StreamÖnchen: Telekom muss Korrekturen vornehmen

von | 10.10.2017 | Mobility

Wäre es  nicht praktisch, eine echte Flatrate im Mobilfunk zu haben? Einen Mobilfunktarif, der nicht nach x MByte Datenvolumen zu Ende ist – und dann auf lächerliche 64 KBit/Sekunde gedrosselt wird? Natürlich. Aber das muss auch bezahlt werden. Darum tüfteln Telekom (StreamOn) und Vodafone (Vodafone Pass) an Lösungen, die zumindest teilweise eine Flatrate enthalten.

So die Idee der Telekom mit seinem StreamOn-Angebot, das zumindest einige Dienste wie Spotify oder Netflix nicht mehr auf das Datenvolumen anrechnen möchte. Im Grunde eine gute Idee, denn diese Dienste verbrauchen eine Menge Datenvolumen und reißen so manchen Mobilfunkkunden in den Abgrund.

Viele Konsumenten würden sich über einen solchen Tarif freuen, andere sehen darin einen Bruch mit der Netzneutralität, da einige ausgewählte Dienste bevorzugt würden. Deshalb hat sich die Bundesnetzagentur diese Tarife angeschaut – und der Telekom nun grünes Licht gegeben, allerdings mit einigen kleinen Einschränkungen.

Das Grundkonzept bei StreamOn, eben dass die Nutzung einiger Audio- und Videodienste nicht aufs Datenvolumen angerechnet wird, geht nach Ansicht der Bundesnetzagentur klar: „Das Zero-Rating-Angebot als solches ist nach derzeitiger Sicht der Bundesnetzagentur im Wesentlichen zulässig“, erklärt die Behörde. Eine wichtige Einschätzung, denn anderenfalls wären Tarife wie StreamOn oder Vodafone Pass überhaupt nicht zulässig.

Schlappe für Verbraucherschützer

Eine herbe Schlappe allerdings für die Verbraucherschützer. Im Mai forderte die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sogar, StreamOn zu verbieten. Das Argument: Die Telekom verstoße mit StreamOn gegen das Gebot der Netzneutralität. Das sieht die Bundesnetzagentur offensichtlich anders.

Kritisiert haben die Prüfer andere Details. So bietet die Video-Flatrate „nur“ DVD-Qualität und kein 4K, wie es heute bei den meisten Videostreamern möglich ist. Klar, um das Datenvolumen in Zaum zu halten. Beim Audio-Streaming gibt es eine solche Reduktion der Qualität aber nicht. Diese Bevorzugung von Audio und Beanchteiligung von Video gefällt den Prüfern nicht. Die Telekom wird das nicht beibehalten können.

Capri23auto / Pixabay

Roaming nicht inklusive

Weiter wurde kritisiert, dass StreamOn nur in Deutschland funktioniert – nicht im Ausland. Ich kann die Mobilfunkanbieter verstehen, sie müssen kalkulieren – aber auch hier sieht die Bundesnetzagentur Probleme. Sie fordert Nachbesserungen.

Insgesamt eine kluge Beurteilung durch die Bundesnetzagentur. Denn sie hat jede Form von Benachteiligung einzelner Dienste innerhalb der Flatrate augeschlossen, also die Netzneutralität ernst genommen, gleichzeitig aber ein attraktives Angebot für Konsumenten zuggelassen. Es bleibt spannend zu sehen, wie die Telekom darauf reagiert.

 

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