Facebook darf Adress-Bücher nicht einfach auslesen – zumindest nicht so

von | 09.03.2012 | Social Networks

„Freundefinder“ – das klingt doch sympathisch und nützlich. Doch wer die Facebook-Funktion benutzt, gewährt Facebook ohne es zu wissen Zugriff auf nahezu alle Kontaktdaten im Smartphone oder auf dem PC. Einmal auf „OK“ geklickt, saugt Facebook begierig alle Daten auf, die im Adressbuch gespeichert sind, speichert die Kontaktdaten und verwendet sie auch, um Beziehungsgeflechte zu analysieren.

Ist das mit dem deutschen Datenschutz in Einklang zu bringen? Klares Nein dazu vom Landgericht Berlin. Verbraucherschützer hatten gegen die ohnehin umstrittene Funktion gegen Facebook geklagt – und jetzt Recht bekommen. Facebook informiere die Verbraucher nicht ausreichend und nutze zu viele Daten. Vollkommen richtig.

Facebook kann in Berufung gehen – so lange wird sich an der Praxis wohl nichts ändern. Dabei wäre das zweifellos angebracht, will man nicht als Datenkrake gelten.