Macht eure WLANs auf

Das Ende der Störer-Haftung ist beschlossene Sache: Betreiber von WLANs müssen künftig nicht mehr damit rechnen, für illegale Aktivitäten belangt zu werden, die über ihren WLAN-Anschluss erfolgen. Doch das neue Gesetz hat Lücken. Außerdem stellen sich viele die Frage, wie sie ihr eigenes WLAN schützen sollen, wenn sie ihr WLAN für andere öffnen.

Störer-Haftung: Typisches Amts-Deutsch, mit dem normale Menschen gar nichts anfangen können. Ein Begriff für Beamte – und Juristen. Gemeint ist damit, dass man dafür haftet, wenn Gäste Unsinn anstellen.

Die WLAN-Störer-Haftung ist so ein Fall: Nutzt jemand mein WLAN, hafte ich als Betreiber für kriminelle Aktivitäten. Zumindest bislang ist das so. Das wird nun aber abgeschafft, das hat die Bundes-Regierung beschlossen. Was bedeutet das für die Zukunft – und wie kann ich mein WLAN schützen? Unser Netz-Kenner Jörg Schieb weiß natürlich mehr.

Betreiber Haften für die Untaten anderer

Ein offenes WLAN im Café oder Restaurant ist für die User eine feine Sache. Für den Betreiber des WLANs aber riskant: Denn stellt ein Gast Unsinn an, muss der Betreiber dafür haften. Zu Hause in den eigenen vier Wänden ist es im Prinzip genauso: Lässt man Gäste, Freunde oder Nachbarn ins eigene WLAN und die machen krumme Dinger, muss man dafür im Zweifel haften.

Und das kann ganz schön teuer werden. Denn Abmahn-Anwälte kassieren gerne ordentlich ab, etwa wenn illegal Musik oder Filme ausgetauscht werden. Dank Störer-Haftung gilt: Wer ein WLAN betreibt, der haftet dafür, was darüber passiert, egal ob er es selbst war, ob er davon wusste oder nicht.

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Störer-Haftung abgeschafft

Zum Glück wird diese Störer-Haftung nun aber endlich abgeschafft. Die Regierungs-Koalition hat sich darauf geeinigt, Betreiber von WLANs, ob in öffentlichen Cafés oder zu Hause, nicht mehr haftbar machen zu wollen. Der Bundes-Tag hat das neue Gesetz auf den Weg gebracht. Bald ist die Störer-Haftung Geschichte.

Jedenfalls ist es so gedacht. Doch einige Netz-Experten sprechen von einer „Mogel-Packung“, weil der Gesetzes-Text missverständlich formuliert ist. Sie befürchten, es könnte in Zukunft auch weiterhin passieren, dass WLAN-Betreiber abgemahnt werden und zumindest auf den oft horrenden Abmahn-Kosten hängen bleiben.

Man wird also abwarten müssen, wie die Gerichte entscheiden. Fest steht jedoch: Die Lage wird deutlich entspannter. Das Risiko wird kleiner, Gäste über das eigene WLAN surfen zu lassen.

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Wie schütze ich meine Daten im WLAN?

Was aber natürlich die Frage aufwirft: Wenn ich mich entschließe, Freunde, Nachbarn oder sogar Fremde in meinen WLAN-Router zu lassen, wie schütze ich mein WLAN dann? Ich möchte ja nicht, dass jeder meine Daten sieht, nur weil ich mein WLAN für andere aufmache.

Im Grunde ist es einfach, denn die meisten modernen WLAN-Router erlauben heute, dass man mehr als nur ein WLAN einrichtet. Einige sehen sogar ausdrücklich einen Gast-Zugang vor, mit eingeschränkten Möglichkeiten. Auf das WLAN des Gastgebers zuzugreifen oder die darin möglicherweise zugänglichen Daten, ist über den Gast-Zugang unmöglich.

Wenn kein spezieller Gast-Zugang vorgesehen ist, dann vielleicht wenigstens ein zweites WLAN-Netzwerk, das man ebenfalls gut abschotten kann. Es ist ganz wichtig, sich die Einstellmöglichkeiten in der Regie-Zentrale des eigenen WLAN-Routers mal im Detail anzuschauen. Denn hier kann man festlegen, wer Zugang hat – und was erlaubt ist.

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Richtig konfigurieren

Das macht ein bisschen Mühe, das gebe ich zu. Aber die sollte man auf sich nehmen: Machen Sie sich mit Ihrem WLAN-Router vertraut, damit er optimal eingestellt ist. Nur so können Sie nämlich sicherstellen, dass Fremde entweder gar keinen Zugriff haben oder eben nur mit sehr eingeschränkten Möglichkeiten ins Netz können. Damit Ihre Daten geschützt sind.

Man sollte aber mit dem Öffnen des eigenen WLANs für jedermann warten, bis die Störer-Haftung tatsächlich abgeschafft ist, das neue Gesetz also auch gültig ist.

Unitymedia und seine Hot-Spots

Auch viele Unitymedia-Kunden machen sich gerade Gedanken über die Sicherheit ihres Zugangs. Denn: Unitymedia möchte bundesweit 1,5 Millionen Hot-Spots bereitstellen. Ein dichtes Netz von WLAN-Hot-Spots, die nicht für jeden, aber für Unitymedia-Kunden offen stehen. Damit das klappt, sollen die WLAN-Router der Kunden genutzt werden – und das ist heikel.

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Jeder einzelne Router der Kunden soll zum Hot-Spot werden. Dann können andere, Fremde darüber online gehen. Viele Kunden wollen das aber nicht, weil sie Bedenken haben. Doch Unitymedia wendet einen Trick an: Wer nicht ausdrücklich widerspricht, der macht mit. Keine elegante Art und Weise, mit den eigenen Kunden umzugehen.

Wer als Unitymedia-Kunde nicht will, dass sein eigener WLAN-Router genutzt wird, sollte also widersprechen. Insgesamt ist das alles aber eine positive Entwicklung: Der Wegfall der Störer-Haftung führt zu mehr offenen WLANs in Deutschland. Und die brauchen wir auch. Im Ausland gibt es deutlich mehr kostenlose WLAN-Zugänge.

 

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