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GPS-Tracking im Auto: Wenn Arbeitgeber zu viel wissen wollen

von | 03.09.2019 | Digital

GPS: Unter diesen drei Buchstaben kann sich heute jeder etwas vorstellen. Satellitenortung. Immer genau wissen, wo man gerade ist. Das geht mit dem Smartphone. Das geht in fast allen modernen Autos. Und kann praktisch sein. Oder auch bedrohlich: Etwa, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer überwacht – und immer weiß, wo sie gerade sind. Aber ist das in Ordnung?

Vertrauen Arbeitgeber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern? Oft ja, manchmal nein – umgekehrt ist es wohl genau so.

Allerdings gibt es ein erhebliches Machtgefälle: Arbeitgeber könnten auf die Idee kommen, ihre Mitarbeiter mit modernen Werkzeugen und Geräten zu kontrollieren – und/oder zu überwachen. Diese Praxis nimmt deutlich zu. Bei dem Landesbeauftragten für Datenschutz NRW (LDI NRW) gehen mittlerweile massiv Anfragen besorgter Arbeitnehmer ein, die befürchten, Ortungssysteme in Firmenwagen würden zu einer gezielten und teilweise sogar vollständigen Kontrolle missbraucht.

GPS-Tracking ist heute überall verfügbar

Früher waren bestenfalls Geldtransporter und andere besonders wichtige Fahrzeuge mit GPS ausgerüstet, um jederzeit geortet werden zu können. 2026 sind praktisch alle neuen Fahrzeuge serienmäßig mit Connected-Car-Technologie und GPS-Tracking ausgerüstet. Telematik-Systeme gehören längst zum Standard. Außerdem lässt sich jedes ältere Fahrzeug mit wenigen Handgriffen und schon für 50 bis 100 EUR nachträglich GPS-tauglich machen – kleine OBD-II-Adapter reichen völlig aus. Schon kann der Firmenwagen rund um die Uhr überwacht werden.

Moderne Flottenmanagementsysteme wie Fleet Complete, Verizon Connect oder TomTom Telematics bieten detaillierte Einblicke: Standort, Geschwindigkeit, Fahrverhalten, Pausenzeiten, sogar Kraftstoffverbrauch und CO₂-Emissionen werden erfasst. Manche Systeme können sogar erkennen, ob der Motor läuft, die Türen geöffnet werden oder wie aggressiv gefahren wird.

KI macht Überwachung noch präziser

Seit 2024 nutzen viele Tracking-Systeme Künstliche Intelligenz, um Verhaltensmuster zu erkennen. Die Software lernt normale Routen und meldet Abweichungen automatisch. Dashcams mit KI-Analyse können sogar Gesichtsausdrücke der Fahrer auswerten und „Müdigkeit“ oder „Ablenkung“ melden. Was als Sicherheitsfeature vermarktet wird, kann schnell zur totalen Überwachung werden.

Auch Smartphones spielen eine wachsende Rolle: Viele Unternehmen nutzen Apps wie Microsoft Viva oder SAP SuccessFactors, die standortbasierte Daten sammeln. Die Grenzen zwischen legitimer Geschäftsnutzung und Überwachung verschwimmen.

DSGVO und Betriebsrat: Klare Grenzen für Arbeitgeber

Kann. Technisch. Aber darf der Arbeitgeber das auch? Seit der DSGVO-Verschärfung 2023 und den neuen EU-Richtlinien zur Arbeitnehmerüberwachung sind die Regeln strenger geworden. Es gibt – natürlich! – Situationen, in denen eine GPS-Überwachung sinnvoll und auch erlaubt ist. Etwa bei Werttransportern. Oder wenn jemand in einer Flotte Getränke ausfährt und es zum Service gehört, dem Kunden den nahenden Fahrer anzukündigen.

Auch bei Notdiensten, Rettungsfahrzeugen oder im Außendienst mit wertvollen Gütern ist Tracking oft gerechtfertigt. Aber eine Überwachung „einfach so“, damit klar ist, wo sich Mitarbeiter aufhalten? No way!

Vor allem dürfen Arbeitgeber das nicht für eine „allgemeine Verhaltens- und Leistungskontrolle“ tun. Machen aber manche – und da drohen seit 2025 noch saftigere Bußgelder von bis zu 4% des Jahresumsatzes, wenn das rauskommt. Die Datenschutzbehörden sind deutlich aktiver geworden.

Neue Überwachungsmethoden, alte Regeln

Ähnlich verhält es sich mit der Videoüberwachung. In Zeiten winziger 4K-Cams und versteckter 360-Grad-Kameras, die für unter 50 Euro überall installiert werden können, könnten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf den Gedanken kommen, das für sich zu nutzen. Aber auch hier: dürfen sie nur unter bestimmten Voraussetzungen.

„Im Zweifel fragen“, empfehlen die Experten. Denn ein Auskunftsrecht besteht immer. Arbeitgeber dürfen nie verdeckt überwachen – auch wenn das heute mit moderner KI-gestützter Technologie kinderleicht möglich ist. Ein Tracking des Firmen-Handys ist in der Regel auch nicht erlaubt – es sei denn, es wurde explizit vereinbart und dient einem konkreten Zweck.

Das Einschalten von Kamera oder Mikrofon sind völlig tabu, auch bei Videokonferenz-Software. Und das Surfen am Arbeitsplatz darf auch nicht kontrolliert werden, sofern der Arbeitnehmer in der Arbeitszeit online gehen darf. Keystroke-Monitoring oder Screenshot-Tools sind ebenfalls problematisch.

Was tun bei Verdacht auf Überwachung?

Wer also den Verdacht hat, auf irgend eine Weise überwacht und/oder kontrolliert zu werden – was leider immer wieder vorkommt! -, muss sich das nur selten gefallen lassen. Erste Anlaufstelle ist der Betriebsrat, falls vorhanden. Ansonsten helfen die Landesdatenschutzbeauftragten weiter.

Seit 2025 gibt es auch eine neue EU-weite Beschwerdestelle für digitale Arbeitnehmerrechte. Und: Arbeitgeber müssen heute deutlich transparenter informieren, welche Daten sie sammeln und wofür sie diese nutzen.

Nils Schröder (vom LDI NRW) erklärt, was Arbeitgeber dürfen – und was nicht

Zuletzt aktualisiert am 03.03.2026

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