Das kann man sich nicht ausdenken: Die Bundesregierung klagt gegen ihren eigenen Datenschutzbeauftragten Ulrich Kelber. Denn der findet es nicht richtig, wenn die Regierung auf Facebook Seiten betreibt.
Na, was geht ab im Datenschutz-Game? Die Bundesregierung hat ihren eigenen Datenschutzbeauftragten verklagt! Jawoll, ihr habt richtig gehört. Aber was steckt dahinter?
DSGVO gilt auch für die Bundesregierung
Es geht um die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und wie sie umgesetzt wird. Die Bundesregierung und der Datenschutzbeauftragte haben sich schon länger in den Haaren, weil die Regierung der Meinung ist, dass der Datenschutzbeauftragte seine Aufgaben nicht erfüllt und nicht genug gegen Verstöße gegen die DSGVO unternimmt. Der Datenschutzbeauftragte hingegen sieht sich als unabhängige Instanz und möchte nicht von der Regierung kontrolliert werden.
Nun ist es also zur Klage gekommen. Die Bundesregierung wirft dem Datenschutzbeauftragten vor, dass er seine Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllt und deshalb ein Bußgeld gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht verhängt hat.
Der Datenschutzbeauftragte hingegen sagt, dass er sehr wohl seine Arbeit gemacht hat und dass er das Bußgeld nicht verhängt hat, weil er der Meinung war, dass das Bundesamt bereits genug Strafen bekommen hat.
Drohen Einschränkungen?
Das Ganze ist also ein Streit um die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten und die Auslegung der DSGVO. Aber was bedeutet das jetzt für uns? Im schlimmsten Fall könnte die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten eingeschränkt werden und somit der Schutz unserer Daten gefährdet sein.
Deshalb ist es wichtig, dass wir uns weiterhin für den Schutz unserer Daten einsetzen und darauf achten, dass unsere Daten nicht missbraucht werden. In der digitalen Welt ist Datenschutz ein hohes Gut und wir sollten dafür kämpfen, dass er auch in Zukunft gewahrt bleibt.