So praktisch die meisten Google finden: Es hat gelegentlich auch enorme Nachteile, dass da eine Suchmaschine existiert, die im Zweifel blitzschnell längst aus den Augen verlorene Artikel aufspürt. Auch wenn sie im letzten Winkel des Internet auf Leser/innen warten. Google findet selbst Artikel, die Jahre zurück liegen – solange sie irgendwo online angeboten werden.
Nicht alle Informationen aus der Vergangenheit sind hilfreich
„Schwamm drüber“ oder „Mit der Zeit wächst Gras über die Sache“ gibt es für Google nicht. Wenn nur die passenden Suchbegriffe eingetippt werden, erscheinen selbst uralte Texte und Geschichten auf dem Schirm, als wären sie top-aktuell.
Das kann schon mal lästig sein. Etwa dann, wenn irgendwo unangenehme Dinge über einen stehen. Über eine Straftat. Ein Vergehen. Eine Krankheit. Eine Sünde. Alles vielleicht längst verjährt oder sogar nie wahr gewesen und revidiert – aber Google erweckt einen anderen Eindruck.
Mittlerweile ist das Problem durch KI-Suchmaschinen wie ChatGPT, Claude oder Bing Copilot noch verschärft worden. Diese ziehen Informationen aus verschiedenen Quellen zusammen und präsentieren sie als scheinbar aktuelle, gesicherte Fakten – ohne Zeitstempel oder Hinweis auf das Alter der Informationen.
Auslistungsbegehren: Wenn Google etwas löschen soll
Deshalb gibt es Artikel 17 in der DSGVO. Der sieht generell ein Recht auf Vergessen vor. Grundsätzlich muss auch ein Suchmaschinenriese wie Google unter bestimmten Umständen Links steichen oder Infos löschen. Allerdings nur unter ganz bestimmten Umständen. Denn es muss das Recht des einzelnen und das öffentliche Interesse auf die verlinkten Informationen abgewogen werden.
Der BGH hat 2020 festgestellt: Es gibt kein allgemeines Recht auf Vergessen. Verhandelt wurde ein Fall, in dem ein Privatmann alte, unliebsame Artikel nicht mehr im Suchindex sehen wollte. Ein „Auslistungsbegehren“ nennen das die Juristen. Ergebnis: Es ist und bleibt eine Einzelfallabwägung. Jeder Fall will also separat und en Detail betrachtet werden.
Seitdem haben weitere Urteile diese Linie bestätigt. 2024 entschied der Europäische Gerichtshof in einem wegweisenden Urteil, dass Suchmaschinen nur dann Links entfernen müssen, wenn die Informationen „offensichtlich unzutreffend“ sind oder das Persönlichkeitsrecht „erheblich“ überwiegt.
Neue Herausforderungen durch KI und Social Media
Die Situation hat sich in den letzten Jahren dramatisch verschlechtert. Social Media Plattformen wie TikTok, Instagram oder X (ehemals Twitter) sorgen dafür, dass alte Geschichten plötzlich viral gehen und ein zweites Leben bekommen. Screenshots alter Posts werden geteilt, diskutiert und kommentiert – oft völlig ohne Kontext.
KI-Tools verstärken das Problem zusätzlich. ChatGPT und Co. haben ihre Trainingsdaten aus dem Internet bezogen – inklusive aller dort gespeicherten, möglicherweise veralteten oder falschen Informationen. Fragt jemand die KI nach einer Person, kann es durchaus passieren, dass Jahre alte, längst überholte Informationen als aktuelle Fakten präsentiert werden.
Besonders perfide: Deepfakes und KI-generierte Inhalte machen es immer schwieriger zu unterscheiden, was echt ist und was nicht. Gleichzeitig wird es immer einfacher, kompromittierendes Material zu erstellen.
Das Recht auf Vergessen ist faktisch ausgehöhlt
Die Folge: Der Aufwand eines Einzelnen, sich gegen einen Giganten wie Google durchzusetzen, ist enorm und aufwändig. Um es kurz zu sagen: Es ist nahezu aussichtslos, etwas Unangenehmes oder gar Falsches über einen selbst im Netz tilgen zu lassen oder zumindest unsichtbar zu machen.
Google hat zwar 2025 sein „Removal Request Tool“ erweitert und den Prozess etwas transparenter gemacht. Nutzer können jetzt direkter Löschanträge stellen und erhalten detailliertere Begründungen bei Ablehnungen. Doch die Hürden bleiben hoch: Von über 150.000 Löschanträgen pro Jahr werden nur etwa 15% tatsächlich umgesetzt.
Das Netz gewinnt fast immer. Eigentlich wäre eine Funktion wünschenswert, die zumindest bei alten Beitägen oder Fundstellen in Suchmaschinen deutlich macht: Hierbei handelt es sich um eine alte, veraltete, bereits überholte Information — ggf. sogar mit Hinweisen auf aktuellere Artikel und Informationen. Das wäre in jeder Hinsicht hilfreich.
Mögliche Lösungsansätze für die Zukunft
Technisch wäre vieles möglich. Google könnte problemlos Zeitstempel prominenter anzeigen, veraltete Informationen kennzeichnen oder Nutzer warnen, wenn Suchergebnisse sehr alt sind. Erste Ansätze gibt es bereits: Bei medizinischen Suchanfragen zeigt Google mittlerweile Hinweise auf die Aktualität von Informationen an.
Auch die EU arbeitet an neuen Regelungen. Der Digital Services Act (DSA) und der AI Act könnten mittelfristig strengere Vorgaben für den Umgang mit veralteten oder falschen Informationen bringen. Bis dahin bleibt das Recht auf Vergessen jedoch weitgehend theoretisch.
Wenn schon kein Recht auf Vergessen, dann doch wenigstens ein Recht auf Fairness und/oder Vollständigkeit. Die Technologie dafür existiert bereits – es fehlt nur der politische und gesellschaftliche Wille, sie umzusetzen.
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Zuletzt aktualisiert am 28.02.2026