EuGH lehnt Vorrats-Daten-Speicherung ab

EuGH lehnt Vorrats-Daten-Speicherung ab

Nun hat auch der europäische Gerichtshof EuGH der Vorratsdatenspeicherung eine Absage erteilt. Diese Woche urteilten die Richter: Die in der EU bereits praktizierte Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit den Grundrechten vereinbar. Der EuGH hält die EU-Richtlinie 2006/24/EG für unzulässig.

Das Gericht hat das Instrument komplett einkassiert. In vielen europäischen Ländern werden die Kommunikationsdaten der Bürger anlasslos gespeichert, sechs bis 24 Monate lang. Wer hat wann mit wem telefoniert – und wo. Wer hat welche IP-Adresse genutzt und was damit gemacht? Auch Metadaten von Mails werden erfasst und gespeichert. Alles mit dem Argument, im Fall der Fälle Ermittlungsbehörden nützliche Daten an die Hand geben zu können.

In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung bereits 2010 gekippt – mit ähnlicher Argumentation. Das Speichern aller Daten von allen Bürgern sei unverhältnismäßig, es entstehe zwangweise ein Gefühl von Komplettüberwachung. Außerdem seien die Regeln zu lasch definiert, unter welchen Umständen auf die Daten zugegriffen werden darf – und von wem.

Darüber hinaus würden selbst Personen überwacht, die besondere Schutzrechte haben wie Ärzte, Juristen oder Journalisten. Der Rahmen für die Vorratsdatenspeicherung muss ganz neu definiert werden, sollte ein erneuter Versuch unternommen werden, die Vorratsdatenspeicherung doch zu erhalten. QuickFreeze wäre eine Möglichkeit.

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EU-Gerichtshof erlaubt Sperrung von Webseiten

Der europäische Gerichtshof in Luxemburg hatte darüber zu entscheiden, ob ein Internet-Provider seinen Kunden den Zugang zu Webinhalten verwehren muss, wenn ein Gericht das anordnet. Im vorliegenden Fall hatte ein Filmverleiher gegen einen österreichischen Provider geklagt.

Der sollte den Zugang zu einem Portal sperren, das offensichtlich illegal urheberrechtlich geschützte Filme zeigt. Doch der Provider hatte sich geweigert. Nun steht fest: Europäische Provider müssen bei richterlicher Anordnung solche Sperrungen durchführen, die Sperrmaßnahme muss allerdings ausgewogen sein, so der europäische Gerichtshof in seinem Urteil.

Wie genau gesperrt werden soll, wurde allerdings nicht entschieden. Es gibt verschiedene Methoden, problematische Inhalte zu sperren oder zu filtern. Alle Methoden haben allerdings Nebenwirkungen. Entweder, das Filtern nimmt viel Rechenkapazität beim Provider in Anspruch, oder es werden auch Inhalte von nicht betroffenen Anbietern geblockt – oder die Sperre lässt sich vergleichsweise einfach umgehen. Wirklich praxistauglich ist die Entscheidung des EU-GH also eher nicht.

Die neuen Top Level Domains kommen

Die meisten Webadresen enden auf .de, .com oder .net, andere auf .biz, .info oder .mobile. Doch demnächst kommen neue Internetendungen dazu: Von .berlin über .nrw bis hin zu .sexy, .guru oder .singles. Ab Februar können sich Interessenten um die neuen Endungen bemühen.

Führende Provider beginnen nun damit, entsprechende Suchfunktionen und Möglichkeiten zur Registrierung anzubieten. Bei den meisten Top Level Domains haben in einer ersten Phase die Inhaber von Marken oder die Vertreter von Institutionen Vorrechte. Nach einer meist vier Wochen andauernden Vorabphase kann sich dann jeder auf die neuen Endungen bewerben.

