Adress- und Such-Leiste von Firefox kombinieren

Adress- und Such-Leiste von Firefox kombinieren

Im Internet Explorer sowie dem Chrome-Browser gibt es schon lange nur noch ein einziges Textfeld, das sowohl Internet-Adressen als auch Suchbegriffe annimmt. Sie wollen das Adress- und Suchfeld in Mozilla Firefox ebenfalls nach dieser Manier zusammenfassen?

Der Firefox-Browser zeichnet sich ja schon immer dadurch aus, dass man ihn besonders gut an die eigenen Wünsche anpassen kann. Auch zur Kombinierung von Adressleiste und Suchfeld gibt es ein passendes Add-On: Foobar. Besuchen Sie also die Add-Ons-Galerie von Mozilla und laden Sie sich diese Gratis-Erweiterung.

Nach dem obligatorischen Browser-Neustart ist die neue kombinierte „Omnibar“ auch schon einsatzbereit. In das große Feld oben geben Sie jetzt Web-Adressen oder Suchwörter ein. Welche Suchmaschine Sie dabei nutzen wollen, lässt sich am rechten Ende der Leiste per Klick auf das Suchmaschinen-Symbol einstellen.

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Google muss Recht auf Vergessen einräumen

Google muss Recht auf Vergessen einräumen

Wer eine Suchmaschine wie Google benutzt, der erwartet, dass alle Fundstellen präsentiert werden, die es im Netz gibt – die relevanten zuerst. Doch was, wenn die Suchmaschine Sachen über eine Person ausgräbt, die wenig schmeichelhaft sind? Dann wirkt das oft störend – zumindest für den oder die Betroffene. In Ordnung – oder nicht, wenn Google auch Unangenehmes über eine Person verrät? Genau mit dieser Frage musste sich der Europäische Gerichtshof diese Woche beschäftigen und hat überraschend klargestellt: Es gibt ein Recht auf Vergessen.

  • Der EuGH hat Google dazu verdonnert, Links zu entfernen. Worum ging es da konkret und wieso ist das relevant für uns alle?

Es ging darum, dass Google nach Eingabe des Namens des Klägers auf der ersten Seite auch einen Treffer mit einem Verweis auf einen Online-Artikel enthielt. Der Artikel war aus dem Jahr 1998 und hat sich mit der Liquidität des Spaniers beschäftigt, die damals nicht die Beste war. Obwohl sich die finanzielle Situation des Mannes gebessert hatte, wurde man immer noch auf den Artikel hingewiesen. Der Mann meinte: Das will ich nicht hinnehmen – der Links muss weg.

  • Jetzt hat der Mann aber nicht etwa die Zeitung verklagt, damit sie den Artikel aus dem Online-Archiv nehmen, sondern Google. Warum?

Zum einen vermutlich, weil es schwierig wäre, einen Artikel löschen zu lassen. Schließlich gibt es gute Gründe für Archive – und der Artikel hat seinerzeit ja auch keine falschen Behauptungen oder Unwahrheiten verbreitet. Deshalb musste Google dran glauben, denn Google besorgt die Information ja gewissermaßen, macht sie sichtbar. Ohne Google oder andere Suchmaschinen wäre die Information zwar auch da, aber es würde sie kaum jemand finden, jedenfalls nicht mit vergleichbarem Aufwand.

  • Ein normaler Vorgang, dass jemand Google auffordert, etwas aus dem Suchindex zu entfernen? Kann Google das eigentlich technisch?

Natürlich: Google kann selbstverständlich Inhalte aus dem Index entfernen, wenn es der Konzern will. Mit kriminellen Inhalten ist das schließlich auch kein Problem, wir finden keine Kinderpornografie über Google oder auch keine Angebote von Waffenschiebern, obwohl es entsprechende Inhalte im Netz gibt. Auch wenn Richter aus den unterschiedlichsten Gründen anordnen, dass Google nicht darauf verweisen darf, kriegt der Suchmaschinenbetreiber das natürlich hin. Google hat sich deshalb geweigert, und das aus meiner Sicht aus verständlichen Gründen, dass nicht jeder die Möglichkeit haben sollte, die Trefferlisten zu schönen und mitzugestalten. Es müssen schon triftige Gründe vorliegen, hier einzugreifen.

  • Aber offensichtlich liegen gute, triftige Gründe vor, denn die Richter des EuGH haben entsprechend geurteilt, sie haben Google dazu verdonnert, den Links zu entfernen. Was hat das für Folgen?

