StreamÖnchen: Telekom muss Korrekturen vornehmen

von | 10.10.2017 | Mobility

Wäre es nicht praktisch, eine echte Flatrate im Mobilfunk zu haben? Einen Mobilfunktarif, der nicht nach x GByte Datenvolumen zu Ende ist – und dann auf lächerliche Geschwindigkeiten gedrosselt wird? Natürlich. Aber das muss auch bezahlt werden. Darum haben Telekom und Vodafone in der Vergangenheit an Zero-Rating-Lösungen getüftelt, die zumindest teilweise eine Flatrate für bestimmte Dienste boten.

Die Telekom war mit ihrem StreamOn-Angebot Vorreiter einer Idee, die bestimmte Dienste wie Spotify oder Netflix nicht mehr auf das Datenvolumen anrechnen wollte. Vodafone zog mit dem Vodafone Pass nach. Im Grunde gute Ideen, denn diese Dienste verbrauchten damals eine Menge Datenvolumen und rissen so manchen Mobilfunkkunden in den Abgrund – aus heutiger Sicht fast nostalgisch bei den mittlerweile üblichen 100+ GB Tarifen.

Viele Konsumenten freuten sich über solche Tarife, andere sahen darin einen Bruch mit der Netzneutralität, da ausgewählte Dienste bevorzugt würden. Die Bundesnetzagentur prüfte diese Zero-Rating-Modelle 2017 ausgiebig und gab der Telekom grünes Licht – allerdings mit wichtigen Auflagen, die das heutige Mobilfunkgeschäft maßgeblich prägten.

Das Grundkonzept bei StreamOn, dass die Nutzung einiger Audio- und Videodienste nicht aufs Datenvolumen angerechnet wird, bewertete die Bundesnetzagentur als grundsätzlich zulässig: „Das Zero-Rating-Angebot als solches ist nach derzeitiger Sicht der Bundesnetzagentur im Wesentlichen zulässig“, erklärte die Behörde damals. Eine wegweisende Einschätzung, die den Grundstein für viele heutige Unlimited-Angebote legte.

Wendepunkt für die Branche

Eine herbe Schlappe allerdings für die Verbraucherschützer. Im Mai 2017 forderte die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), StreamOn zu verbieten. Das Argument: Die Telekom verstoße gegen das Gebot der Netzneutralität. Die Bundesnetzagentur sah das anders und schuf damit einen Präzedenzfall.

Rückblickend war diese Entscheidung ein Wendepunkt. Die damals kritisierten Details – wie die Video-Flatrate „nur“ in DVD-Qualität statt 4K – erscheinen heute fast absurd. Während Audio-Streaming ohne Qualitätsreduktion lief, wurde Video gedrosselt. Diese unterschiedliche Behandlung verschiedener Medientypen missfiel den Prüfern und führte zu wichtigen Nachbesserungen.

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Von Zero-Rating zu echten Unlimited-Tarifen

Auch die damalige Beschränkung auf Deutschland – ohne Roaming-Inklusive – wurde kritisiert. Die Bundesnetzagentur forderte Nachbesserungen und legte damit wichtige Grundlagen für heutige EU-weite Unlimited-Angebote.

Heute, fast neun Jahre später, hat sich die Mobilfunklandschaft dramatisch gewandelt. Was damals als revolutionäres Zero-Rating begann, ist längst von echten Unlimited-Tarifen abgelöst worden. Telekom, Vodafone und o2 bieten mittlerweile alle echte Flatrates an – ohne komplizierte Partner-Listen oder Qualitätsbeschränkungen.

Lehren für die heutige 5G-Ära

Die damalige StreamOn-Debatte war wegweisend für aktuelle Diskussionen um 5G-Netzwerke und Edge Computing. Die Prinzipien der Netzneutralität, die 2017 so heftig diskutiert wurden, gelten auch heute bei neuen Technologien wie Network Slicing oder KI-gestützten Netzwerkoptimierungen.

Die Bundesnetzagentur bewies damals eine kluge Balance: Sie verhinderte jede Form von Benachteiligung einzelner Dienste innerhalb der Flatrate und nahm die Netzneutralität ernst, ließ aber gleichzeitig attraktive Angebote für Konsumenten zu. Diese Philosophie prägt bis heute die deutsche Mobilfunkregulierung.

Interessant ist auch, wie sich die Prioritäten verschoben haben. Während 2017 noch um DVD- versus 4K-Qualität gestritten wurde, geht es heute um 8K-Streaming, Cloud Gaming und AR/VR-Anwendungen, die noch viel höhere Bandbreiten erfordern.

Ausblick: Was bleibt von Zero-Rating?

Obwohl klassisches Zero-Rating heute weniger relevant ist, leben die damaligen Konzepte in neuer Form weiter. Premium-Tarife mit vorrangiger Netzbehandlung oder spezielle Gaming-Optimierungen folgen ähnlichen Prinzipien – nur transparenter und regulatorisch sauberer umgesetzt.

Die damalige StreamOn-Entscheidung war somit mehr als nur ein Kompromiss zwischen Telekom-Interessen und Verbraucherschutz. Sie legte wichtige Grundlagen für die heutige Vielfalt an Mobilfunktarifen und zeigte, dass Innovation und Netzneutralität durchaus vereinbar sind – wenn die Regulierung klug gestaltet wird.

Für Verbraucher war das Ergebnis eindeutig positiv: Aus den damals experimentellen Zero-Rating-Angeboten entwickelten sich die heute selbstverständlichen Unlimited-Tarife, die echte Flatrates ohne komplizierte Kleingedrucktes bieten.

Zuletzt aktualisiert am 01.04.2026