Redtube: Abmahn-Welle schwappt zurück

Redtube: Abmahn-Welle schwappt zurück

Als vor einigen Tagen Tausende deutscher Internetnutzer eine Abmahnung wegen des Nutzung eines Streamingportals erhalten haben, war die Überraschung groß: Bisher waren noch nie Streaming-Nutzer abgemahnt worden. Das Gesetz verbietet den Download urheberrechtlich geschützter Inhalte, aber auch nur, wenn der Konsument eindeutig erkennen können muss, dass es sich um ein illegales Angebot handelt.

Beim Streaming erfolgt aber kein Download. Deshalb wundern sich die meisten Experten über die Abmahnungswelle, viele halten sie für problematisch. Bislang musste allerdings noch kein höheres Gericht in einem solchen Fall entscheiden.

Die Abmahnwelle wird nun zunehmend zu einem Problem für die Kanzlei aus Nürnberg. Denn zum einen hat das Landgericht Köln angekündigt, seine Entschlüsse zurückzunehmen und somit die Rechtsgrundlage für die Abmahnung zu entziehen. Das allein wäre für die Kanzlei problematisch genug. Darüber hinaus ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln aber wegen falscher eidesstattlicher Versicherung, da dem Landgericht Köln womöglich falsche Sachverhalte gemeldet wurden.

Nun werden die Anwälte der Abmahnkanzlei aber auch noch verklagt: Eine Berliner Kanzlei hat Strafantrag wegen Betrug bzw. Erpressung gestellt (hier das Dokument). Die Begründung: Die abmahnende Kanzlei hätte behauptet, die Abgemahnten hätten geltendes Recht verletzt. Sich einen Film auf einer legalen Webseite anzuschauen, sei aber nicht illegal. Wer so etwas behaupte und dafür auch noch Geld verlange, täusche die Betroffenen.

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Streit um Internet-Sende-Rechte von Bundes-Liga-Spielen: Fragen und Antworten

Streit um Internet-Sende-Rechte von Bundes-Liga-Spielen: Fragen und Antworten

Wenn es um die angeblich schönste Nebensache der Welt geht, den Fußball, hört für viele der Spaß auf. Die einen verteidigen ihren Verein, die anderen ihre Rechte, andere mit Bildern vom Fußball zu versorgen. Senderechte für Fußball sind heiß begehrt – und teuer. Entsprechend groß ist der Streit, wenn man sich gegenseitig ins Gehege kommt. So auch diese Woche: Springer Verlag und der TV-Sender Sky haben sich über die Frage in die Haare gekriegt, wer, wann, wie viel Bundesliga im Internet und in Apps auf Smartphone und Tablet zeigen darf.

  • Erst mal für alle, die nicht so tief im Thema drin: Woran entfacht sich der Streit eigentlich?

Es geht sozusagen um die Senderechte im Internet. Oder besser gesagt: um die Frage, wer eigentlich wann welche Bilder von der Bundesliga im Internet und in Apps für Smartphone oder Tablet zeigen darf. Der Axel Springer Verlag hat für die neue Bundesligasaison das Recht erworben, eine Stunde nach Abpfiff die Highlights der Bundesligaspiele im Internet zeigen zu dürfen, und zwar auf der Homepage von bild.de. Dafür hat Springer geschätzt 20 Millionen Euro bezahlt.

Eine Stunde nach Abpfiff – das ist nach den Liveberichten beim Bezahlsender Sky, aber noch vor der Sportschau im Ersten, die natürlich auch in dieser Saison verlässlich über die Bundesliga berichtet. Der Springer Verlag vermarktet diese neue Form der Fußballbericht-Erstattung intensiv auf seiner Homepage.

Streit gab es, weil der private Fernsehsender Sky die Fußballspiele nicht nur live auf seinem Bezahl-Kanal zeigt, sondern auch im Internet. Auch Sky will nach den Spielen die Highlights und die wichtigsten Tore in seinen Apps zeigen, ganz ähnlich wie Springer. Da befürchtet der Springer Verlag natürlich Konkurrenz, vor allem, weil Sky noch vor bild.de mit den Inhalten auf Smartphone und Tablet zu sehen wäre. Deshalb hat Springer versucht, das Internet-Angebot von Sky zu unterbinden.

 

  • Konnten sich Spring und Sky denn rechtzeitig einigen?

Es gibt eine Einigung, an der auch die Deutsche Fußball Liga DFL beteiligt war. Die Einigung sieht konkret so aus: Sky darf bereits zehn Minuten nach Abpfiff des letzten Spiels Zusammenfassungen der Bundesligaspiele als Mobil-Video anbieten, auch in der App für Smartphone und Tablet, also zeitlich noch vor Springer – aber nicht so umfassend, wie ursprünglich geplant. Die Berichte müssen mindestens vier Minuten lang sein – und parallel im Fernsehsender Sky Sport News ausgestrahlt werden. Es gibt also keine kurzen Torsequenzen mehr zu sehen, sondern ausschließlich längere Berichte. Bei Bild gibt es Berichte von 90 Sekunden bis sechs Minuten Länge. Bild nennt diese Videos „Highlight-Videos“.

