Vor einiger Zeit war ein belgischer Internetprovider von einem Gericht gezwungen worden, digitale Filter zu installieren, um das unzulässige Herunterladen von Musikdateien in Tauschbörsen zu verhindern. Der Provider hat daraufhin dagegen geklagt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Sache überprüft und jetzt die einzig richtige Entscheidung gefällt: Solche Filter sind unzulässig. Oder besser gesagt: Niemand kann Internetprovider in Europa dazu zwingen, solche Filter zu installieren, nur um etwaige Urheberrechtsverstöße zu erschweren.
Die Entscheidung ist in meinen Augen völlig richtig. Denn zum einen lassen sich solche Filter leicht umgehen, wenn erst mal bekannt ist, dass es sie gibt. Zum anderen verursachen sie erhebliche Kosten, und das auch noch an einer Stelle, die mit den eigentlichen Urheberrechtsverstößen nichts zu tun hat. Last not least lassen sich Filter aber auch für andere Zwecke missbrauchen. Ich bin froh, dass die Richter am Europäischen Gerichtshof all diese Tücken erkannt und sich deshalb gegen Filter ausgesprochen haben.