Das hat zur Folge, dass grundsätzlich jeder EU-Bürger das Recht hat, sich an Google zu wenden, wenn ihm bestimmte Suchergebnisse nicht passen, weil sie ihn ins falsche Licht rücken. Google wird wohl spezielle Formulare einrichten müssen, damit die User entsprechende Löschanträge stellen können. Noch gibt es solche Formulare nicht. Im Augenblick muss man sich also mit seinem Anliegen schriftlich an Google wenden, die Suchbegriffe nennen, auf die sich der Antrag bezieht und den Link, den man „vergessen“ lassen möchte – und eine ausführliche Begründung, warum die eigenen Rechte dadurch beschnitten werden, wieso eine Löschung angemessen sein sollte. Da sollte man sich Mühe beim Ausformulieren machen Natürlich muss jeder Einzelfall geprüft werden – da kommt einiges an Aufwand auf Google zu. Ob es in Zukunft ein komfortables Formular eben wird wie seinerzeit bei Streetview, steht noch nicht fest.

  • Nur auf Google, oder auch auf andere Suchmaschinen

Auch auf andere Suchmaschinen, denn warum sollten andere bevorzugt werden. Grundsätzlich könnte man das Urteil auch so verstehen, dass jede Form von unerwünschter Verlinkung auf Antrag gelöscht werden muss. Das bedeutet, prinzipiell muss nun jeder mit solchen Anträgen rechnen – oder sogar mit Rechtsstreitigkeiten.

  • Gibt es Ausnahmen oder kann sich wirklich jeder wehren?

Wehren können sich Privatmenschen, aber keine Firmen – und auch keine Personen des öffentlichen Interesses, das haben die Richter ausdrücklich gesagt. Personen des öffentlichen Interesses müssen in dieser Hinsicht leidensfähiger sein, sie müssen damit leben, wenn es im Web Dinge über sie stehen, die sie nicht in Entzückung versetzen.

  • Was hälst Du ganz persönlich von dem Urteil?

Ich halte das Urteil für daneben. Denn zum einen wird das eigentliche Problem nicht wirklich beseitigt, schließlich bleibt das, was den Betroffenen stört, weiterhin im Netz. Und gegen echte üble Nachrede oder Rufmord kann man sich sowieso wehren. Das öffentliche Interesse an einer Suchmaschine, die ihren Job macht und das findet, was da ist, wird geringer eingeschätzt als das individuelle Interesse, das stört mich etwas.

Abgesehen davon wird Google eine merkwürdige Bedeutung beigemessen. Google wird praktisch zum kollektiven Gedächtnis erklärt. Was Google findet, das ist die Wahrheit. Aber das ist so nicht richtig. Und last not least lebt das Web davon, dass wir verlinken, alles mit allem. Mit diesem Grundsatz wird durch das Urteil gebrochen, ich finde das falsch.

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EuGH-Urteil: Das Recht auf Vergessen

EuGH-Urteil: Das Recht auf Vergessen

Google findet (fast) alles. Normalerweise freuen wir uns darüber, wenn die Suchmaschine so fleißig und erfolgreich ist. Aber eben doch nicht immer. Etwa, wenn sie Unschönes oder Unrichtiges über uns selbst zu Tage fördert, zum Beispiel etwas aus der Vergangenheit.

Ein Spanier hat sich darüber geärgert, dass Google alte Online-Artikel über ihn herauskramt, die wenig Schmeichelhaftes über ihn enthalten. 15 Jahre sind die Artikel alt. Aber sie sind nicht falsch, eher ein Zeitdokument. Klar, ärgerlich – aber Google dafür verantwortlich machen?

Doch der Mann wollte Google zwingen, die Links aus den Suchtreffern zu entfernen. Google hat sich geweigert. Nun hat der Kläger vor dem Europäischen Gerichtshof überraschenderweise Recht bekommen: Google muss Links zu Angeboten im Netz entfernen, wenn es dort schädliche Informationen über eine Person gibt. Nur Personen des Öffentlichen Lebens sind ausgenommen, die müssen sich mehr gefallen lassen.

Ein absurdes Urteil. Die Müllkippe darf bleiben – aber die Hinweisschilder sollen weg. Nicht die eigentlich problematischen Inhalte müssen gelöscht, sondern die Links dazu entfernt werden. Mit dem Wesen des Internet hat das nichts zu tun. Links sind sinnvoll, und normalerweise darf man überall hin verlinken – und das soll jetzt plötzlich nicht mehr gehen?

