Die gute Nachricht des BND-Urteils

von | 21.05.2020 | Digital

Die Überwachung durch Geheimdienste beschäftigt die Menschen mehr denn je. Ob NSA-Skandal, Pegasus-Software oder die aktuellen Diskussionen um KI-gestützte Überwachungstechnologien – das Vertrauen in staatliche Institutionen bröckelt. Umso wichtiger ist es, dass das Bundesverfassungsgericht regelmäßig die Grenzen staatlicher Überwachung absteckt. Ein wegweisendes Urteil von 2020 zum Bundesnachrichtendienst zeigt: Auch in Deutschland gibt es klare rote Linien.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich damals genau angeschaut, welche Rechte der Gesetzgeber dem Bundesnachrichtendienst (BND) eingeräumt hat – um Ausländer im Ausland zu überwachen. Die Antwort der Richter war an Klarheit nicht zu überbieten: Die Internet-Überwachung des BND war in seiner damaligen Form in Teilen verfassungswidrig. Grundrechte gelten auch im Ausland. Der Gesetzgeber musste nachbessern.

Viele hören vielleicht weg, wenn sie eine solche Meldung lesen. Denn der Bundesnachrichtendienst – der darf ja sowieso keine Bundesbürger belauschen. Schon gar nicht im Inland. Betrifft also nur die anderen. Ausländer. Im Ausland.

BND überwacht gezielt den Internet-Traffic

Aber so einfach ist das nicht. Denn der BND klinkt sich am größten Internetknoten der Welt (De-Cix) in Frankfurt ein, um gezielt Informationen aus diesem gigantischen Datenstrom zu ziehen. Das Argument: Fast alle Daten, die aus Deutschland ins Ausland gehen oder umgekehrt aus dem Ausland nach Deutschland kommen, passieren diesen Netzknoten.

Theoretisch kann der BND auf diese Weise täglich Billionen von Verbindungen analysieren und auf Auffälligkeiten untersuchen. Die Frage ist aber: Schaut sich der BND nur die Verbindungen an, die er von Rechts wegen auch anschauen darf?

Nahezu unmöglich, keine Fehler zu machen

Praktisch alle Verbindungen, die wir mit dem Ausland herstellen – egal, ob E-Mails, Videos, Webseiten, Chats – laufen über den Knoten in Frankfurt. Eine sensible Sache, wenn ein Geheimdienst hier abhören darf. Denn am Ende – da sind sich alle Experten einig – ist es praktisch unmöglich, präzise wie ein Neurochirurg genau die Informationshäppchen herauszuschneiden, die den BND wirklich etwas angehen – und alle anderen unangetastet zu lassen.

Die Tatsache, dass Geheimdienste – allen voran die NSA – Menschen in aller Welt ausspionieren, lässt viele glauben, auch sie würden rund um die Uhr komplett überwacht. Und auch im Falle der NSA ist leider eine Menge dran, wie wir seit den Enthüllungen von Edward Snowden wissen.

Neue Überwachungstechnologien verstärken Bedenken

Seither hat sich die Lage nicht entspannt – im Gegenteil. Mit der Pegasus-Software von NSO Group wurde bekannt, dass selbst Journalisten, Menschenrechtler und Politiker systematisch überwacht wurden. Künstliche Intelligenz macht Massenüberwachung noch effizienter: Gesichtserkennung in Echtzeit, automatische Sprachanalyse und Verhaltensmuster-Erkennung sind heute Standard.

In China zeigt das Social Credit System, wohin totale digitale Überwachung führen kann. Auch in Europa wachsen die Befugnisse der Sicherheitsbehörden stetig: Staatstrojaner, Vorratsdatenspeicherung und die geplante Chatkontrolle der EU zeigen den Trend.

Warum das BVG-Urteil heute noch wichtiger ist

Das erklärt meiner Ansicht nach das große Misstrauen, das viele Menschen gegenüber dem Staat hegen. Motto: „Die überwachen uns doch sowieso.“ Gerade deshalb ist das damalige BVG-Urteil so wichtig – es zeigt, dass es funktionsfähige Kontrollmechanismen gibt.

In diesen diffusen Strudel des Misstrauens werden auch aktuelle Digitalprojekte gezogen. Ob Corona-Warn-App, digitaler Impfpass oder die geplante eID – überall wittern manche ein Spionagewerkzeug. Dabei sprechen die technischen Fakten meist klar dagegen: Die Corona-App beispielsweise funktionierte dezentral und datenschutzfreundlich.

Lektionen für künftige Überwachungsgesetze

Das BVG-Urteil von 2020 hat wichtige Grundsätze etabliert, die bis heute gelten: Auch bei der Auslandsaufklärung müssen Grundrechte beachtet werden. Die technischen Möglichkeiten allein rechtfertigen noch keine grenzenlose Überwachung. Und: Es braucht wirksame Kontrolle und Transparenz.

Diese Prinzipien werden künftig noch wichtiger, wenn es um KI-gestützte Überwachung, Quantencomputing oder das Metaverse geht. Das Verfassungsgericht hat gezeigt: In Deutschland wird die Gewaltenteilung ernst genommen – und das ist beruhigend.

Ein vertuschtes Abhören aller Bürger wird es nicht geben, solange unsere demokratischen Institutionen funktionieren. Das BVG-Urteil zum BND war ein wichtiges Signal: Auch in Zeiten wachsender Überwachungsmöglichkeiten gibt es klare Grenzen.

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Zuletzt aktualisiert am 01.03.2026