Einheitliche Kennziffer für alle Deutschen

Die Bundesregierung denkt darüber nach, für jeden Bundesbürger eine einmal vergebene, lebenslang gleich bleibende Identifikationsnummer zuzuteilen. Über eine solche Kennziffer lassen sich Verwaltungsaufgaben vereinfachen. Doch Datenschützer haben erhebliche Magenschmerzen.

In den USA kennt jeder seine „Social Security Number“ – kurz SSN – auswendig. Die neunstellige Zahlenfolge bleibt ein Leben lang gleich – und wird als Identitätsnachweis benötigt, zum Beispiel im Job oder für die Steuer. Denn in den USA gibt es keinen Personalausweis – und auch keine Meldepflicht in der Gemeinde, in der man gerade lebt.

Jedem Bürger seine Kennziffer

Nun will Bundesinnenminister Horst Seehofer etwas Vergleichbares auch bei uns einführen: Die ohnehin bei Geburt vergebene Steuer-ID soll zur Personenkennziffer werden. Wenn wir die nicht mehr nur bei der Steuerklärung angeben, sondern auch bei Vertragsabschlüssen, Versicherungen, bei der Führerscheinstelle etc., lässt sich leicht alles auf eine Person zurückführen. Die Personenkennziffer wäre jeweils einmalig.

Der Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums (PDF) dazu liegt bereits vor. Und in der Tat: Vieles ließe sich dadurch vereinfachen. Vor allem Verwaltungsvorgänge.

Vorteile, aber auch Gefahren

Vor einer Behörde zu lügen und eine andere Identität vorzutäuschen, würde schwieriger werden, vielleicht unmöglich – ein Vorteil bei der Bekämpfung von Kriminalität oder Betrug. Bürger müssten auch weniger selbst machen: Geburtsurkunde nötig? Kein Problem: In einer digitalisierten und vernetzten Verwaltung holt sich der Beamte das Dokument auf Knopfdruck.

Doch es gibt auch erhebliche Kritik: netzpolitik.org hält so einen Personenkennziffer für verfassungsrechtlich fragwürdig. Abgesehen davon gäbe es eine weniger „invasive“ Methode, wie sie in Österreich geplant ist: Nur eine übergeordnete Datenschutzbehörde kennt und hütet die (geheime) Identifikationsnummer eines Bürgers. Die Fäden laufen an einer Stelle zusammen. Das ist aufwändiger und teurer, argumentiert das Bundesinnenministerium. Stimmt wohl – aber das sollte wohl kaum ein guter Grund sein, wenn es um derart wichtige Fragen geht.

Missbrauch bitte ausschließen!

Die größte Gefahr, die ich sehe, ist die Möglichkeit zum Missbrauch. Nicht so sehr, dass ich dem Staat diesen Missbrauch unterstelle. Aber wenn man bedenkt, dass es zum Beispiel vorkommt, dass in Polizeirevieren zu nicht-dienstlichen Zwecken die Daten von Personen abgerufen werden, schaudert es mich bei dem Gedanken, dass so etwas passieren könnte. Von möglichen Hacker-Angriffen ganz zu schweigen.

Diese Risiken sind real. Wenn man eine Personenkennziffer will, muss Datenmissbrauch im Dienst zum Beispiel unter strenge Strafe gestellt werden. Und es braucht gute und geeignete Sicherheitsmethoden, um Missbrauch wirksam zu bekämpfen.

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