Das Urteil schadet mehr, als es nutzt. Künftig werden sich viele Menschen an Google und Co. wenden, wenn sie sich an Suchtreffern stören. Doch jeder Einzelfall muss geprüft werden – und so manches wird vor Gericht landen. Ein riesiger Aufwand. Außerdem gibt es mehrere Suchmaschinen, man müsste sich also an alle wenden, um die Links entfernen zu lassen. Ein Recht auf Vergessen? Nicht wirklich – und vor allem, der falsche Weg.

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Tipps zur Erkennung von Spam-Webseiten

Tipps zur Erkennung von Spam-Webseiten

Beim Surfen im Netz wird deutlich, dass die Anzahl an Spam-Webseiten zunimmt. Auch wenn Suchmaschinen wie Google ihr System kontinuierlich weiterentwickeln, um die schwarzen Schafe der Szene auszumachen – gänzlich gelang es bisher nicht die Suchergebnisse zu perfektionieren.

Viele Domains nutzen dem User wenig und mischen sich trotzdem unter die empfehlenswerten Seiten mit Mehrwert. Bei Spamseiten versuchen die Betreiber mit Inhalten, die lediglich den Anschein von Mehrwert erwecken sollen und anderen unlauteren Maßnahmen, in den Rankings möglichst schnell auf die vorderen Ränge zu gelangen. Nachfolgend finden Sie einige Tipps, damit Sie gute von schlechten Seiten selbstständig unterscheiden können.

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Vollständiges Impressum vorhanden?

Sind Sie sich beim Überfliegen des Inhalts auf einer Webseite bereits unsicher, ob die Seitenbetreiber überhaupt daran interessiert sind, dem Leser Mehrwert zu bieten, sollten Sie sich das Impressum genauer ansehen. Ist keines auffindbar, ist das bereits ein deutliches Zeichen für eine Spam-Seite. Prüfen Sie ein vorhandenes Impressum stets auf Vollständigkeit. Neben Name und Adresse des Unternehmens beziehungsweise Verantwortlichen sollten Sie dort eine Handelsregisternummer oder Steuernummer vorfinden. Auch zusätzliche Kontaktmöglichkeiten wie Telefon oder E-Mail sind wichtig.

Die Selbstbeschreibung

Darüberhinaus spielt die Selbstbeschreibung eine zentrale Rolle. Jeder Seitenbetreiber, der etwas auf sich hält und dem Leser gegenüber Transparenz gewährleisten möchte, beschreibt sich selbst und erläutert, was Sinn und Zweck der aufgerufenen Seite ist. Außerdem: Finden Sie auf der Webseite einen anderen Inhalt vor, der Ihnen zuvor von einer Suchmaschine angepriesen wurde, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es sich um eine Spam-Webseite handelt.

Übersichtlichkeit und Darstellung

Die Übersichtlichkeit ist für den Leser von großer Bedeutung. Finden Sie sofort was Sie gesucht haben? Oder sind Sie noch immer damit beschäftigt sich auf der Seite zurechtzufinden? Wer als Webseitenbetreiber tatsächlich das Ziel hat dem Leser echten Mehrwert zu bieten, wird sich automatisch mit der Übersichtlichkeit seiner Seite beschäftigen. Schließlich soll der Besucher schnellstmöglich finden was er sucht.

Das geht nur mit einer übersichtlichen Darstellung der Inhalte und einer sinnvollen Anordnung des Menüs. Achten Sie auch auf den Aufbau einzelner Texte. Ist der Content durch Zwischenüberschriften gegliedert und wurden Medien wie Bilder und Videos zur Veranschaulichung eingesetzt? Alle diese Details dienen der Übersichtlichkeit und Verständlichkeit. Die inhaltliche Struktur ist gleichermaßen wertvoll und sollte leicht nachvollziehbar sein. Sobald Sie das Gefühl haben, dass eine Seite irreführend ist, sollten Sie sich nach besseren Alternativen umsehen. Schließlich ist Ihre Zeit kostbar und kein Webseitenbetreiber sollte für schlechte Arbeit belohnt werden.

Vorhandene Bewertungen nutzen

Darüberhinaus können Spam-Seiten anhand von organischen Rankings, dem technischen Zustand und dem Aufbau erkannt werden. Doch für unerfahrene User ist es sehr kompliziert diese Kriterien zu analysieren. Aus diesem Grund haben es sich einige Experten zur Aufgabe gemacht, Verbraucher bei dieser Herausforderung zu unterstützen. Ein Beispiel finden Sie unter www.urlauskunft.de, eine Webseite, die Ergebnisse zahlreicher Analysen deutscher Domains veröffentlicht. Neben der Erreichbarkeit und Marketing-Aktivitäten werden Inhalte von Internetseiten geprüft und die Ergebnisse kostenlos zur Verfügung gestellt. Für die Auswertungen werden Verbindungsdaten, der Quelltext, Social Media Shares sowie externe Datenquellen herangezogen.