Für die Provider ein einträgliches Geschäft, weil sie neue Domains verkaufen können. Für Betreiber im Internet eine gute Möglichkeit, an einprägsame und durch die Endung auch thematisch passende Endungen zu kommen. Und für Anwender ein Vorteil, wenn sie gut klingende, leicht zu merkende Internetadressen präsentiert bekommen.

httpv://www.youtube.com/watch?v=cg3XkuwZtUI

Telekom: Kein Vorgehen gegen Drosselkom-Urteil

Telekom: Kein Vorgehen gegen Drosselkom-Urteil

Die Deutsche Telekom wird keine Berufung gegen das Drosselkom-Urteil des Landgerichts Köln einlegen. Das will die Telekom auf einer Pressekonferenz am Montag bekannt geben. Das Gericht hatte dem Internetprovider untersagt, gedrosselte Tarife als „Flatrate“ zu bezeichnen. (mehr …)

Telekom: Kein Vorgehen gegen Drosselkom-Urteil

LG Köln untersagt Drosselkom-Tempo-Bremse

Wo Flatrate drauf steht, da muss auch Flatrate drin sein. Das entschied das Landgericht Köln im Prozess gegen die Drosselung der Surf-Geschwindigkeit im Festnetztarif der Deutschen Telekom. Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen den Anbieter geklagt. (mehr …)

Telekom will eMails vor Spionen schützen

Weil britische und amerikanische Geheimdienste im großen Stil im Internet spionieren, will die Deutsche Telekom in Kooperation mit anderen großen Providern in Deutschland dafür sorgen, dass E-Mails keinen ausländischen Knotenpunkt im Internet benutzen, sofern Sender und Empfänger deutsche E-Mail-Konten benutzen. Die Datenpakete sollen so gesteuert werden, etwa über einen zentralen Austauschpunkt, dass sie deutschen Boden nicht verlassen und so auch nicht abgehört werden können.

Allerdings kann das nur klappen, wenn alle großen deutschen Mail-Provider mitmachen. Bislang ist es die Telekom, die den Frankfurter Knotenpunkt DE-CIX nicht nutzt. Allerdings entstehen auch Probleme. Zum einen ist es problematisch, Datenpaketen im Internet vorzuschreiben, welchen Weg sie zu nehmen haben. Zum anderen könnten sich deutsche Mail-Benutzer in einer trügerischen Sicherheit wiegen. Denn viele nutzen US-Dienste wie Google Mail, outlook.com oder Yahoo Mail, diese Mails würden auf jeden Fall in die USA gehen. Auch hinter mancher persönlichen Adresse wie mustermann.de kann sich ein amerikanischer Provider wie Google Mail verbergen. Allzu viel bringt die geplante Aktion also nicht.

EU will Netz-Neutralität aufheben

EU will Netz-Neutralität aufheben

Bislang gilt im Internet ein eisernes Prinzip: Alle Daten werden gleichberechtigt und gleich schnell übertragen. Es gibt keine wichtigen oder unwichtigen Daten, keine wichtigen oder unwichtigen Absender. „Netzneutralität“, wird das genannt. Genau die will die EU-Kommission nun aufweichen: Welches Datentempo Internet Provider ihren Kunden bieten, sollen die künftig selbst entscheiden dürfen. Das sieht eine neue Verordnung vor, die jetzt vorgelegt wurde und schnell umgesetzt werden soll. Internet Provider sollen dann selbst entscheiden dürfen, ob sie Videos gegen Aufpreis schneller ausliefern, Musik im Rahmen einer Flatrate anbieten oder Firmen eine bevorzugt Behandlung ihrer Daten im Netz erlauben sollen.

Ein klarer Verstoß gegen das Prinzip der Netzneutralität, denn dann sind nicht mehr alle Daten gleich. Die Telekom hatte vor einigen Wochen genau so etwas angekündigt: DSL-Kunden sollte das Datenvolumen gedeckelt werden. Ab einer bestimmten Grenze sollten die Daten nur noch langsam durch die Leitung fließen. Der Protest gegen dieses Vorhaben war enorm. Jetzt will die EU genau das allen ausdrücklich erlauben. Doch dagegen gibt es Widerstand. Nicht nur Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler bevorzugt Netzneutralität, sondern auch Internet-Aktivisten.

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Reif für die Übernahme: Kabel Deutschland mit Umsatz-Plus

Reif für die Übernahme: Kabel Deutschland mit Umsatz-Plus

Vodafone will Kabel Deutschland übernehmen. Und das für ganze 11 Milliarden Euro (inkl. Schulden). Der Preis hat seinen Grund. Das erklärt sich bei einem Blick auf die Umsatzzahlen des Konzerns für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2013-14. Denn Kabel Deutschland wächst und macht ordentlich Gewinn. (mehr …)