Fake-SMS mit Paketbenachrichtigungen beruhen auf Facebook Leak

Fake-SMS mit Paketbenachrichtigungen beruhen auf Facebook Leak

Sie sorgen gür große Verunsicherung: Aktuell kursieren besonders viele Nachrichten, die aussehen wie eine Paket-Benachrichtigung – aber reiner Betrug sind. Wie die Linkadresse in der SMS anklickt oder antippt, läuft Gefahr, sich einen Trojaner aufs Smartphone zu holen. Hier ist oberste Vorsicht angeraten!

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CoinMaster: Einstiegsdroge für Jung und Alt

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In der Welt der Game-Apps gibt es mittlerweile eine breites Angebot an Spielen – das hat auch gerade die Gamescom wieder gezeigt. Aber viele Spiele sind bedenklich, einige sogar gefährlich. Aktuelles Beispiel: CoinMaster. Das Game funktioniert im Prinzip wie ein Spielcasino – und spricht derzeit leider auch viele Kinder und Jugendliche an.

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Abmahn-Gebühren sollen gedeckelt werden

Es kann jeden treffen: Da trudelt das Schreiben einer Anwaltskanzlei ein, in dem einem Urheberrechtsverstöße vorgeworfen werden. Musik, Filme, Fotos, die in Tauschbörsen angeboten wurden, zum Beispiel. Neben saftigen Lizenzforderungen hängt auch gleich noch eine Rechnung der Anwaltskanzlei an, in der Regel werden mehrere hundert, oft auch deutlich über 1000, 2000 Euro fällig. Das kann Privatleute leicht in den Ruin treiben. Jetzt will Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger diesem Abzock-Wahnsinn Einhalt gebieten, mit einem entsprechenden Gesetz.

Zunächst: Worum geht es eigentlich? In welchen Fällen wird eigentlich abgemahnt – und was kann das kosten?

Abmahnungen gibt es, wenn Rechteinhaber selbst oder beauftrage Agenturen oder Kanzleien (vermeintliche) Rechtsverstöße entdecken, etwa, wenn Musik oder Filme in einer Tauschbörse angeboten werden. Dann wird der Verursacher ermittelt, meist über die IP-Adresse, dann gibt es eine Abmahnung, oft von einer Anwaltskanzlei. Ob der Vorwurf gerechtfertigt ist oder nicht, spiel zu diesem Zeitpunkt noch gar keine Rolle. Und die dürfen ihre Kosten gleich in Rechnung stellen. Oft erreichen auch Unschuldige oder Ahnungslose solche Abmahnungen, etwa, weil die Kinder etwas verbockt haben – oder der Nachbar sich ins WLAN gehackt hat.

Wie kommen denn diese ungeheuren Kosten zusammen, die da in Rechnung gestellt werden?

Die Höhe der Kosten orientiert sich am Streitwert. Der ist umso höher, je mehr Musiktitel oder Filme angeblich getauscht wurden, da kommen leicht mehrere Tausend Euro Streitwert zusammen – und entsprechend hoch sind dann auch die Anwaltsgebühren, selbst wenn man direkt eine Unterlassung unterschreibt und es nicht vor Gericht landet. Die Anwälte können trotzdem zulangen.

Da hat sich eine regelrechte Abmahn-Industrie entwickelt, die nichts anderes macht, als solche Abmahnungen zu verschicken. Leichter kann man sein Geld kaum verdienen: Massen-Rundschreiben, keine Gerichtstermine und trotzdem voll zulangen. Kein Wunder, dass es so viele Anwälte gibt, die damit ihr Geld verdienen wollen. Die Leidtragenden sind die Empfänger dieser Schreiben, die nicht selten nicht mal schuld sind und dann aber erst mal zahlen sollen. Das Schlimme: Das alles ist bislang rechtens.

Und das soll jetzt gedeckelt werden – zumindest das erste Anschreiben, die erste Abmahnung soll maximal 150 Euro kosten. Reicht das?

Die Justizministerin will die Anwaltskosten auf 150 EUR für das erste Anschreiben deckeln, der Streitwert wird im ersten Verfahren auf 1000 EUR beschränkt. Das sind gute Nachrichten, denn es reduziert die Kosten und es reduziert auch das Risiko, wenn man juristisch gegen solche Abmahnungen vorgehen möchte.

Allerdings sieht das Gesetz Ausnahmen vor, nämlich „im besonderen Umständen des Einzelfalls“ und bei „Anzahl und Schwere der Rechtsverletzung“. Das ist aber äußerst vage. Theoretisch können die Abmahner nun immer mit einer schweren Rechtsverletzung argumentieren. Dann landet die Sache doch vor Gericht – nur ein Richter kann klären, ob es sich um einen schweren oder leichten Fall handelt. Und das kostet dann eben. Die Juristen freut`s, die verdienen an diesen Streitigkeiten schließlich.

Wie sieht das denn in der Praxis aus? Kann und sollte man sich gegen Abmahnungen wehren?

Das kommt ganz darauf an. Wenn man genau weiß, dass man schuld ist, sollte man sich das gut überlegen. Es gibt aber viele, viele Fälle, in denen es Unschuldige trifft. Etwa, weil die falsche IP-Adresse ermittelt wurde, das kommt sogar extrem häufig vor. Oder weil ein Netzzugang missbraucht wurde. In solchen Fällen lohnt es sich natürlich, sich zu wehren. Aber das ist mit Aufwand und Kosten verbunden. Immerhin könnten die Kosten in Zukunft geringer werden.

Ist das neue Gesetz nun ausreichend, ist es im Interesse der Verbraucher, wie die Justizministerin behauptet?

