Upload-Filter: Lange darüber gestritten – jetzt fast vergessen

Vor genau einem Jahr (06.06.2019) ist die umstrittene EU-Urheberrechtslinie in Kraft getreten. Der deutsche Gesetzgeber muss sie bis zum 07.06.2021 in geltendes Recht umsetzen. Viele fürchten Upload-Filter und Einschränkung der Meinungsfreiheit im Netz. Aber werden wirklich Filter kommen – und wenn ja: Wann? Eine Halbzeitbilanz.

  • Seit einem Jahr (06.06.2019) ist die umstrittene EU-Urheberrechts-Richtlinie in Kraft
  • Deutschland muss die Richtline bis zum 07.06.2021 umsetzen
  • Nationale Umsetzung mit oder ohne Upload-Filter

Was ist mit der EU-Urheberrichtlinie beschlossen worden?

Entscheidend ist Artikel 17, vorher Artikel 13. Demnach haften die Plattformen künftig für Urheberrechtsverstöße. Bislang müssen Urheber – etwa Verlage, Fotografen, Autoren – selbst die Personen ausfindig machen, die ihre Werke im Netz illegal verteilen. Oft eine unlösbare Aufgabe, da User häufig, wenn nicht sogar regelmäßig anonym im Netz unterwegs sind.

Das ist ein Nachteil für alle Urheber. Deshalb sollen Urheber sich künftig bei YouTube, Facebook, Instagram und Co. Geld holen können, wenn dort ohne entsprechende Lizensierung Texte, Fotos, Videos oder Musik verwendet wird. Es spielt dann keine Rolle mehr, dass die User verantwortlich sind, da sie die Inhalte unerlaubt vervielfältigen. Betroffene Urheber können dann die Plattformen haftbar machen. Sie können Schadenersatz verlangen.

Das stellt ein erhebliches Kostenrisiko dar. Deshalb werden die Plattformen geeignete Maßnahmen ergreifen müssen, solche Urheberrechtsverstöße zu vermeiden – da anderenfalls Lizenzzahlungen fällig werden. Der einzige Weg, das zu erreichen, scheinen so genannte Upload-Filter zu sein. Sie sollen schon beim Hochladen von Inhalten (Fotos, Texte, Videos, Grafiken, Musik) ermitteln, ob die Werke urheberrechtlich geschützt sein können. Nur wenn das ausgeschlossen zu sein scheint, gehen die Inhalte online.

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Warum gibt es Kritik an der EU-Urheberrichtlinie?

Die Kritik konzentriert sich auf die wohl unvermeidlichen Upload-Filter. Sie sollen entscheiden, welche Inhalte in Ordnung sind – und welche nicht. Doch diese Aufgabe ist nicht zu leisten. Denn Algorithmen können unmöglich alle urheberrechtlich geschützten Werke kennen. Bei Musik gelingt das heute zwar schon einigermaßen gut. Aber die Musikbranche ist in diesem Punkt gut organisiert: Wer als Künstler Musik verbreitet, der macht das über Label und/oder Streamingdienste. Die Musik ist also bekannt.

Bei Fotos, Zeichnungen, Videos oder Texten gibt es solche zentralen Stellen der Registrierung nicht. Es ist daher unmöglich, ein privates Urlaubsfoto von einem Kunstwerk zu unterscheiden. Erschwerend hinzu kommt, dass Ausnahmeregeln – etwa das Zitatrecht oder Satire – von einem Algorithmus erst recht nicht erfasst werden können.

Kritiker befürchten daher ein „Overblocking“: Die Plattformen könnten deutlich mehr blockieren, als eigentlich angemessen wäre – allein, um sich zu schützen. Viele Mitglieder aus der Community, aber auch Juristen wie Christian Solmecke befürchten daher erhebliche Einschnitte in die Meinungsfreiheit.

Wie ist der aktuelle Stand?

Ein Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor. Deutschland erklärt in einer Protokollnotiz, man wolle die mit der Richtlinie drohenden Upload-Filter nach Möglichkeit vermeiden. Auch der Initiator der EU-Richtlinie, der EU-Abgeordnete Axel Voss, bevorzugt eine Lösung ohne Upload-Filter.

Aber wie soll die aussehen? Es hat bereits Anhörungen im Bundesjustizministerium gegeben, allerdings ohne konkretes Ergebnis. Im vergangenen Jahr konnten Experten und Juristen Vorschläge für eine mögliche Ausgestaltung der künftigen Gesetzgebung machen. Es sollen nur die wirklich großen Plattformen (Youtube, Facebook, Twitter) betroffen sein. Außerdem brauche es ein praktikables System zur Lizensierung: Einfach, transparent und fair. Die in Deutschland tätigen Verwertungsgesellschaften seien dabei keine optimale Lösung, da Künstler dann gezwungen wären, hier Mitglied zu werden.

Netz-Experten wie Markus Beckedahl von netzpolitik.org befürchten, dass die Gesetzgebung absichtlich herausgezögert wird – damit keine Zeit mehr für eine Auseinandersetzung bleibt. Fest steht nur eins: In einem Jahr spätestens muss das Gesetz in Kraft sein.

 

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