Wie verlinkt man richtig?

Das Landgericht Hamburg hat gerade entschieden: Wer einen Link setzt, muss auch sicherstellen, dass am Linkziel keine illegalen Inhalte zu finden sind – anderenfalls kann man haftbar gemacht werden. Wirklichkeitsfremd – und deshalb hat sich der Heise-Verlag etwas Smartes einfallen lassen.

Was ist erlaubt und was nicht? Leider fällen Gerichte immer wieder schwer nachvollziehbare Urteile, die mit dem Alltag der Internetbenutzer nicht viel zu tun haben. So hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) noch im September 2016 entschieden, dass nicht nur der Betreiber einer Webseite oder eines Blogs für illegale Inhalte haftet (etwa: das Bereitstellen urheberrechtlich geschützter Werke), sondern auch jeder, der auf solche Inhalte verlinkt. Private Nutzer müssen sich da keine Gedanken machen, aber jeder, der mit seine, Blog oder Webangebot Geld verdient.

Das Urteil des EuGH hat für  Diskussionen und auch für Verunsicherung gesorgt. Denn daraus ergibt sich die völlig unrealistische Forderung, dass man als Linksetzender sicherstellt, dass alle Fotos, Grafiken, Layouts, Videos und auch Texte auf der verlinkten Webseite in Ordnung sind. Wie man das machen soll, hat das Gericht nicht erklärt.

LG Hamburg verlangt ausführlichen Check

Wer nun glaubt: Juristische Details, nur etwas für Fachleute – der täuscht sich. Denn das Landgericht Hamburg hat gerade in genau einem solchen Fall entschieden. Mit Beschluss vom 18. November (Az. 310 O 402/16) wurde ein Webseitenbetreiber verurteilt, der einen Link zu einer Webseite mit einer Urheberrechtsverletzung gesetzt hatte. Im konkreten Fall handelt es sich offensichtlich um eine Fotografie, die urheberrechtlich geschützt ist.

Um es noch mal deutlich zu machen: Es ging beim Landgericht Hamburg nicht um den Betreiber der Webseite, die das Foto zeigt, sondern um eine dritte Seite, die lediglich auf ein Angebot verlinkt, wo das Foto eingebunden ist.

Setzen von Links kann folgenreich sein

Die meisten von uns setzen ständig Links. Natürlich: Es gibt Webangebote, da kann man sich vorstellen, dass nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Etwa, wenn man Musik, Filme oder Software kostenlos laden kann, die sonst Geld kostet. Aber wie will man feststellen, ob ein Foto korrekt eingebunden ist, ob alle Lizenzen bezahlt wurden? Man müsste in jedem Einzelfall nachfragen, ja sogar Belege einfordern.

Mit gutem Beispiel vorangehen

Genau das hat Jörg Heidrich, der Datenschutzbeauftrage des Heise-Verlags, jetzt gemacht. Er hat das Urteil des LG Hamburg (wir verlinken sicherheitshalber nicht zum Gericht) wörtlich genommen – und vom Gericht Belege eingefordert, dass auf ihrer Webseite, also auf der Webseite des Landgericht Hamburg, alles mit rechten Dingen zugeht.

Hier kann man nachlesen, wie der Datenschutzbeauftragte vorgegangen ist. Besonders gut gefällt mir, dass Jörg Heidrich auch Druck erzeugt:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese Erklärung für die zeitkritische Berichterstattung sehr zeitnah benötigen. Daher muss uns diese verbindliche Erklärung spätestens bis morgen, Freitag, 12 Uhr, vorliegen.

Kann man ja verstehen, bei einem journalistischen Angebot. Natürlich hat das Landgericht Hamburg die nötigen Belege nicht beigebracht – aber eine kostenlose Lektion erhalten. Nämlich eine Lektion in Sachen Alltagstauglichkeit.

Wenn nun alle Webseiten und Onlinedienste, die angesichts der aktuellen Berichterstattung auf das Landgericht Hamburg verlinken wollen, auch beim Landgericht Hamburg nachfragen würden, um der vom Gericht im Urteil geforderten „zumutbaren Nachforschung zur Frage der Rechtmäßigkeit der Zugänglichmachung“ nachzukommen, wäre das Gericht wohl lahmgelegt.

Mit gutem Beispiel voran

Eigentlich müsste das Landgericht Hamburg mit gutem Beispiel vorangehen und lässig jede Anfrage individuell beantworten. Zeitnah – nicht in den zeitlichen Maßstäben von Gerichten, die sich gerne schon mal Wochen, Monate oder Jahre Zeit nehmen.

Der Heise Verlag hat damit allen, die praxisuntaugliche Urteile fällen, eine schöne Lektion erteilt. Denn wie könnte deutlicher werden als durch diese Aktion, dass man hier nicht nur den Verlinkenden einen unzumutbaren Aufwand zumutet, sondern zu allem Überfluss auch noch den Verlinkten?

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