Wie das Bundeskartellamt Meta in die Schranken wies – und was daraus wurde

von | 24.06.2020 | Social Networks

Es ist ein bisschen wie bei Al Capone: Der berühmte Mafia-Boss aus Chicago kam mit seinen unzähligen Verbrechen viel zu lange durch – und dann ausgerechnet wegen Steuerhinterziehung zu Fall. Facebook (heute Meta) hingegen stolperte damals nicht über die Datenschutzgrundverordnung, sondern über das Wettbewerbsrecht.

Was 2020 als Eilentscheid des BGH begann, hat sich mittlerweile zu einem Grundsatzurteil entwickelt, das die gesamte Tech-Branche verändert hat. Damals sammelte Facebook noch ungeniert Nutzer-Daten ein – nicht nur bei Facebook selbst, sondern indirekt über Facebook-Buttons auf Webseiten auch überall im Web. Vor allem aber auch bei Instagram und WhatsApp, die bekanntlich zum Meta-Konzern gehören. Mark Zuckerberg hatte bei der Übernahme zwar versprochen, genau das nicht zu tun – aber alle Daten landeten trotzdem in einem großen Pool.

Ausgerechnet das Bundeskartellamt hatte das damals gestoppt – und damit einen Präzedenzfall geschaffen, der heute noch nachwirkt.

Kartellwächter als Datenschützer – ein Erfolgsmodell

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte damals per Eilentscheid ein klares Machtwort im Streit zwischen Facebook und dem Kartellamt gesprochen: Facebook musste das ungenierte Einsammeln von Daten aus allen möglichen Quellen erst mal einstellen. Die Begründung der Wettbewerbshüter war stimmig: Facebook missbrauche seine marktbeherrschende Stellung. Nur weil Facebook den Markt dominiere, könne das Unternehmen den Usern die Regeln aufzwingen – und dazu gehörte die Regel, dass praktisch alle Daten aus allen Quellen gesammelt und zusammengetragen werden dürften.

Heute, sechs Jahre später, können wir sagen: Dieses Urteil war ein Wendepunkt. Meta musste sein Geschäftsmodell grundlegend überdenken und hat mittlerweile separate Systeme für Facebook, Instagram und WhatsApp implementiert – zumindest in Europa. Die automatische Datenverknüpfung zwischen den Plattformen ist Geschichte.

Der Digital Markets Act verstärkt den Trend

Was das Bundeskartellamt damals anstoßte, hat die EU mit dem Digital Markets Act (DMA) seit 2024 auf eine noch breitere Basis gestellt. Meta, Google, Apple und andere Tech-Giganten gelten jetzt offiziell als „Gatekeeper“ und müssen sich an strenge Regeln halten. Die wichtigste: Keine Datenverknüpfung zwischen verschiedenen Diensten ohne explizite Zustimmung.

Das hat konkrete Auswirkungen auf euer digitales Leben. Instagram kann heute nicht mehr einfach eure WhatsApp-Kontakte abgreifen. Google darf Daten aus Gmail nicht automatisch für YouTube-Werbung nutzen. Und Apple muss anderen App-Stores Zugang zum iPhone gewähren – auch wenn das Unternehmen sich noch immer dagegen sträubt.

Neue Player, neue Probleme

Doch während die etablierten Tech-Konzerne gezähmt wurden, entstehen neue Herausforderungen. TikTok sammelt Daten im großen Stil, und chinesische Gesetze zwingen das Unternehmen zur Herausgabe von Informationen an die Regierung. KI-Unternehmen wie OpenAI, Anthropic oder Google trainieren ihre Modelle mit Milliarden von Daten – oft ohne zu fragen, ob die Urheber damit einverstanden sind.

Die EU arbeitet bereits an neuen Regelungen. Der AI Act von 2024 war nur der Anfang. Jetzt geht es um die Frage: Wem gehören eigentlich die Daten, mit denen KI-Systeme trainiert werden? Können Verlage, Fotografen oder Musiker Geld dafür verlangen, dass ihre Werke für das Training verwendet werden?

Was das für euch bedeutet

Die gute Nachricht: Ihr habt heute deutlich mehr Kontrolle über eure Daten als noch vor fünigen Jahren. Meta muss euch fragen, bevor Daten zwischen Instagram und Facebook geteilt werden. Google erklärt transparenter, welche Daten gesammelt werden. Und Apple hat mit App Tracking Transparency einen Standard gesetzt, der die gesamte Werbebranche umgekrempelt hat.

Die schlechte Nachricht: Die Komplexität ist gestiegen. Ständig müsst ihr Entscheidungen über Cookie-Banner, Tracking-Erlaubnisse und Datenweitergaben treffen. Viele klicken aus Frust einfach auf „Alle akzeptieren“ – und sind dann wieder da, wo sie angefangen haben.

Der Kampf geht weiter

Das Bundeskartellamt war ein Vorreiter, aber der Kampf um faire Marktbedingungen und Datenschutz ist längst nicht vorbei. Meta versucht mit Threads, Twitter Konkurrenz zu machen. TikTok steht in den USA vor dem Aus, könnte aber in Europa weiter wachsen. Und neue KI-Dienste entstehen täglich.

Die Politik hat dazugelernt – zumindest in Europa. Während die USA noch immer auf Selbstregulierung der Tech-Konzerne setzen, zeigt die EU mit DSGVO, DMA und AI Act, dass Regulierung funktioniert. Nicht perfekt, aber besser als gar nichts.

Respekt, liebes Bundeskartellamt. Euer Mut von damals hat einen Stein ins Rollen gebracht, der heute noch rollt.

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Zuletzt aktualisiert am 28.02.2026