BGH bestätigt Urteil zu Abo-Fallen
Versteckte Abzocke im Internet ist eindeutig rechtswidrig, das bestätigte jetzt der Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH urteilt eindeutig: Demnach sind versteckte Kostenfallen im Internet eindeutig Betrug. Damit bestätigte der Strafsenat des BGH ein Urteil des...Eltern haften nicht grundsätzlich für File-Sharing der Kinder
Es kommt immer wieder vor: Wer Kinder im Haus hat, kann schwer kontrollieren, was die im Internet treiben. Wenn der Nachwuchs Filesharing-Dienste nutzt, um Musik oder Filme zu laden oder zu verteilen, droht eine kostenpflichtige Abmahnung durch Anwälte, teilweise auch erhebliche Schadenersatzforderungen.
BGH schränkt gezielt an Kinder gerichtete Werbung in Spielen ein
Kinder und Jugendliche spielen gerne an Computer und Konsole. Nicht wenige Anbieter nutzen das aus und versuchen den Minderjährigen sogar im Spiel etwas zu verkaufen. Doch Hersteller müssen bei jugendlichen Spielern Zurückhaltung üben. Kaufanreize innerhalb des Spiels seien nicht zulässig, sofern sich die Werbung gezielt an Minderjährige richte, sagt der BGH.
Google verliert vor dem BGH und muss Auto-Complete überarbeiten
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Google trägt die Verantwortung für die vom Algorithmus ermittelten Vorschläge. Der Konzern kann nicht einfach alles ungefiltert präsentieren, was der Algorithmus basierend auf den Suchanfragen der User für passend hält.
BGH-Urteil: Internet-Zugang gehört zur Lebens-Grundlage
Der Internetzugang geht nicht? Da haben Provider bislang gerne einfach mit den Schultern gezuckt oder bestenfalls ein „Tut uns leid“ gemurmelt. Doch das reicht in Zukunft nicht mehr. Laut Bundesgerichtshof gehört der Internetzugang heute zur Lebensgrundlage. Der Zugang zum Internet sei auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung, heißt es in einem Urteil.
BGH-Urteil: Internet-Verbindung ist Lebens-Grundlage
Wenn Ihre Internet-Verbindung ausfällt und Ihr Provider für den Fehler verantwortlich ist, können Sie Schadensersatz erhalten. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs gehört die Internet-Verbindung nämlich zur Lebensgrundlage.
Eltern haften nur bedingt für die Online-Aktivitäten ihrer Kinder
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Eltern haften nur sehr bedingt dafür, was ihre Kinder im Internet machen. Im vorliegenden Fall hat der Nachwuchs eine Tauschbörse genutzt.