Apple verliert vor Gericht – mehrfach

Die ewigen Rechtsstreitigkeiten zwischen Apple und Samsung, sie nehmen einfach kein Ende. Über 100 Mal streiten Apple und Samsung derzeit weltweit vor Gericht. Vielen geht das ewige Gezanke vor Gericht längst mächtig auf die Nerven. Es geht dabei um Patente, Geschmacksmuster, Bedienkonzepte, Layouts… Diese Woche musste Apple bei uns in Deutschland gleich zwei Schlappen einstecken: Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass das Galaxy Tab 10.1N hinreichend anders aussieht als das iPad von Apple. Kein Verkaufsverbot.

Auch das Oberlandesgericht München hat diese Woche den Antrag nach einer Einstweiligen Verfügung gegen Samsung zurückgewiesen. Da ging es um ein Patent die Bedienung betreffend, eine Technik zur Anzeige von Inhalten auf Touchscreen-Displays mittels Scrollen, Drehen und anderen Funktionen. Das ewige Vor-den-Kadi-Gezerre sollte endlich mal aufhören. Davon profitiert niemand – außer die Juristen.

Keine Voll-Überwachung per Filter-Software: Europäischer Gerichtshof kippt belgische Filter

Vor einiger Zeit war ein belgischer Internetprovider von einem Gericht gezwungen worden, digitale Filter zu installieren, um das unzulässige Herunterladen von Musikdateien in Tauschbörsen zu verhindern. Der Provider hat daraufhin dagegen geklagt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Sache überprüft und jetzt die einzig richtige Entscheidung gefällt: Solche Filter sind unzulässig. Oder besser gesagt: Niemand kann Internetprovider in Europa dazu zwingen, solche Filter zu installieren, nur um etwaige Urheberrechtsverstöße zu erschweren.

Die Entscheidung ist in meinen Augen völlig richtig. Denn zum einen lassen sich solche Filter leicht umgehen, wenn erst mal bekannt ist, dass es sie gibt. Zum anderen verursachen sie erhebliche Kosten, und das auch noch an einer Stelle, die mit den eigentlichen Urheberrechtsverstößen nichts zu tun hat. Last not least lassen sich Filter aber auch für andere Zwecke missbrauchen. Ich bin froh, dass die Richter am Europäischen Gerichtshof all diese Tücken erkannt und sich deshalb gegen Filter ausgesprochen haben.

Twitter muss Nutzer-Daten rausrücken

Der Nachrichtendienst Twitter ist vor allem deswegen beliebt, weil man weitgehend anonym mit anderen kommunizieren kann. Doch diese Zeiten sind nun vorbei. Ein US-Richter hat Twitter dazu verdonnert, jede Menge persönliche Daten über Twitter-Nutzer preiszugeben, darunter die verwendeten IP-Adressen von drei Wikileaks-Unterstützern, mit denen der US-Soldat Bradley Manning in Kontakt gestanden hat, der Wikileaks mit geheimen Dokumenten aus dem Irak-Krieg versorgt hat. Die User haben sich gegen die Herausgabe der Daten gewehrt. Ohne Erfolg.

Mit Hilfe der Daten können Ermittler und Behörden mühelos Bewegungsprofile erstellen und auch feststellen, wer wann mit mit wem kommuniziert hat. Ein herber Schlag gegen die Meinungsfreiheit und gegen den Schutz der Privatsphäre in den USA. Das Ansehen von Twitter wird zweifellos leiden. Aktivisten werden sich nun künftig andere Wege suchen, um sich auszutauschen. Anonym. Unbeobachtet von US-Behörden.

Handy am steuer? Das wird teuer! (Manchmal)

Ich wasche meine Hände in Unschuld: Als artiger und vor allem um Sicherheit bedachter Bürger habe ich eine Freisprecheinrichtung im Auto, ich greife also grundsätzlich nicht zum Handy und halte es mir ans Ohr. Das habe ich übrigens auch schon so gehandhabt, als es noch nicht verboten war, während des Fahrens mit dem Handy in der Hand zu telefonieren. Ich findes es einfach komfortabler.

Wer aber handyfonierend von der Polizei erwischt wird, muss 40 Euro Strafe zahlen – und bekommt einen Punkt auf sein Konto in Flensburg überwiesen. Recht riskant also, die Sache.

Was aber, wenn man nicht mit dem Handy telefoniert, sondern mit einem Funktelefon, also einem drahtlosen Telefon von zu Hause, das man auf der kurzen Fahrt zum Bäcker mitgenommen hat?

Ist doch logisch: Kostet auch 40 Euro, wenn man dann beim Telefonieren erwischt wird – denkt man da. Von wegen. Das Oberlandesgericht Köln hat jetzt in einer Pressemeldung ein Urteil bekanntgegeben, das das Gegenteil belegt. Ein Autofahrer hatte gegen das Bußgeld der Polizei geklagt, weil er nicht mit dem Handy, sondern mit einem drahtlosen Festnetztelefon telefoniert hatte und dabei erwischt wurde.

Ein Bonner Autofahrer war etwa 3 km von seinem Haus entfernt, als in seiner Tasche das Mobilteil seines Festnetz-Telefons piepte. Er nahm es heraus, schaute es an und hielt es an sein Ohr. Normalerweise ist ab 200 m Entfernung vom Haus keine Kommunikation mit der Basisstation mehr möglich. Das Bonner Amtsgericht hielt auch das Mobilteil einer Festnetzanlage für ein Mobiltelefon im Sinne von § 23 Abs. 1 a StVO. Dieser Auslegung hat sich der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln nicht angeschlossen. Schnurlostelefone bzw. deren „Mobilteile“ bzw. „Handgeräte“ könnten nach dem allgemeinen Sprachverständnis nicht als Mobiltelefone im Sinne des sog. Handyverbots angesehen werden.

Ich musste das zwei Mal lesen, um es zu glauben. Denn es ist wohl kaum zu glauben!

Ganz ehrlich: Bei solchen Entscheidungen muss man sich doch an den Kopf fassen (natürlich ohne Handy!): Da beschäftigt sich also ein halbes Dutzend hoch dotierter Juristen, Anwälte und Richter ernsthaft mit der Frage, ob der Gesetzgeber mit dem Wörtchen „Handy“ auch ein drahtloses Festnetzttelefon meinen könnte – und kommen absurderweise auch noch zu dem Schluss, dass dem nicht so ist.

Ein Glücksfall für den Bonner Autofahrer, der nun natürlich punktefrei ins Flensburg bleibt. Für uns als Gesellschaft aber eine Niederlage. Denn wir müssen nicht nur die Prozesskosten für diese Farce tragen, sondern auch noch mit der Gewissheit leben, dass solche Wortklaubereien ernsthaft Gerichte beschäftigen, die dann auch noch zu absurden Ergebnissen kommen.

Ich glaube, ich mache einen Shop auf für Funknetzattrappen. Da kann man dann sein richtiges Handy reinstecken und bei einer Polizeikontrolle einfach behaupten, man hätte sein Funknetztelefon von zu Hause mitgenommen.