Computer- und Video-Spiele in den USA durch Rede-Freiheit geschützt

Dass in den USA viele Computer- und VIdeospiele deutlicher brutaler sind als hierzulande, weil die Spiele oft für den deutschen Markt adaptiert werden müssen, um überhaupt angeboten werden zu dürfen, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Jede Brustwarze im Fernsehen sorgt für Aufregung – in Sachen Brutalität gibt es kaum Hemmungen, das gilt vor allem für viele Computerspiele.

Der US-Staat Kalifornien wollte den Jugendschutz verbessern und den Verkauf von besonders brutalen Spielen an Kinder und Jugendliche unter Strafe stellen. Dagegen wurde geklagt, und das höchste US-Gericht, der Supreme Court, hat nun entschieden: Ein solches Gesetz ist verfassungswidrig. Die Richter haben ihre Entscheidung ausführlich begründet.

Die Argumentation: Auch Videospiele enthielten eine Botschaft, sie gemießen deshalb das Grundrecht auf Redefreiheit. Ein Beschneiden dieses Grundrechts ist nur in extremen Ausnahmen möglich. Bei Computer- und Videospielen sehen das die Richter nicht – sie haben sich mit sieben zu zwei Stimmen gegen ein Verbot ausgesprochen. Faktisch ist es jetzt also erlaubt (oder zumindest nicht strafbar), auch besonders brutale Computerspiele an Jugendliche zu verkaufen.

Für hiesige Jugendschützer ein Albtraum, eine solche Vorstellung – und das völlig zu Recht. Man kann über das Urteil nur staunen, denn die Interessen des Jugendschutzes werden völlig untergeordnet. Die Richter argumentieren, dass auch Märchen äußerst brutal sind – was zweifellos stimmt, viele Kinder haben durchaus Angst und lassen sich Märchen nicht gerne vorlesen (oder gar nicht).

Ich finde zwar, das lässt sich mit Brutalität in Computerspielen nicht wirklich vergleichen, allerdings: Wenn man das Recht auf Redefreiheit wirklich ohne Wenn und Aber versteht, dann muss man das wohl tatsächlich so sehen und entscheiden. Dann ist das Urteil konsequent.

2 Kommentare zu „Computer- und Video-Spiele in den USA durch Rede-Freiheit geschützt“

  1. 1. Darf man neuerdings auch lauthals den Präsidenten Obama als „A…“ bezeichnen oder gar als schwul?
    Nein, da gibt es die Redefreiheit nicht.

    2. Wenn ich Menschen zu einer Straftat aufrufe, ob von einem Pult, im Fernsehen oder gar per E-Mail oder in PC-Spielen, dann dürfte ich bestraft werden – Pustekuchen mit der Redefreiheit.

    3. Ein brutales Videospiel hat keine „Botschaft“, die schützenswert ist. Wenn brutale Spiele, wo ich Leute töten muss, eine Botschaft haben, dann kann es nur eine sein, die unter 2. fällt. Und dann dürfte ich nach der Logik auch Aufrufe machen, die gegen die Verfassung der USA sind, die zur Gewalt beispielsweise von Minderheiten sind oder sogar zum Mobbing.

    Bei dem Ganzen habe ich noch nicht einmal die Fürsorgepflicht des Staates angesprochen. Aber was soll’s – die USA befinden sich ja bereits zutiefst in der Demontage. Die Richter fröhnen einfach dem Zeitgeist und packen da ein paar Steine mehr auf die Waagschale.

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