Wenn Affen Selfies machen: Urheberrecht in der KI-Ära

von | 23.08.2014 | Tipps

Auch Affen sind eitel, könnte man meinen. Manche drücken auch schon mal den Auslöser, machen ein Selfie. Aber wer hält die Rechte an einem solchen Foto? Der Affe? Der Fotograf, der die Situation geschaffen und die Kameras ausgelegt hat? Diese scheinbar kuriose Frage beschäftigt Juristen und Fotografen seit Jahren. Ein legendärer Fall aus dem Jahr 2011 hat neue Präzedenzfälle geschaffen und zeigt, wie komplex Urheberrecht im digitalen Zeitalter geworden ist.

Die Geschichte des berühmten Affen-Selfies begann 2011 in Indonesien. Der britische Naturfotograf David Slater wollte auf der Insel Sulawesi Schopfmakaken fotografieren. Er stellte seine Kamera auf, entfernte sich – und plötzlich schnappte sich einer der neugierigen Affen die Kamera und drückte mehrmals auf den Auslöser. Das Resultat: Ein perfektes Selfie des grinsenden Makaken, das um die Welt ging.

Doch dann begann der juristische Streit. Slater beanspruchte das Urheberrecht für sich, schließlich hatte er die technischen Voraussetzungen geschaffen. Die Wikimedia Foundation sah das völlig anders und stellte die Bilder als gemeinfrei ins Netz. Der Grund: Ein Tier könne kein Urheberrecht besitzen.

Der Fall landete vor Gericht und beschäftigte sogar die Tierschutzorganisation PETA, die im Namen des Makaken namens „Naruto“ gegen Slater klagte. Das US Copyright Office stellte schließlich 2014 in einem offiziellen Bericht klar: „Das Copyright Office kann keine Werke registrieren, die von der Natur, von Tieren oder Pflanzen hergestellt wurden.“

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Dieser Präzedenzfall hat weitreichende Folgen für die heutige Zeit. Denn mittlerweile erstellen nicht nur Tiere zufällig Bilder – Künstliche Intelligenz produziert täglich Millionen von Bildern, Videos und Texten. Die Frage nach dem Urheberrecht wird dadurch noch komplexer.

In der EU und Deutschland ist die Rechtslage ähnlich klar: Urheberrecht setzt menschliche Schöpfung voraus. Das deutsche Urheberrechtsgesetz schützt nur „persönliche geistige Schöpfungen“. Ohne menschlichen Urheber gibt es keinen Schutz. Das gilt für Affen-Selfies genauso wie für KI-generierte Kunst.

Interessant wird es bei sogenannten „KI-assistierten“ Werken. Wenn ihr Stable Diffusion, Midjourney oder DALL-E nutzt, seid ihr als Menschen noch kreativ tätig – ihr formuliert Prompts, wählt aus, bearbeitet nach. Hier entstehen neue Grauzonen, die Gerichte in den kommenden Jahren beschäftigen werden.

Der Fall zeigt auch, wie sich die Fotografie durch Technologie verändert hat. Kameras sind heute überall: in Wildkameras, Überwachungssystemen, Smartphones. Automatische Auslöser reagieren auf Bewegung, KI erkennt Gesichter und löst aus. Die Frage „Wer hat fotografiert?“ wird immer schwieriger zu beantworten.

Für Fotografen bedeutet das: Ihr müsst beweisen können, dass ihr kreativ tätig wart. Bei professionellen Aufnahmen ist das meist kein Problem. Schwieriger wird es bei automatisierten Systemen oder Zufallsaufnahmen. Ein Dashboard-Cam-Video gehört euch rechtlich – aber ein Wildkamera-Foto, das ein Reh selbst ausgelöst hat?

Die Wikimedia-Entscheidung war letztendlich richtig. Das berühmte Makaken-Selfie steht heute stellvertretend für eine neue Ära des Urheberrechts. Es zeigt: Technologie verändert nicht nur, wie wir Inhalte erstellen, sondern auch, wem sie gehören.

Slater ging übrigens jahrelang leer aus, bis er 2017 einen Vergleich mit PETA schloss. Das Affen-Selfie bleibt gemeinfrei – aber der Fall hat Rechtsgeschichte geschrieben und Maßstäbe für die KI-Ära gesetzt.

Bildquelle: Wikimedia/David Slater

Zuletzt aktualisiert am 17.04.2026