Social Media Aktivität

Auch die Social Media Aktivität von Webseitenbetreibern kann Ihnen helfen Spam-Seiten von guten Seiten zu unterscheiden. Während empfehlenswerte Seiten regelmäßig auf Facebook und Co. tätig sind, fallen Spam-Seiten kaum oder eher mit Pseudo-Aktivität auf. Achten Sie also darauf ob es Social Media Profile gibt und wie diese genutzt werden.

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Inhaltlicher Mehrwert

Viele Spam-Seiten bestehen fast nur aus Werbung und dienen den Betreibern als Lockvogelseiten. Hilfreiche Informationen suchen Sie vergeblich. Bei derartigen Seiten geht es lediglich darum weiterführende Links zu platzieren, um damit Geld zu verdienen. Auch gekaufte Links sind vielerorts üblich. Dabei wird Inhalt lediglich aus dem Grund verfasst, um einen Link für ein bestimmtes Produkt oder eine Dienstleistung zu platzieren. Mehrwert für den Leser spielt eine untergeordnete Rolle. Clevere Browser-Plugins wie Adblock Plus können dazu genutzt werden, um Webseiten ohne Werbung darzustellen.

Ist außer Bildern und Hintergründen anschließend nicht mehr viel vom Content übrig, können Sie sich ziemlich sicher sein, dass Sie sich auf einer Spam-Seite befinden. Beim Betrachten einiger Spam-Seiten ist zudem deutlich erkennbar, dass der Inhalt keinen Sinn ergibt. Zumindest nicht für den Besucher. Inhalte werden teilweise von anderen Webseiten automatisch kopiert, um überhaupt Content zu generieren.

Aggressive Spam-Techniken wie diese gibt es leider viele und täglich kommen neue hinzu. Doch Suchmaschinen wie Google erschweren es den Spam-Seiten-Betreibern immer konkreter ihre unlauteren Maßnahmen durchzusetzen. Auf einer Extra-Seite legt der Internetriese Google offen, wie gegen Spam vorgegangen wird und welche Hauptmerkmale Spam-Webseiten kennzeichnen. Schauen Sie bei Google vorbei und informieren Sie sich weiterführend über die Maßnahmen zur Spam-Bekämpfung.

Bildquelle: Simon (Simon Steinberger) / pixabay.com

Google traut man alles zu: OpenSource Hoax

Google traut man alles zu: OpenSource Hoax

Vor einigen Tagen hat Google einen neuen Service vorgestellt: Der digitale Assistent Google Now bietet Schützenhilfe im Alltag. Wer mit Google nach einem Produkt sucht und einige Tage später im echten Leben an einem Laden vorbeigeht, in dem das Produkt angeboten wird, der bekommt von Google Now einen Hinweis. Praktisch? Spooky? Wohl eine Frage des Blickwinkels – aber eine durchaus typische Google-Idee.

Deshalb hat sich auch niemand darüber gewundert, was Google diese Woche angekündigt hat: Unter www.google-nest.org werden gleich mehrere neue Dienste vorgestellt. Dort wird zum Beispiel eine Versicherung für den Fall angeboten, dass Kriminelle oder Geheimdienste im Netz Daten entwenden oder missbrauchen. Google Trust. Und da wäre noch Google Bee: Eine Drohne, die auf die Kinder aufpasst, wenn die Eltern mal nicht zu Hause sind.

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Die Google-Drohne nimmt alles als Video auf und stellt am Ende des Tages ein Video zur Verfügung. Da könnten sich die Eltern schlau machen, was die Kinder den lieben langen Tag gemacht haben. Nur zwei Beispiele, Google Nest enthält noch andere Dienste wie Google Hug. Eine App, die erkennt, wann ein User dringend eine Umarmung braucht – und findet jemanden in der näheren Umgebung, dem es gerade ganz genauso geht. Und schon können sich beide umarmen.

