BGH-Urteil: Internet-Zugang gehört zur Lebens-Grundlage
Der Internetzugang geht nicht? Da haben Provider bislang gerne einfach mit den Schultern gezuckt oder bestenfalls ein „Tut uns leid“ gemurmelt. Doch das reicht in Zukunft nicht mehr. Laut Bundesgerichtshof gehört der Internetzugang heute zur Lebensgrundlage. Der Zugang zum Internet sei auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung, heißt es in einem Urteil.
BGH-Urteil: Internet-Verbindung ist Lebens-Grundlage
Wenn Ihre Internet-Verbindung ausfällt und Ihr Provider für den Fehler verantwortlich ist, können Sie Schadensersatz erhalten. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs gehört die Internet-Verbindung nämlich zur Lebensgrundlage.
Eltern haften nur bedingt für die Online-Aktivitäten ihrer Kinder
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Eltern haften nur sehr bedingt dafür, was ihre Kinder im Internet machen. Im vorliegenden Fall hat der Nachwuchs eine Tauschbörse genutzt.