EuGH: Ihr müsst Cookies ausdrücklich zustimmen

EuGH: Ihr müsst Cookies ausdrücklich zustimmen

Der EuGH sollte auf Anfrage des Bundesgerichtshof noch mal unmissverständlich deutlich machen, wie das mit den Cookies auf Webseiten ablaufen soll. Muss der Benutzer ausdrücklich zustimmen – und wie genau hat das zu passieren? Genau das hat der EuGH jetzt erklärt.

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Das Recht auf Vergessen gilt nur in der EU

Das Recht auf Vergessen gilt nur in der EU

Seit 2014 gibt es in Europa offiziell ein „Recht auf Vergessen“. Man muss es nicht hinnehmen, wenn im Netz etwas zu finden ist, was besonders persönliche oder herabwürdigende ist. Google muss dann auf Antrag Links auf solche Informationen entfernen – wenn sich die Infos selbst nicht entfernen lassen. Aber dieses Recht hat Grenzen, hat jetzt der EuGH bestimmt: Das Recht auf Vergessen gilt nicht weltweit. Google muss nicht global löschen.

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Nach EuGH-Urteil: Künftig weniger Like-Buttons

Nach EuGH-Urteil: Künftig weniger Like-Buttons

Wir nehmen sie kaum noch wahr, weil sie praktisch überall zu sehen sind: „Like“-Buttons von Facebook, damit Besucher ihre Zustimmung signalisieren können. Das Problem: Bei vielen dieser Buttons fließen Daten an Fadcebook – unbemerkt. Selbst wer nicht bei Facebook registriert ist, kann auf diese Weise von Facebook beobachtet werden. Webseitenbetreiber tragen eine Mitvrerantwortung dafür, hat jetzt der EuGH entschieden.

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