  • Fußball im Internet: Das klingt, als wären die Angebote kostenlos. Doch in Wahrheit verlangen Sky und Spring Geld, wenn man die Bundesliga im Internet anschauen möchte. Welche Kosten entstehen?

Wer das Angebot des Spring Verlags wahrnehmen möchte, muss Mitglied von BILDplus sein. BILDplus ist ein kostenpflichtiger Zusatzdienst des Webangebots, hinter der Bezahlschranke von Bild.de. Im ersten Monat kostet das Paket pauschal 99 Cent, zum Ausprobieren. Wer nicht kündigt, verlängert sein Abo automatisch. Ab da zahlt man mindestens 4,99 EUR im Monat. Für die Bundesliga-Inhalte zahlt man noch mal 2,99 EUR im Monat zusätzlich, es entstehen also Kosten von mindestens 7,98 EUR im Monat. Dafür kann sich aber jeder User gezielt die Berichte anschauen, die ihn interessieren.

Das funktioniert bei Sky etwas anders. Sky verlangt 4,99 EUR im Monat. Allerdings fungiert die App wie ein mobiles Fernsehgerät: Die User können bei Sky keine beliebigen Beiträge abrufen, also nicht selbst entscheiden, was sie sehen wollen, sondern bekommen eine Art Stream präsentiert. Wer sich mit der App zu spät einklinkt, verpasst womöglich genau das, was er sehen wollte.

  • Welche Bedeutung haben denn Apps für Smartphone und Tablet heute, wenn es um Sportberichterstattung geht?

Eine immer größere, immer mehr Menschen informieren sich auf ihren Mobilgeräten über die sportlichen Ereignisse des Tages, nicht nur in Textform, sondern auch, indem sie Videos abrufen und anschauen – eben auch mobil. Es ist ja kein Zufall, dass Springer und Sky Apps anbieten, und auch die Sportschau-App ist unglaublich beliebt.

  • Wie sieht es denn mit der Sportschau aus? Die berichtet doch nach wie vor über die Bundesliga.

Natürlich berichtet die Sportschau im Ersten weiterhin verlässlich über die Bundesliga, im Fernsehen, aber auch in der Sportschau App, ohne irgendwelche Bezahlschranken oder Zusatzkosten. Die Sportschau App bietet alles, was Sportfans lieben: Vorberichte, Live-Ticker, Blitztabellen, Hintergrundinfos und vieles mehr, auch die Sportschau als Livestream.

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Re:publica: Mit Marken gegen Meinung

Das Internet ist ein wunderbarer Ort, um sich zu informieren. Welche Erfahrungen haben andere mit einem Produkt oder einer Dienstleistung gemacht? So etwas erfährt man in Blogs und Verbraucherportalen. Logisch, dass nicht alle Kunden zufrieden sind, manche stänkern ganz schön, machen ihrem Ärger öffentlich Luft.

Das stößt immer mehr Herstellern, Händlern und Anbietern sauer auf. Vor allem die Großen der Branche, die eine Marke besitzen, gehen immer öfter äußerst aggressiv gegen Konsumenten vor, die sich kritisch im Internet über die Marken äußern. Das zumindest beobachtet Jörg Heidrich, Justiziar des Heise-Verlag.

Da flattern den kritischen Kunden Abmahnschreiben ins Haus, oft sogar noch kostenpflichtig. Es wird auf Markenrecht, Urheberrecht und Datenschutz gepocht. Juristische Tricks, die einschüchtern sollen – und zweifellos oft genug auch tatsächlich einschüchtern. Viele nehmen die kritischen Kommentare verängstigt wieder aus dem Netz.

Ein Unding. Solange es sich nicht um Schmähkritik handelt, sollte doch wohl jeder sagen dürfen, was er denkt. Bei positiven Kommentaren verschicken die Hersteller schließlich auch keine Blumen oder Pralinen – habe ich jedenfalls noch nie gehört. Unanständig, dieses Verhalten.

Offene WLANs sind gefährdet

Wer ein offenes WLAN betreibt, in das sich jeder einklinken kann, steht mit einem Bein im Gefängnis. Allzu gerne versenden auf Abmahnungen spezialisierte Juristen sündhaft teure Abmahnungen an Betreiber solcher offenen WLANs. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jeder Betreiber sein WLAN schützen muss.

Aber wieso hat da niemand an die offenen WLANs in Cafés, Restaurants oder an öffentlichen Plätzen gedacht? Dass es so etwas gibt, ist mehr als praktisch. Natürlich: Es wird auch Missbrauch geben, aber dafür kann man unmlöglich den Betreiber eines solchen WLAN verantwortlich machen.