Kartellamt düpiert Verleger

Kartellamt düpiert Verleger

Verleger haben es derzeit nicht leicht, das ist keine Frage. Aber für alles allein Google verantwortlich zu machen und beim Suchmaschinenriesen abkassieren zu wollen, das ist auch keine Lösung. Genau das ist aber das Ziel einiger Verlage, die sich zusammengeschlossen haben, um Google das Leben schwer zu machen. Nun hat das Kartellamt die Beschwerde in Bausch und Bogen zurückgewiesen. Eine peinliche Schlappe für die Verlage. (mehr …)

Das Leistungs-Schutz-Recht kommt – warum eigentlich?

Jetzt hat die Regierungskoalition das umstrittene Leistungsschutzrecht also doch durch den Bundestag gebracht. Zwar wurden einige Passagen verändert und auch abgeschwächt. Verlage wie Springer und Burda wollen, dass selbst kürzeste Zitate und Textausschnitte, die in Suchmaschinen präsentiert werden, lizenzpflichtig und damit kostenpflichtig werden. Gemeint sind die Überschriften samt kurzen Vorspann, „Snippet“ genannt. Eigentlich nicht mehr als ein Teaser, der Lust macht auf mehr, auf die Lektüre des Artikels – auf den Webseiten der Verlage.

Jetzt sieht das Gesetz vor, dass kurze Textausschnitte weiterhin kostenlos bleiben. Denn vor allem Google hat klargemacht, erst gar nicht über Lizenzen verhandeln zu wollen. Dann würden die Inhalte halt aus dem Web verschwinden. Jetzt gibt es ein Gesetz, das unpräzise und damit missverständlich formuliert ist. Niemand weiß so Recht, welche Texte nun geschützt sind und welche nicht, welche lizenzpflichtig sind und welche nicht, wie hoch die Lizenzen ausfallen und wer sie bezahlen muss.

Die Folge: Eine desaströse Verunsicherung, die sich durch das komplette deutschsprachige Netz zieht. Garantiert wird es Abmahnungen, Drohgebärden und überflüssige Gerichtsprozesse geben, mit kleinen und mit großen Anbietern im Netz. Die Großen können sich so etwas leisten – kleinere Anbieter kann so etwas schnell den Kopf kosten. Es ist bedauerlich, dass die Regierungskoalition dem Druck der Verlagslobby nachgegeben hat. Von dem neuen Leistungsschutzrecht profitiert niemand. Es ist ein Beschäftigungsprogramm für Juristen.

Leistungs-Schutz-Recht, Scroogled und Ultimate Christmas Song

Leistungs-Schutz-Recht, Scroogled und Ultimate Christmas Song

Diese Woche wurde im Bundestag das Leistungsschutzrecht diskutiert. Es sieht vor, dass Presseverlage (Zeitungen, Zeitschriften, Bücher) Geld von Suchmaschinen und News-Aggregatoren bekommen – und zwar für das Präsentieren von Textausschnitten und das Verlinken auf die Angebote der Verlage. Die Verleger argumentieren: Das Bereistellen von Informationen und Nachrichten sei mit Aufwand und Kosten verbunden. Suchmaschinen und News-Aggregatoren (Webseiten, die Inhalte aus News-Angeboten zusammentragen und bündeln) profitierten von den Inhalten, auch wirtschaftlich, ohne die Verlage dafür finanziell zu entschädigen. Deshalb müsse eine Entschädigungsregel her: Die Verlage sollen Geld dafür bekommen, wenn Suchmaschinen Auszüge aus Artikeln präsentieren. Eine Verwertungsgesellschaft soll das Geld eintreiben und auch ausschütten.

Google hat eine Kampagne gegen das Leistungsschutzrecht gestartet. Verständlich, denn in Wahrheit profitieren die Verlage von den Suchmaschinen – sie treiben ihnen jede Menge interessierte Leser in die Arme, kostenlos. Und wenn die Verlage kein Interesse daran hätten, könnten sie mit wenig Aufwand die Suchmaschinen ausschließen. Aber das machen sie nicht. Für Suchmaschinen und Blogbetreiber wäre das Leistungsschutzrecht nicht nur kostspielig, sondern auch riskane, denn wie sollte man feststellen, auf welche Angebote man verlinken darf und auf welche nicht, welche zitiert werden dürfen und welche nicht? Gerade für Startups und kleine Onlineanbieter ein Damokles-Schwert – ein unnötiges.

Apropos Google: Auch die Suchmaschine hat Kritik verdient. Die kommt jetzt vom Konkurrenten Microsoft. Auf der Webseite scroogled.com wird die Tatsache aufs Korn genommen, dass Google in seinem Onlinedienst Google Shopping den Eindruck erweckt, eine Suchmaschine zu sein, in Wahrheit aber nur Produkte präsentiert, die von Anbietern bezahlt werden – Anzeigen also. Damit hat Microsoft recht. In den USA gibt es in diesem speziellen Portal tatsächlich nur Anzeigenplätze. In Deutschland ist das noch nicht so, soll aber auch so kommen (allerdings kennt hier kaum jemand Google Shopping). Mehr Transparenz muss daher das Ziel sein: Welche Empfehlungen sind bezahlt, und wie kommen alle anderen zustande? Das wäre doch interessant.

