Ist jetzt Schluss mit Snoopy123? Facebook darf auf Klarnamen bestehen

von | 10.12.2020 | Digital

Der Streit ist uralt: Kann eine Pflicht zur Verwendung von Klarnamen in Sozialen Netzwerken wirklich helfen, dass weniger Straftaten begangen werden – oder sind Pseudonyme wichtiger, um auch bei kritischen Kommentaren die eigene Identität verschleiern zu können? Ein deutsches Gericht hat Facebook jetzt den Rücken gestärkt: Facebook besteht auf Klarnamen.

Das Münchener Oberlandesgericht (OLG) hat bei uns in Deutschland einen alten Streit neu entfacht. Nämlich den Streit darüber, ob es eine Klarnamenpflicht in Sozialen Netzwerken geben sollte – also dass jeder mit einem echten, richtigen Namen im Netz erscheint -, oder ob es ein Recht auf Anonymität geben soll. Also: Muss ich „Jörg Schieb“ heißen, oder geht auch „Snoopy_123“?

Facebook besteht auf Klarnamen im Profil

Bei Facebook gilt laut Nutzungsbedingungen eigentlich die Klarnamenpflicht. Zumindest im Profil muss der korrekte Name erscheinen. Es gibt zwar so manche Spielerei mit dem Namen („KersTIN“), aber grundsätzlich muss der eigene Name verwendet werden. Gelegentlich sperrt Facebook die Accounts, wenn dagegen verstoßen wird. Dagegen haben zwei Personen geklagt.

In den ersten Instanzen haben mal die Nutzer, mal Facebook Recht bekommen. Das OLG begründet das so: Facebook habe „angesichts eines mittlerweile weit verbreiteten sozialschädlichen Verhaltens im Internet“ ein berechtigtes Interesse, präventiv auf seine Nutzer einzuwirken. Bedeutet: Wer mit Klarnamen auftaucht, hasst und hetzt wahrscheinlich weniger. Benimmt sich besser.

Facebook Pseudonym

Äußerst umstritten: Klarname oder Pseudonym?

Ja, diese Hoffnung könnte man haben. Ich würde davon auch grundsätzlich ausgehen – und würde mich über jeden Fall freuen, wo die Behörden durch eine Klarnamenpflicht eine Straftäterin oder einen Straftäter schneller identifizieren und bestrafen können. So argumentieren auch die klaren Befürworter einer Klarnamenpflicht, etwa Wolfgang Schäuble.

Die Kritiker hingegen, die Anonymität im Netz quasi für ein Menschenrecht halten, argumentieren dagegen: Klarnamenpflicht bringt nicht den gewünschten Effekt. Staatsministerin Dorothee Bär ist gegen eine Klarnamenpflicht, wie sie uns hier im Blog bereits geschildert hat. Der Richter Ulf Buernmeyer argumentiert sehr anschaulich, dass Klarnamenpflicht allein nicht viel bringt. Es müssten andere Regeln her.

In einer idealen Welt wäre alles einfach

In der Tat scheint Klarnamenpflicht kein Allheilmittel zu sein. In Südkorea wurde sie eingeführt – und nach einigen Jahren auch wieder aufgehoben, da sie nicht den gewünschten Effekt gebracht hat.

In einer idealen Welt bräuchte man keine Pseudonyme, da niemand wegen seiner Haltung oder – gesittet vorgetragenen – freien Meinungsäußerung bedroht oder verfolgt würde. In einer idealen Welt bräuchte man aber auch keine Klarnamen, da niemand auf die Idee käme, jede Form von Anstand hinter sich zu lassen und andere Menschen zu bedrohen, zu beleidigen, Hass und Hetze zu verbreiten und das Recht auf freie Meinungsäußerung mit einem Persilschein für ungesühnte Straftaten zu verwechseln.

Leider leben wir nicht in einer idealen Welt.

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Staatsministerin Dorothee Bär spricht sich gegen eine Klarnamenpflicht aus