Bing-Suchergebnisse entfernen: So nutzt ihr das Recht auf Vergessenwerden

von | 26.07.2014 | Tipps

Ihr habt ein Recht darauf, dass veraltete, falsche oder persönlichkeitsverletzende Suchergebnisse aus dem Netz verschwinden. Was viele nicht wissen: Neben Google bietet auch Microsoft Bing entsprechende Verfahren an, um solche Inhalte aus den Suchergebnissen entfernen zu lassen.

Das Recht auf Vergessenwerden in der Praxis

Seit dem wegweisenden EuGH-Urteil von 2014 und der DSGVO-Einführung 2018 haben EU-Bürger das Recht, die Löschung von Suchergebnissen zu beantragen, die ihre Persönlichkeitsrechte verletzen. Dieses „Recht auf Vergessenwerden“ greift besonders bei veralteten Informationen, falschen Darstellungen oder unverhältnismäßigen Persönlichkeitseingriffen.

Während Google die meiste Aufmerksamkeit erhält, solltet ihr nicht vergessen: Bing hat einen Marktanteil von etwa 15% in Europa und wird von Millionen Menschen täglich genutzt. Problematische Suchergebnisse hier zu übersehen, wäre ein Fehler.

Wann könnt ihr Bing-Suchergebnisse löschen lassen?

Ein Löschungsantrag hat Aussicht auf Erfolg, wenn:
– Veraltete Informationen euer aktuelles Leben beeinträchtigen (alte Zeitungsartikel über längst erledigte Rechtsstreitigkeiten)
– Falsche oder irreführende Darstellungen euren Ruf schädigen
– Unverhältnismäßige Berichterstattung über private Angelegenheiten vorliegt
– Sensible persönliche Daten ohne Rechtsgrundlage indexiert wurden
– Jugendliche Verfehlungen euch heute noch verfolgen

Wichtig: Das öffentliche Interesse an Information und die Meinungsfreiheit werden gegen euer Persönlichkeitsrecht abgewogen. Bei Personen des öffentlichen Lebens sind die Hürden höher.

So beantragt ihr die Löschung bei Bing

Microsoft hat den Prozess in den letzten Jahren deutlich vereinfacht und professionalisiert. Hier die aktuelle Vorgehensweise:

  1. Öffnet die offizielle Microsoft-Seite für Datenschutzanfragen unter https://www.bing.com/webmaster/tools/eu-privacy-request in eurem Browser.
  2. Gebt euren vollständigen Namen ein und wählt euer Wohnsitzland aus der Dropdown-Liste.
  3. Ladet ein Identitätsnachweis hoch – eingescannter Personalausweis oder Reisepass reichen aus. Microsoft akzeptiert auch andere offizielle Dokumente mit Namen und Foto.
  4. In „Teil 2“ ergänzt ihr weitere persönliche Informationen wie alternative Namen oder Schreibweisen, unter denen ihr bekannt seid.
  5. „Teil 3“ ist entscheidend: Fügt hier die komplette URL der problematischen Webseite ein und erklärt ausführlich, warum diese aus den Suchergebnissen entfernt werden soll. Seid konkret und nachvollziehbar.
  6. Unterschreibt digital durch Eingabe eures Namens und sendet den Antrag ab.

bing-suchergebnisse-entfernen-eu-datenschutz-formular

Was nach dem Antrag passiert

Microsoft prüft jeden Antrag einzeln – ein automatisierter Prozess ist das nicht. Die Bearbeitung dauert typischerweise 2-6 Wochen. Dabei wird abgewogen:
– Ist der Antragsteller tatsächlich betroffen?
– Überwiegen die Persönlichkeitsrechte das öffentliche Informationsinteresse?
– Sind die Informationen veraltet oder irrelevant geworden?
– Handelt es sich um faktisch falsche Darstellungen?

Bei einer Ablehnung erhaltet ihr eine Begründung und könnt Widerspruch einlegen. Bei einer Zusage verschwindet das Suchergebnis innerhalb weniger Tage aus Bing.

Grenzen des Systems

Wichtig zu verstehen: Gelöscht wird nur der Verweis in den Suchergebnissen, nicht die ursprüngliche Webseite selbst. Diese bleibt online verfügbar. Außerdem gilt die Löschung nur für Bing-Suchen aus EU-Ländern – andere Regionen sind nicht betroffen.

Zudem werden nicht alle Anträge bewilligt. Journalistische Inhalte, historische Dokumente oder Informationen mit hohem öffentlichem Interesse bleiben meist bestehen.

Alternative Wege

Parallel zum Bing-Antrag solltet ihr auch direkt den Website-Betreiber kontaktieren und um Löschung oder Änderung bitten. Oft ist dies der schnellere und nachhaltigere Weg. Bei rechtswidrigen Inhalten könnt ihr euch zudem an Rechtsanwälte oder Datenschutzbeauftragte wenden.

Das Recht auf Vergessenwerden ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der Privatsphäre. Nutzt es verantwortungsvoll, aber zögert nicht, wenn eure berechtigten Interessen verletzt werden.

Zuletzt aktualisiert am 18.04.2026