Es geht in die richtige Richtung, ist aber noch zu vage formuliert. Es lässt den Abmahner zu viele Hintertürchen offen. Besser wäre, bei einer ersten Abmahnung könnte man immer nur einen Maximalbetrag von 150 EUR nehmen – und es dürften auch keine Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden. Dann würden die Rechteverwerter sich wirklich nur noch um die ernsthaften, schweren Fälle kümmern, und dass sie sich um diese kümmern, kann man auch verstehen.

Vorteilhaft ist aber, dass die Ankläger mehr belegen und beweisen müssen als früher. Das macht ihnen die Arbeit immerhin schwerer und reduziert vielleicht auch die Masse an Abmahn-Schreiben etwas. Wünschenswert wäre es jedenfalls.

Abo-Fallen-Betreiber muss hinter Gittern

Sie waren und sind leider immer noch die Pest im Web: Webseiten, die im großen Stil arglose User über den Tisch und dann das Geld aus der Tasche ziehen. Zuerst werden die Besucher mit vermeintlich interessanten Inhalten auf die Webseite gelockt und sie dann zum Ausfüllen eines Webformulars überredet. Dabei wird den Betroffenen ein Abo untergejubelt, das bis zu 100 Euro im Jahr kostet.

Endlich wurde so eine Bande von Abo-Betrügern dingfest gemacht und diese Woche vom Landgericht Hamburg zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Über 70.000 Menschen wurden geprellt, um mehr als fünf Millionen Euro. Fast noch schlimmer sind die Kollateralschäden, vor allem der wirtschaftliche Schaden durch breiten Vertrauensverlust. Denn durch die Praktiken des Abzock-Gesindels geraten auch viele eigentlich seriöse Anbieter unnötig in Verdacht. Sie machen weniger Geschäfte.

Ein Abo-Abzocker weniger. Gut so. Hoffen wir auf eine abschreckende Wirkung.

Wollen Sie das wirklich kaufen? EU will mehr Verbraucher-Schutz

Es gibt sie leider zuhauf im Internet: Webseiten mit so genannten Abofallen. Wer auf solchen Abzockseiten vorschnell das Onlineformular ausfüllt und das Kleingedruckte nicht liest, schließt kurzerhand einen 2-Jahres-Vertrag ab und zahlt 96 Euro im Jahr – meist für absolute belanglose, andernorts oft kostenlos erhältliche Inhalte. Kompletter Betrug, aber nicht vollkommen illegal.

Ein unhaltbarer Zustand. Schon lange. Jetzt sollen Europas Konsumenten besser vor solchen unverfrorenen Abzocktricks geschützt werden. Im Internet gilt künftig die sogenannte „Button-Lösung“. Verbraucher müssen per Knopfdruck bestätigen, dass sie eine Dienstleistung wie ein Abonnement oder eine Ware bestellen wollen. Außerdem erhalten alle Verbraucher in Europa ein 14-tägiges Widerrufsrecht, in Deutschland gibt es das für Onlinegeschäfte sowieso schon.

Bis spätestens Ende 2013 sollen die neuen Regelungen in Kraft treten, auch bei uns in Deutschland. Endlich, aber auch viel zu spät. Zu spät für alle, die schon mal in eine dieser Fallen getappt sind und sich über Rechnungen und Mahnungen ärgern mussten. Den Abzockern muss dringend das Handwerk gelegt werden. Und eigentlich gehören sie auch bestraft.

Neuer Schieb-Report: Abo-Abzockfallen erkennen und umgehen

Neuer Schieb-Report: Abo-Abzockfallen erkennen und umgehen

Sie sind wirklich die Pest im Web: So genannte Abofallen –und das ist noch zu harmlos umschrieben. Wer einmal in so eine Falle reingetappt ist und für gar keine Leistung 96 Euro im Jahr an Gebühren zahlen soll, wovon die Rede ist.

Die unverschämte Masche der Abo-Abzocker ist immer dieselbe: Sie lotsen arglose Websurfer auf eine Webseite, auf der man zum Beispiel eigentlich kostenlose Software laden kann –und bringen sie dazu, ein Webformular auszufüllen. Schon ist die Falle zugeschnappt: Die Opfer haben ein Abo abgeschlossen, über zwei Jahre. Meist werden Gebühren von fast 100 Euro pro Jahr fällig.

Tausende von Websurfern tappen jeden Monat in diese Fallen –und müssen sich dann mit den Anbietern herumärgern. Das will undesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger nun ändern –was löblich ist! Leutheusser-Schnarrenberger will eine europaweite Regelung, die Anbieter dazu verpflichtet, die Kosten nicht nur klar und deutlich zu nennen, unübersehbar und nicht nur im Kleingedruckten. “Button-Lösung” wird das genannt, weil die Verbraucher die Kosten ausdrücklich bestätigen sollen.

Das ist wirklich dringend nötig, denn die Abzocker im Web ziehen nicht nur allzu blauäugige User über den Tisch, sie verunsichern darüber hinaus die meisten anderen Internetbenutzer. Seriöse Anbieter haben das Nachsehen, da der Ruf aller Anbieter unter den Abzockern leidet. Hoffen wir mal, dass schnell was passiert: In diesem Schieb-Report können Sie schon mal lesen, worauf Sie achten müssen, um erst gar nicht in eine Abzock-Falle zu tappen.

Ein weiteres Thema in dieser Ausgabe des Schieb-Report sind die „unscheinbaren Alleskönnen“. Programme wie FreeCommander, Opera oder
Irfanview, die es kostenlos gibt –die es aber mühelos mit bekannten, oft sehr teuren Programmen aufnehmen können. Sie können eine Menge,
überzeugen durch gute Ideen und Konzepte –und sind trotzdem kostenlos zu haben. Diese Programme sollten Sie unbedingt kennen!

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