Last not least noch einen Videotipp, der wunderbar in die Adventszeit passt: DerUltimate Christmas Song des Brett Domino Trio packt 40 Weihnachtslieder in ein einziges Video. Ein Medley, der besonderen Art. Wer also möglichst viel und unterschiedliche Weihnachtsstimmung auf einen Schlag will, ist hier genau richtig. :) In diesem Sinne: Frohe Adventszeit.

Weg mit dem Leistungs-Schutz-Recht

Auf so eine Idee muss man erst mal kommen: Weil andere ein funktionierendes Geschäftsmodell haben und gutes Geld verdienen, gemeint ist Google, überlegt man sich, wie man mit verdrehten Ansprüchen ein Stück vom leckeren Kuchen abhaben kann, hier sind die Verleger gemeint. Es ist schon absurd: Da sollen Verleger Geld dafür bekommen, dass Suchmaschinen kleine Ausschnitte aus Artikeln präsentieren und ihnen täglich Millionen Leser in die Arme treiben. In welcher Welt leben wir eigentlich?

Niemand käme auf die Idee, Zeitungen und Zeitschriften zur Kasse zu bitten, wenn sie Bücher, Musik oder Filme besprechen – und eifrig daraus zitieren. Niemand käme auf die Idee, bei Verlagen abzukassieren, wenn sie über Talkshows oder Fernsehen ganz allgemein schreiben, sich also der Inhalte der Sender bedienen. Umgekehrt wollen Verlage nun Geld dafür, wenn man sich mit ihren Inhalten auseinandersetzt?

Es ist ja nicht so, dass Suchmaschinen komplette Artikel liefern. Sie zeigen nur kurze Ausschnitte – und bringen definitiv eine Leistung für Onlineportale, nicht umgekehrt. Abgesehen davon kann jeder Suchmaschinen ausschließen, wenn ihm der Gedanke nicht gefällt, dass sie sich die Inhalte anschauen und im Suchdienst anbieten.

Das Leistungsschutzrecht ist wirklichkeitsfern und absolut internet-feindlich. Wenn die Lobby der Verleger sich so etwas ausdenkt, ist das eine Sache. Aber das ernsthaft als Gesetz auf den Weg zu bringen, zeugt von einem hohen Grad an Unkenntnis. Es wird Zeit, dass wir uns gegen diesen Unsinn wehren.

Leistungs–Schutz-Recht kommt

Man möchte nicht in der Haut einer Zeitungsredaktion stecken, oder? Da gibt es doch tatsächlich böse Suchmaschinenanbieter, die durchforsten das Internet nach interessanten Webseiten, aber auch Artikeln – und schicken interessierte Datensurfer vorbei.

Wie schlimm muss das für so manche Zeitungsredaktion sein. Eigentlich will man gar keine Webseite bauen, aber gut, es muss halt sein. Und dann kommen Google und Co. und schicken auch noch Besucher vorbei! Wie dreist. Klar, dass man da von den Suchmaschinendiensten Geld verlangt, denn die haben volle Kassen, während die meisten Verlage richtig zu kämpfen haben.

Seit Jahren machen die großen Verleger Druck auf die Politik – und wollen eine Veränderung des Urheberrechts. Das Ziel: Einführen des Leistungsschutzrechts. Und siehe da: Da viele Genörgle hat Folgen. Die Koalition kommt den Verlgern entgegen, hat jetzt tatsächich die Einführung des Leistungsschutzrechts beschlossen, so zumindest die Ergebnisse des Koalitionsausschusses.

Die Suchmaschinen sollen nun ernsthaft die Zeitungsverleger an ihren Einnahmen beteiligen.

Aber warum? Das will sich mir einfach nicht erschließen. Es ist schließlich nicht so, dass Google in der News-Suche komplette Artikel abbildet. Nein. Google präsentiert in der News-Suche Headlines und einen kurzen Teaser, verlinkt dann auf das jeweilige Webangebot. Google liefet also interessierte Leser, Kundschaft. Eigentlich müsste Google dafür sogar Geld bekommen.

Doch das sieht die Koalition anders. Sie verlangt ernsthaft, dass Google den Verlagen Geld dafür bezaht, dass sie ihre Inhalte crawlt und für Aufmerksamkeit und Traffic sorgt. Das verstehe wer will.

Wenn man dann noch berücksichtigt, dass jeder selbst entscheiden kann, ob die Suchmaschinen überhaupt vorbei schauen und bei News-Aggregatoren erst recht – ich war heilfroh, als Google schieb.de endlich in die News-Übersicht aufgenommen hat, da muss man einige Hürden überwiden -, dann versteht man doch erst recht nicht, wie man sich da beschweren kann. Wer nicht möchte, dass Google, Yahoo und Co. die Inhalte „sieht“ und in den Such-Index aufnommt, kann das innerhalb weniger Sekunden vermeiden.

Aber beides zu wollen, gefunden zu werden und gleichzeitig für dsa Vorbeischicken von Besuchern auch noch Geld zu verlangen, das ist schon … merkwürdig. Das ist so, als würde ich in ein Taxi steigen und sagen: „Bringen Sie mich in ein Restaurant, das Sie empfehlen können“ – und der Restaurantbetreiber würde dem Taxifahrer nicht etwa ein paar Euro in die Tasche stecken, sondern von ihm auch noch einen Obolus verlangen dafür, dass er einen Kunden vorbeibringen durfte. Unfassbar.