Recht auf Vergessen: Auch Microsoft Bing jetzt mit Lösch-Antrag

Wenn es darum geht, dass eine Suchmaschine Links vergessen soll, dann denken alle an Google. Das jüngste Urteil des EuGH hat sich auch konkret mit einem Fall beschäftigt, der mit Google zu tun hatte. Doch weil es sich bei dem EuGH-Urteil um ein Grundsatzurteil handeln, müssen nun alle Suchmaschinen in Europa auf Antrag Links aus den Trefferlisten entfernen – nicht nur Google. Auch bei Microsoft Bing gibt es jetzt ein entsprechendes Onlineformular.

Wer meint, einen Eintrag in der Trefferliste der Suchmaschine Bing entfernen lassen zu müssen, kann jetzt sein Recht auf Vergessen in diesem Onlineformular geltend machen. Um den Antrag bei Microsoft einzureichen, muss der Antragsteller einen Nachweis seiner Identität (Kopie vom Personalausweis) beilegen, denn der Wohnsitz muss in der der EU, in der Schweiz oder in Norwegen sein. Außerdem sind einige Fragen zu beantworten, denn Personen des öffentlichen Lebens haben in dieser Sache keinen Schutzanspruch.

Wenn alles geprüft und genehmigt ist, will Microsoft den Link entfernen. Es ist davon auszugehen, dass Microsoft Bing nicht mal ansatzweise so viele Anträge erreichen werden wie Google – was nicht zuletzt der Tatsache geschuldet ist, dass 90% aller Suchanfragen in Europa über Google laufen.

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