SO kommt man schnellstens zu seinem Geld

SO kommt man schnellstens zu seinem Geld

Wer mit und im dem Internet arbeitet, weiss, dass es immer wieder Kunden gibt, die nicht oder nur sehr verzögert ihre Rechnungen bezahlen.
Manche Kunden meinen, sie kommen damit durch …

Dagegen kann man sehr gut und schnell etwas tun.

Das Internet hilft auch dabei, zu seinem Geld zu kommen: Internet-Rechts-Anwälte helfen dabei sehr schnell und kostengünstig.

Von Mahn-Bescheid über Gerichts-Verhandlung bis hin zum Pfändung des Gehalts des säumigen Kunden, sind alle Stufen erreichbar, um solche säumigen Kunden zu Vernunft zu bringen.

Es gibt viele Internet-Recht-Anwalts-Kanzleien, die einem sehr gerne dabei helfen, damit man zu seinem Recht kommt.

Einfach mal bei einer Such-Maschine, wie Google den Suchbegriff „Rechts-Anwalts-Kanzlei“ eingeben, dann den oder die Rechts-Anwälte aussuchen, die einem am Besten geeignet erscheinen,
dann bekommt man auch sein Recht.

Vorsicht WhatsApp

Vorsicht WhatsApp

Ein Amtsgericht hat die in WhatsApp übliche Praxis, alle Kontaktdaten ungefragt an die Server von WhatsApp zu übertragen, als unrechtmäßig eingestuft. Im Grunde war das lange bekannt – nun ist es das erste Mal von einem Gericht festgestellt worden. Das wird Konsequenzen haben.

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Säumige Zahler dazu bringen, zu bezahlen

Säumige Zahler dazu bringen, zu bezahlen

Wer eine Rechnung stellt, will auch sein Geld sehen. Die ist mit einer Frist versehen. Ist bis zum angegebenen Datum kein Geld eingegangen, kommt eine Mahnung. Vernünftige Kunden bezahlen spätestens jetzt.

Wenn aber nicht, ist es jetzt für den Gläubiger an der Zeit, sich darum zu kümmern, dass er an sein Geld kommt. Als erster Schritt ist dabei das außergerichtliche Mahn-Verfahren zu nennen. Dabei sendet ein Anwalt eine Aufforderung, den fälligen Betrag inklusive der entstandenen Anwalts-Kosten bis zu einem endgültigen Termin zu zahlen.

Scheitert auch dieser letzte Versuch der Einigung, kommt es zum gerichtlichen Mahn-Bescheid. Auch dieser wird vom Anwalt erwirkt. Dabei wird die Rechnung des Gläubigers zusammen mit einer Begründung der Klage beim zuständigen Mahn-Gericht eingereicht.

Für den Gläubiger besonders praktisch: Sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Mahn-Verfahren lassen sich direkt, aber auch über das Internet beim Anwalt beauftragen.

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Microsoft rückt Daten nicht an US-Gericht raus

Microsoft rückt Daten nicht an US-Gericht raus

Ein US-Gericht wollte Microsoft dazu zwingen, Daten herauszurücken, die auf einem europäischen Server des Unternehmens gespeichert sind. Dagegen wehrt sich das Unternehmen und gibt die Daten nicht her. Microsoft will alle Instanzen nutzen, um sich gegen die Anordnung zu wehren. Ein Konzern setzt sich dafür ein, die Frage zu klären, was man unter Datenschutz eigentlich verstehen darf und ob amerikanische Behörden alles dürfen.

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EuGH lehnt Vorrats-Daten-Speicherung ab

EuGH lehnt Vorrats-Daten-Speicherung ab

Nun hat auch der europäische Gerichtshof EuGH der Vorratsdatenspeicherung eine Absage erteilt. Diese Woche urteilten die Richter: Die in der EU bereits praktizierte Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit den Grundrechten vereinbar. Der EuGH hält die EU-Richtlinie 2006/24/EG für unzulässig.

Das Gericht hat das Instrument komplett einkassiert. In vielen europäischen Ländern werden die Kommunikationsdaten der Bürger anlasslos gespeichert, sechs bis 24 Monate lang. Wer hat wann mit wem telefoniert – und wo. Wer hat welche IP-Adresse genutzt und was damit gemacht? Auch Metadaten von Mails werden erfasst und gespeichert. Alles mit dem Argument, im Fall der Fälle Ermittlungsbehörden nützliche Daten an die Hand geben zu können.

In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung bereits 2010 gekippt – mit ähnlicher Argumentation. Das Speichern aller Daten von allen Bürgern sei unverhältnismäßig, es entstehe zwangweise ein Gefühl von Komplettüberwachung. Außerdem seien die Regeln zu lasch definiert, unter welchen Umständen auf die Daten zugegriffen werden darf – und von wem.

Darüber hinaus würden selbst Personen überwacht, die besondere Schutzrechte haben wie Ärzte, Juristen oder Journalisten. Der Rahmen für die Vorratsdatenspeicherung muss ganz neu definiert werden, sollte ein erneuter Versuch unternommen werden, die Vorratsdatenspeicherung doch zu erhalten. QuickFreeze wäre eine Möglichkeit.

eugh

 

EU-Gerichtshof erlaubt Sperrung von Webseiten

Der europäische Gerichtshof in Luxemburg hatte darüber zu entscheiden, ob ein Internet-Provider seinen Kunden den Zugang zu Webinhalten verwehren muss, wenn ein Gericht das anordnet. Im vorliegenden Fall hatte ein Filmverleiher gegen einen österreichischen Provider geklagt.

Der sollte den Zugang zu einem Portal sperren, das offensichtlich illegal urheberrechtlich geschützte Filme zeigt. Doch der Provider hatte sich geweigert. Nun steht fest: Europäische Provider müssen bei richterlicher Anordnung solche Sperrungen durchführen, die Sperrmaßnahme muss allerdings ausgewogen sein, so der europäische Gerichtshof in seinem Urteil.

Wie genau gesperrt werden soll, wurde allerdings nicht entschieden. Es gibt verschiedene Methoden, problematische Inhalte zu sperren oder zu filtern. Alle Methoden haben allerdings Nebenwirkungen. Entweder, das Filtern nimmt viel Rechenkapazität beim Provider in Anspruch, oder es werden auch Inhalte von nicht betroffenen Anbietern geblockt – oder die Sperre lässt sich vergleichsweise einfach umgehen. Wirklich praxistauglich ist die Entscheidung des EU-GH also eher nicht.