BGH-Urteil: Haftung bei offenen WLANs

von | 26.07.2018 | Digital

In Deutschland gibt es deutlich weniger offene WLANs als im Rest der Welt. Dabei sind öffentliche WiFi-Hotspots doch so praktisch: Während ihr im Café sitzt, im Restaurant oder im Hotel – einfach einloggen und sorglos online gehen. Doch leider treiben manche User dabei Unsinn, sie wickeln kriminelle Dinge über das offene WLAN ab, bieten zum Beispiel urheberrechtlich geschütztes Material wie Musik, Spiele oder Videos zum Download an. Wer haftet dann? Der Betreiber des offenen WLANs – oder nicht?

Der BGH hat bereits 2018 entschieden, dass Betreiber offener WLANs nicht dafür haften, wenn Nutzer des Hotspots darüber illegale Dinge tun, etwa urheberrechtlich geschütztes Material zum Download anbieten. Diese Rechtsprechung hat sich bis heute bewährt und wurde durch weitere Urteile bestätigt.

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Aktuelle Rechtslage 2026: Keine Haftung für WLAN-Betreiber

Wenn ihr als Café-Betreiber, Hotel oder Privatperson offenes WLAN anbietet, könnt ihr rechtlich beruhigt sein. Ihr müsst auch keine persönlichen Daten abfragen, damit Nutzer nachträglich ermittelt werden können. Die Störerhaftung für offene WLANs wurde bereits 2017 komplett aufgehoben – und das aus gutem Grund.

Der Gesetzgeber wollte damit erreichen, dass mehr offene WLANs in Deutschland entstehen. Und tatsächlich: Seit der Abschaffung der Störerhaftung hat sich die Zahl öffentlicher Hotspots erheblich erhöht. Mittlerweile findet ihr in den meisten deutschen Städten deutlich mehr kostenlose WiFi-Zugänge als noch vor ein paar Jahren.

EU-weite Harmonisierung und neue Entwicklungen

Seit 2023 gelten EU-weit einheitliche Regelungen für öffentliche WLANs. Das macht es besonders für Unternehmen einfacher, die in mehreren EU-Ländern Hotspots betreiben. Die Rechtssicherheit hat sich dadurch nochmals verbessert.

Interessant ist auch: Mit dem Aufkommen von WiFi 7 und verbesserter Verschlüsselungstechnologie sind offene WLANs heute technisch sicherer geworden. Moderne Hotspot-Lösungen bieten automatische Isolierung der Nutzer untereinander und besseren Schutz vor Missbrauch.

 

Der konkrete BGH-Fall: Dead Island und fünf Hotspots

Der damalige Fall aus Nordrhein-Westfalen ist mittlerweile ein Klassiker in der Rechtsprechung geworden. 2013 hatte jemand über den offenen WLAN-Anschluss eines Mannes aus NRW das Spiel „Dead Island“ illegal zum Download angeboten. Der Betreiber hatte gleich fünf öffentliche Hotspots betrieben – er selbst soll es nicht gewesen sein, sondern ein unbekannter User.

Die Softwarefirma nahm ihn trotzdem in die sogenannte „Störerhaftung“ und mahnte ihn kostenpflichtig ab. 1000 EUR Gebühren für die Unterlassung sollte der WLAN-Betreiber zahlen. Landgericht und Oberlandesgericht Düsseldorf gaben zunächst der Softwarefirma Recht. Erst der BGH stellte klar: Keine Haftung für den WLAN-Betreiber.

Warum diese Entscheidung heute noch relevant ist

Obwohl die Störerhaftung längst abgeschafft ist, tauchen immer wieder ähnliche Fälle auf. Manche Anwaltskanzleien versuchen noch immer, WLAN-Betreiber zur Kasse zu bitten – oft mit fragwürdigen Methoden. Das BGH-Urteil gibt euch als Betreiber klare Rechtssicherheit.

Besonders wichtig: Ihr müsst zwar dafür sorgen, dass sich illegale Aktivitäten nicht wiederholen, wenn ihr darüber informiert werdet. Aber haftbar gemacht werden könnt ihr grundsätzlich nicht. Diese Regelung hat sich in der Praxis bewährt und zu einem deutlich entspannteren Umgang mit öffentlichen WLANs geführt.

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Tor-Exit-Knoten: Anonymität im Fokus

Besonders spannend war damals die Frage nach Tor-Exit-Knoten. Das Tor-Netzwerk ermöglicht anonymes Surfen und wird sowohl von Journalisten und Aktivisten als auch leider von Kriminellen genutzt. Der BGH entschied: Auch wer einen Exit-Knoten im Tor-Netzwerk betreibt, haftet nicht automatisch für illegale Aktivitäten Dritter.

Hier hat sich die Rechtslage inzwischen weiter stabilisiert. Das Tor-Netzwerk wird heute als wichtiges Tool für Meinungsfreiheit und Datenschutz anerkannt. Viele Universitäten und NGOs betreiben mittlerweile offiziell Tor-Knoten.

Praktische Auswirkungen für 2026

Für euch als normale Nutzer ändert sich nichts Grundlegendes: Ihr haftet selbst für das, was ihr online macht – egal ob zu Hause, im offenen WLAN oder im Tor-Netzwerk. Zu Hause seid ihr leicht zu ermitteln, in öffentlichen Netzwerken natürlich schwerer.

Betreiber offener WLANs profitieren von der klaren Rechtslage. Das Ergebnis: Deutschland hat endlich aufgeholt beim Angebot kostenloser WiFi-Hotspots. In vielen Städten findet ihr heute flächendeckend offene WLANs – von der Stadtbibliothek über Restaurants bis hin zu öffentlichen Plätzen.

Zukunftsausblick: Mehr Sicherheit, mehr Komfort

Die Entwicklung geht weiter in Richtung sicherer, nutzerfreundlicher öffentlicher Internetzugänge. Mit KI-gestützten Sicherheitssystemen können Betreiber heute automatisch verdächtige Aktivitäten erkennen, ohne die Privatsphäre der Nutzer zu verletzen.

Für die Zukunft ist klar: Die Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber bleibt bestehen, während die technischen Möglichkeiten für sicheren Betrieb immer besser werden. Das ist eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.

Zuletzt aktualisiert am 08.03.2026