Warum das #NetzDG ein Desaster ist

Seit Anfang des Jahres gilt bei uns in Deutschland das „Netzdurchsetzungsgesetz“. Große Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter, Instagram und C. sind verpflichtet, solche Kommenatare, die „allgemein erkennbar strafbar“ sind, innerhalb von 24h zu löschen. Sonst drohen Strafen in Millionenhöhe. Die Netzwerke leisten dem Gesetz Folge – und löschen mehr als nötig ist. Es gibt jede Menge skurriler Beispiele.

Eigentlich soll das NetzDG dafür sorgen, dass Hatespeech keine Chance hat. Doch in der Praxis werden oft ganz andere Inhalte gelöscht, blockiert, gesperrt.

So ist zum Beispiel sogar Bundesjustizminister Heiko Maas selbst betroffen: Ein Tweet aus dem Jahr 2010 von ihm wurde von Twitter moniert und gelöscht. Damals noch nicht Bundesjustizminister, bezeichnete Maas den Autor Thilo Sarazin als „Idioten“. Schwupps – war der Tweet gelöscht und die Häme groß.

LoboStudioHamburg / Pixabay

 

Was darf Satire?

Auch die AfD-Politikerin von Storch hat gleich am 1. Januar Ärger bekommen, weil sie Anstoß daran genommen hat, dass die Kölner Polizei in Arabisch getwittert hat. Hier kann man die Löschung noch rechtfertigen, doch das Satiremagazin Titanic hat es gleich danach erwischt.

Die Redaktion hatte die Löschung des Beatrix-von-Storch-Tweets zum Anlass genommen, das satirisch zu kommentieren. Twitter wollte dann von der Titanic, dass wiederum diese Satire gelöscht wird. Die Redaktion hat sich geweigert – schon war der ganze Account der Redaktion gesperrt.

Auch bei Facebook Pannen – siehe Barbara

Bei Twitter müssen wohl vor allem Algorithmen die Entscheidungen treffen, was möglicherweise strafbar ist – und löschen. Doch beim deutlich finanzstärkeren Facebook sieht es nicht besser aus.

Facebook hat diese Woche diverse Beiträge der Street-Art-Künstlerin Barbara gelöscht. Barbara hat mit ihren intelligenten Aktionen den angesehenen Grimme Online Award gewonnen – und musste nun erfahren, dass Facebook zahlreiche Beiträge von ihre gelöscht hat. Auch das Instagram-Profil war betroffen, erklärt Barbara ihren Fans hier.

Dabei wendet sich Barbara explizit gegen Hass und Hetze in der Öffentlichkeit, sie lässt sich intelligente Dinge einfallen, wenn jemand dumme Sprüche sprayt oder Aufkleber irgendwo hin pappt. Die Künstlerin – vielleicht ist es auch eine Gruppe, niemand weiß das so genau – geht intelligent vor, doch selbst das wird bestraft. Eine Folge des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Facebook hat den Fehler zwar bedauert und die Beiträge teilweise wieder freigeschaltet – aber betrifft so etwas einen Account, der nicht so prominent ist wie der von Barbara, passiert garantiert nichts.

Hohe Bußgelder

Kritiker hatten genau das vorhergesehen. Weil enorme Strafzahlungen drohen, bis zu 50 Millionen Euro, wenn bei eindeutigen Fällen nicht nach 24h gelöscht wird und bei allen anderen Fällen innerhalb von sieben Tagen, gehen die Anbieter lieber auf Nummer Sicher: Lieber 100 Mal öfter löschen als einmal zu wenig. Das ist ja sogar nachvollziehbar, denn wer will schon ein Risiko eingehen.

Abgesehen davon kostet der Aufwand viel Geld. Während Facebook, YouTube und Instagram es sich noch leisten können, hier einen gewissen Aufwand zu betreiben, trifft das auf Twitter ganz sicher nicht zu. Hier erledigen Algorithmen die Arbeit – und das besonders schlecht.

Doch in diesem Fall kann man den Anbietern keinen wirklichen Vorwurf machen, denn das Gesetz ist eine „Gaga-Vorschrift“, wie nicht nur der DJV gesagt hat. Das NetzDG ist eine Zumutung für alle, schränkt die Meinungsfreiheit ein, macht Privatunternehmer zu Richtern und löst obendrein das Problem nicht.

geralt / Pixabay

 

Meinungsfreiheit

„Meinungsfreiheit“ ist ein gutes Stichwort. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit deckt eine Menge ab – aber kann doch nicht grenzenlos sein. Es gibt Menschen, die sind tatsächlich der Ansicht – und da fehlinterpretieren sie das Grundrecht völlig –, dass sie alles sagen und schreiben dürfen. Das ist natürlich Unfug.

Die Meinungsfreiheit endet dort, wo das Strafrecht beginnt, sagt Bundejustizminister Heiko Maas – und hat damit völlig Recht. Kunst und Satire darf einiges. Aber üble Nachrede, Hetze, Hass, Beleidigungen dürfen sich selbstverständlich nicht hinter dem Recht der Meinungsfreiheit verstecken. Wollen aber viele.

Das Internet vereinfacht dies durch die Anonymität. Vielleicht wäre es an der Zeit, die einzuschränken – dann könnte man leichter strafrechtlich verfolgen, wer die Grenze der Strafbarkeit tatsächlich überschreitet. Aber dann müssen das nicht Privatunternehmen entscheiden, sondern Staatsanwälte, Polizei und Richter, so wie es in einem Rechtsstaat erwartet werden kann.

 

Bringt denn das Gesetz nichts Gutes?

Kaum. Die Nebenwirkungen sind deutlich größer als die Wirkungen. In Fällen, wo wirklich gehetzt wird, braucht man das NetzDG nicht. Oder unser Kollege Richard Gutjahr, der – samt seiner Familie – im Netz seit 18 Monaten verfolgt und bedroht wird, kann nach Inkrafttreten des NetzDG keine Entwarnung vermelden. Es braucht einen völlig einen, gesamten Angang. Flicken-Gesetze wie das NetzDG, das nur einen kleinen Teilbereich regeln will, sind sinnlos.

Es ist Zeit für einen großen Wurf. Digitalisierung sollte man ernst nehmen – und das muss Folgen in allein Bereichen haben.

 

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