Netzsperren: Ein geeignetes Mittel für Jugendschutz?

von | 05.06.2020 | Digital

Nie war es einfacher an Porns zu kommen wie im Internet. Für viele Erwachsene vielleicht erfreulich – aber für viele Kinder und Jugendliche nicht. Vor allem nicht für ihre Eltern. Der in Deutschland geltende Jugendschutz ist im Internet praktisch komplett ausgehebelt. Verschiedene Aufsichtsbehörden versuchen seit Jahren, etwas dagegen zu unternehmen – mit mäßigem Erfolg und viel Widerstand.

Wir haben in Deutschland ein Jugendschutzgesetz (JuSchG). Es soll Kinder und Jugendliche schützen, zum Beispiel vor zu frühem Konsum von Alkohol und Zigaretten. Aber auch vor unangemessenen Inhalten, etwa Fotos oder Videos, die für Kinder und Jugendliche nicht geeignet sind. Das gilt natürlich ganz besonders für Pornografie.

Deshalb ist der Zugang zu entsprechenden Kinos im Zweifel nur mit Altersnachweis möglich. Bei Streamingdiensten oder Video-on-Demand-Filmen müssen PIN-Codes eingegeben werden, um Inhalte für Erwachsene freizuschalten. Im Fernsehen gibt es manche Inhalte erst nach 20 Uhr zu sehen. Das scheinen alles sinnvolle Regeln zu sein.

Selbst Google und TikTok zeigen den Weg zu Pornos

Doch im Internet sind diese Regeln – wie so viele andere auch – absolut obsolet. Selbst Suchmaschinen wie Google oder Bing sind beim Aufspüren pornografischer Inhalte behilflich. Es reicht, die entsprechenden Suchbegriffe einzugeben. Ping – sind pubertierende Jugendliche überfordert und Kinder traumatisiert. Danke Google, dass Du es den Kids so einfach machst.

Noch problematischer: Plattformen wie TikTok, Instagram und Snapchat, die bei Jugendlichen extrem beliebt sind, werden zunehmend als Einfallstor für pornografische Inhalte genutzt. Clevere Algorithmen leiten Minderjährige über scheinbar harmlose Videos zu expliziten Inhalten weiter. OnlyFans-Creator werben gezielt auf diesen Plattformen um minderjährige Follower.

Ja, es gibt eine Safe-Search-Option. Die müssten Eltern aktivieren. Auf allen Geräten, die ihr Nachwuchs benutzt. Aber es gibt noch andere Suchmaschinen. Und vor allem sollte es nicht Aufgabe von Eltern sein, selbst für Maßnahmen zu sorgen, die den Zugang zu Inhalten unterbinden, die für Kinder gar nicht zugänglich sein sollten. Maßnahmen, die nicht mal zu 100 Prozent etwas bringen.

KI macht das Problem noch schlimmer

Seit 2024 verschärft sich das Problem dramatisch durch KI-generierte Pornografie. Deepfake-Tools sind mittlerweile so einfach zu bedienen, dass Jugendliche problemlos pornografische Inhalte von Mitschülern oder Prominenten erstellen können. Apps wie „DeepNude“ oder ähnliche Tools verbreiten sich viral in Schulen und führen zu Cybermobbing und psychischen Schäden.

Der Gesetzgeber sieht mal wieder tatenlos zu, wie geltendes Recht mit Füßen getreten wird. Denn es gibt unzählige Angebote, die jede Form von Pornografie präsentieren – dafür muss niemand ins Darknet. Das alles sogar kostenlos. Denn im Netz lässt sich auch mit kostenlosen Inhalten Geld verdienen. Und weil es kostenlos ist, gibt es auch keine Zugangsbeschränkungen – damit ist alles ungehindert auch für Kinder und Jugendliche zugänglich.

Es gibt sogar Zeitgenossen, die sind dagegen, dass sich User anmelden müssen, um solche Inhalte zu sehen – denn dann ließen sich ja Profile anfertigen, was den Leuten so gefällt.

Medienanstalten setzen auf Netzsperren

Na und? Es sind die schutzbedürftigen Kinder und Jugendliche, die darunter leiden. Doch die Regierung unternimmt rein gar nichts, um geltendes Recht auch durchzusetzen.

Mittlerweile haben sich mehrere Landesmedienanstalten dazu entschlossen, gegen Anbieter pornografischer Inhalte im Netz vorzugehen. Nach dem Vorbild der LfM NRW gehen sie gegen Anbieter unter .COM-Adressen vor, die meinen, deutsches Recht wäre für sie bedeutungslos. Die Medienanstalten mahnen die Betreiber ab. Und wenn sie keinen geeigneten Schutz einbauen, werden sie vom Netz geklemmt.

Das Digital Services Act (DSA) der EU, das seit 2024 vollständig in Kraft ist, stärkt die Rechte der nationalen Aufsichtsbehörden erheblich. Plattformen können nun deutlich härter sanktioniert werden – bis hin zu Geldstrafen von bis zu 6% des weltweiten Jahresumsatzes.

Netzsperren funktionieren so: Internet Access Provider wie Telekom, Vodafone und Co. werden verpflichtet, den Zugang zu den Angeboten zu blockieren. Schlaumeier wissen: Mit Tricks wie VPN kommt man trotzdem dran. Richtig. Aber 99 Prozent der Bevölkerung bekommt diese Angebote dann nicht mehr zu sehen. Sehr effektiv.

Neue technische Ansätze: Age Verification und KI-Filter

Parallel zu Netzsperren entwickeln sich neue technische Lösungen. Age Verification Systems (AVS) nutzen seit 2025 verstärkt biometrische Daten zur Altersverifikation – ohne dass persönliche Daten gespeichert werden. Blockchain-basierte Identitätsnachweise ermöglichen anonyme, aber sichere Alterskontrollen.

KI-basierte Content-Filter werden immer präziser. Sie erkennen nicht nur explizite Inhalte, sondern auch subtile Anspielungen und Übergangsformen. Router-Hersteller wie AVM (FritzBox) oder Telekom integrieren solche Systeme standardmäßig in ihre Geräte.

Auch Browser-Hersteller ziehen mit: Chrome, Firefox und Safari haben ihre Jugendschutzfunktionen 2025 erheblich ausgebaut. Standardmäßig sind strengere Filter aktiviert, die sich nur mit Administratorrechten deaktivieren lassen.

Kritik bleibt bestehen

Trotz technischer Fortschritte gibt es weiterhin Kritik an Netzsperren. Argument: Die ließen sich missbrauchen. Das stimmt. Aber die Sperre solcher Angebote ist kein Missbrauch. Die ist dringend nötig. Auch, um ein klares Zeichen zu setzen.

Datenschützer kritisieren vor allem die neuen biometrischen Altersprüfungen. Die Sorge: Was passiert mit den biometrischen Daten? Wie verhindert man Missbrauch? Hier sind die technischen Standards noch nicht ausgereift genug.

Fakt ist: Der Jugendschutz im Internet funktioniert nur durch ein Zusammenspiel aus technischen Maßnahmen, gesetzlichen Regelungen und gesellschaftlichem Bewusstsein. Eltern können nicht allein die Verantwortung tragen für Probleme, die durch das Versagen von Politik und Plattform-Betreibern entstehen.

 

Interview mit Dr. Tobias Schmid, Direktor der LfM NRW über Netzsperren

Zuletzt aktualisiert am 01.03.2026