine strenge Stimme warnt: „Ist dir das eine Straftat wert? Dontsendit.“
Meiner Ansicht nach verfehlt das den Zweck. Statt aufzuklären, wird Druck aufgebaut und Angst geschürt. Das Video vermittelt: „Die Polizei überwacht dich“ – dabei sind selbstgemachte Aufnahmen zunächst nicht strafbar.
Safer Sexting: Eine gute Aufklärungsseite der LfM NRW
Bessere Aufklärung statt Drohungen
Die Regeln sind komplex – besonders für Jugendliche. Ein drohendes „Ist es das wert?“ hilft nicht weiter.
Viel besser macht es die Landesanstalt für Medien NRW mit ihrer informativen Website safer-sexting.de. Hier finden Jugendliche, Eltern und Lehrer verständliche Informationen zur Rechtslage und praktische Tipps.
Die drei wichtigsten Regeln für Jugendliche:
- Will die andere Person die Fotos überhaupt sehen?
- Schickt ihr euch nur Fotos, die euch selbst zeigen?
- Vertraust du der anderen Person vollständig?
Digitale Aufklärung wird wichtiger
Schulen integrieren seit 2025 verstärkt „Digital Citizenship“ in den Lehrplan. Dabei lernen Schüler nicht nur technische Skills, sondern auch rechtliche und ethische Aspekte der Digitalität.
Apps wie Signal oder Telegram haben inzwischen „Safer Sexting“-Features eingeführt: Bilder werden automatisch nach einer bestimmten Zeit gelöscht, Screenshots werden erkannt und gemeldet.
Trotzdem bleibt das Grundproblem: Ein überschießendes Gesetz, das normale jugendliche Neugier kriminalisiert, statt echte Täter zu verfolgen. Hier muss der Gesetzgeber dringend nachbessern – bevor noch mehr Jugendliche zu „Straftätern“ werden, obwohl sie nur ihre Sexualität entdecken.
Aufklärung ist besser als Bestrafung. Das sollte auch bei diesem sensiblen Thema gelten.
Zuletzt aktualisiert am 18.02.2026