Weg mit dem Leistungs-Schutz-Recht

Auf so eine Idee muss man erst mal kommen: Weil andere ein funktionierendes Geschäftsmodell haben und gutes Geld verdienen, gemeint ist Google, überlegt man sich, wie man mit verdrehten Ansprüchen ein Stück vom leckeren Kuchen abhaben kann, hier sind die Verleger gemeint. Es ist schon absurd: Da sollen Verleger Geld dafür bekommen, dass Suchmaschinen kleine Ausschnitte aus Artikeln präsentieren und ihnen täglich Millionen Leser in die Arme treiben. In welcher Welt leben wir eigentlich?

Niemand käme auf die Idee, Zeitungen und Zeitschriften zur Kasse zu bitten, wenn sie Bücher, Musik oder Filme besprechen – und eifrig daraus zitieren. Niemand käme auf die Idee, bei Verlagen abzukassieren, wenn sie über Talkshows oder Fernsehen ganz allgemein schreiben, sich also der Inhalte der Sender bedienen. Umgekehrt wollen Verlage nun Geld dafür, wenn man sich mit ihren Inhalten auseinandersetzt?

Es ist ja nicht so, dass Suchmaschinen komplette Artikel liefern. Sie zeigen nur kurze Ausschnitte – und bringen definitiv eine Leistung für Onlineportale, nicht umgekehrt. Abgesehen davon kann jeder Suchmaschinen ausschließen, wenn ihm der Gedanke nicht gefällt, dass sie sich die Inhalte anschauen und im Suchdienst anbieten.

Das Leistungsschutzrecht ist wirklichkeitsfern und absolut internet-feindlich. Wenn die Lobby der Verleger sich so etwas ausdenkt, ist das eine Sache. Aber das ernsthaft als Gesetz auf den Weg zu bringen, zeugt von einem hohen Grad an Unkenntnis. Es wird Zeit, dass wir uns gegen diesen Unsinn wehren.

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