Empörte Reaktionen von Datenschützern und Bürgerrechtlern waren die Folge. Noch mehr Daten, die ausgespäht werden. Auf der re:publica sollte es dann eine Veranstaltung geben, auf der Google für Klarheit sorgt. Erst nach 20 Minuten stellte sich heraus: Alles nur Fake. Es gibt die Produkte nicht. Die Webseite sieht aber auch wirklich täuschend echt aus – und solche Produkte traut man Google offensichtlich zu. Die Empörungsreflexe hingegen waren echt – wie immer. Die Ganze eine OpenSource Hoax vom Peng! Collective. Klasse gemacht.

KOSTENLOSER Konverter für Bilder ins WebP-Format

KOSTENLOSER Konverter für Bilder ins WebP-Format

Google ist an allen Fronten tätig. Unter anderem haben die Entwickler ein neues Dateiformat für Bilder im Netz entwickelt, das die Nachteile von JPG umgehen soll – WebP. Es verspricht bessere Komprimierung und Qualität. Sie wollen ein oder mehrere Grafiken ins WebP-Format umwandeln?

Das klappt mit der Freeware WebPconv am besten. Dieses Programm kann Bildformate wie JPG oder PNG ins WebP-Format konvertieren. Nach dem Download und der Installation des Gratis-Tools ziehen Sie einfach mit der Maus ein oder mehrere Bilddateien ins Programmfenster von WebPconv. Per Klick auf „Compress“ startet dann die Konvertierung.

Extra-Tipp: Kontrollieren Sie die eingestellte Qualität. Dazu ist im Programmfenster ein Klick auf den Einstellungs-Knopf (die drei Striche rechts) nötig. Hier lässt sich der Grad der Komprimierung festlegen; unter Umständen ist eine höhere Qualität als die standardmäßigen 75% empfehlenswert. Wenn Sie wollen, aktivieren Sie hier auch eine verlustfreie Umwandlung.

WebPconv ist ein praktisches Programm, wenn Sie Bilder ins WebP-Format umwandeln wollen. Die Bedienung ist einfach. Der einzige Nachteil: Es gibt vor der Umwandlung keine Vorschau.

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Heartbleed: Ändern Sie Ihr Passwort bei diesen Webseiten

Heartbleed: Ändern Sie Ihr Passwort bei diesen Webseiten

Letzte Woche wurde eine schwere Sicherheitslücke in SSL-Verbindungen bekannt. Da der Fehler in einer weit verbreiteten Bibliothek enthalten war, sind viele Webseiten betroffen. Bei welchen Seiten sollten Sie Ihr Kennwort sofort ändern, um sicher zu bleiben?

Ändern Sie das jeweilige Kennwort, wenn Sie einen Account bei einer der folgenden Webseiten haben:

  • Facebook
    „Wir haben OpenSSL bei Facebook gesichert, bevor der Fehler öffentlich bekannt wurde. Zeichen für verdächtige Konto-Aktivität wurden nicht gefunden, wir raten Nutzern aber zur Änderung des Kennworts.“
  • Instagram
    „Unser Sicherheitsteam hat schnell an einem Fix gearbeitet, und wir haben keine Beweise, dass Account betroffen sind. Da dieser Vorfall viele Webdienste betrifft, raten wir Ihnen, Ihr Instagram-Passwort zu ändern, besonders wenn Sie das gleiche Kennwort bei mehreren Seiten nutzen.“
  • Pinterest
    „Wir haben das Problem bei Pinterest.com behoben, und haben keinen Beweis für Missbrauch gefunden. Um auf Nummer sicher zu gehen, haben wir betroffene Nutzer per E-Mail angeschrieben und ihnen geraten, ihr Kennwort zu ändern.“
  • Tumblr
    „Wir haben keine Beweise für einen Einbruch und unser Team hat, wie die meisten anderen Netzwerke, sofort Schritte zur Behebung des Problems unternommen.“
  • Google
    „Wir haben die SSL-Lücke untersucht und Patches bei wichtigen Google-Diensten eingespielt.“ Suche, Gmail, YouTube, Wallet, Play, Apps und App Engine waren betroffen, Google Chrome und Chrome OS waren nicht betroffen.
  • Yahoo
    „Sobald uns das Problem bekannt wurde, haben wir an der Lösung gearbeitet… und arbeiten weiterhin daran, das Loch bei unseren restlichen Seiten zu stopfen.“
  • Dropbox
    „Wir haben alle unsere für Nutzer sichtbaren Dienste gepatcht und arbeiten weiterhin daran, dass Ihre Daten immer sicher bleiben.“
  • WordPress
    „Auf WordPress.com wurde die betroffene OpenSSL-Version ausgeführt. Wir haben alle unsere Server binnen weniger Stunden nach Bekanntwerden der Lücke korrigiert.“

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