EuGH: Auch Schüler dürfen sich nicht frei im Internet bedienen

Der Europäische Gerichtshof musste entscheiden, ob für Schulen und Schüler „entspanntere“ Regeln beim Urheberrecht gelten. Nein, es gelten dieselben (strengen) Regeln haben die Richter des EuGH entschieden. Damit ist klar: Es muss etwas passieren, damit das Internet als Recherchemedium an Schulen gefahrlos genutzt werden kann – und die Rechteinhaber gleichzeitig nicht leer ausgehen.

Der vom EuGH verhandelte Fall ist quasi ein Klassiker und eignet sich meiner Meinung daher perfekt für eine Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH): Eine Schülerin findet im Internet ein Foto der spanischen Stadt Córdoba und fügt diese Aufnahme (sogar unter Angabe der Quelle) in ihr Referat ein.

Später erscheint die Arbeit samt Foto auf der Webseite der Schule (Gesamtschule Waltrop). Der Berufsfotograf, der das Foto gemacht hat, klagt nicht nur auf Unterlassung und Schadenersatz, weil seine Urheberrechte verletzt wurden, sondern berechnet der Schule auch noch die üblichen Anwaltsgebühren. Ein (leider) ziemlich alltäglicher Vorgang.

Schüler nutzen das Internet – achten aber nicht immer das Urheberrecht

Europaweite Regelung wäre am besten

Der Bundesgerichtshof hat den Fall bereits verhandelt und ihn nun dem EuGH vorgelegt. Das ist gut so, denn solche Fälle regelt man am besten europaweit einheitlich. Klar, streng genommen hat die Schülerin die Urheberrechte verletzt – spätestens, als das Foto auch auf der Webseite erschienen ist. Nur: Wie herzlos muss man sein, eine Schule/Schülerin zu verklagen, anstatt froh und stolz zu sein, dass die eigene Arbeit dort wahrgenommen wird und zu sehen ist? Oder einfach darum zu bitten, das Foto wieder zu entfernen…

Doch das ist eine Charakterfrage und keine juristische. Der Jurist will wissen: Was geht und was geht nicht. Fakt ist: Schulen in Europa sind chronisch klamm. Das ist zweifellos ein politisches Armutszeugnis. Niemand käme aber auf die Idee zu verlangen, dass Stuhlhersteller Schulen ihre Stühle kostenlos zur Verfügung stellen oder dass Lehrer kostenlos unterrichten. Also sollten auch Urheber nicht leer ausgehen, wenn ihre Arbeit in Schulen genutzt wird. Jedenfalls nicht grundsätzlich. Allerdings sollten auch keine Honorare wie in der Wirtschaft erwartet werden.

jarmoluk / Pixabay

 

Befreit die Schulen – und bezahlt die Rechteinhaber

Es gibt nun den Vorschlag, Schulen generell von der Verpflichtung freizustellen. Sie sollen beim Gebrauch von Texten, Videos, Fotos etc. keine Lizenz bezahlen müssen. Das geht in die richtige Richtung, denke ich. Besser und richtig fände ich allerdings, wenn für die Schulen in eine Art europäischen Kulturtopf eingezahlt wird – von den Staaten, selbstverständlich. Das Geld wird fair auf die Rechteinhaber verteilt (Autoren, Musiker, Fotografen). Dafür dürfen sich die Schulen frei bedienen – und müssen keine juristischen Konsequenzen befürchten. So hätten alle etwas davon.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat anders entschieden (hier das Urteil): Es gibt keine Ausnahmen beim Urheberrecht – auch nicht für Schulen. Daher ist vorher um Erlaubnis zu fragen und ggf. eine Lizenz zu zahlen. Das Gericht hat juristisch konsequent entschieden. Jetzt sollte die Politik ran – und das Recht neu regeln. Schließlich möchte man medienkompetente Kinder haben. Das Urheberrecht neu regeln, bitte!

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