Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt klipp und klar einige Dinge vor, etwa deutschsprachige Nutzungsbedingungen – und sorgsamen Umgang mit persönlichen Daten. Die derzeit so populäre Clubhouse-App verstößt gleich gegen mehrere Aspekte der DSGVO – ist aber trotzdem nach wie vor im App-Store von Apple.
Die Audio-App Clubhouse erlebt bei uns in Deutschland aktuell einen regelrechten Hype. Zumindest bei Branchen-Insidern, Journalisten und einigen Politikern. In virtuellen Räumen mit anderen sprechen zu können – tatsächlich sprechen, mit der eigenen Stimme! –, das ist durchaus eine charmante Idee und ein interessantes neues Konzept.
Clubhouse wirkt auf viele wie ein neues Spielzeug auf Kinder: Alle wollen damit mal spielen.
Es gibt reichlich Kritik an Clubhouse – berechtigte Kritik!
Kritik am mangelnden Datenschutz – und Verstoß gegen DSGVO
Doch die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat die Clubhouse-Anbieter schon wegen gravierender rechtlicher Mängel abgemahnt. Unter anderem wegen des fehlenden Impressums und weil es keine deutschsprachigen Datenschutzbestimmungen gibt. Das teilte VZBV-Vorstand Klaus Müller jetzt auf Twitter mit.
Datenschützer kritisieren zum Beispiel die Praxis von Clubhouse, alle geführten Gespräche intern aufzuzeichnen – und vor allem, dass Nutzer ihr komplettes Adressbuch bei Clubhouse hochladen müssen. Mittlerweile weiß man: Es werden nur die Nummern hochgeladen, nicht die Namen. Aber eben alle Nummern.
Nummern werden mehrfach übertragen
Mehr noch – Experten haben herausgefunden: Die App überträgt sogar jedes Mal die Nummern im Adressbuch, sobald ein Clubhouse-User jemanden einladen möchte. Auf diese Weise bekommt Clubhouse mit, welche Nutzerin wann wen kennengelernt hat. Das traut sich nicht einmal WhatsApp. (Mal abgesehen von der Tatsache, dass es keine Nutzungsbedingungen in deutscher Sprache gibt.)
Das wirft die Frage auf, wieso eine App, die eindeutig gegen die DSGVO verstößt, in der EU überhaupt im App-Store von Apple auftaucht?
App-Stores sollten Verantwortung übernehmen
Nutzer vertrauen zu Recht darauf, dass Apps im App-Store gewissen Mindeststandards genügen. Apple unternimmt gerade eine Menge, um die Transparenz bei Apps zu erhöhen. Meine Forderung wäre, dass die App-Stores aktiv einen DSGVO-Check machen müssen. Apps, die nicht DSGVO-konform sind, gehören entweder überhaupt nicht in einen Store – oder sollten zumindest mit einem dicken, fetten Warnhinweis versehen sein. Oder wieder aus dem Store verschwinden.
Der auf Internetrecht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke meint nämlich dazu: „Nach Kenntnis der Rechtsverstöße sind App-Stores möglicherweise verpflichtet, die Angebote abzuschalten.“ So, wie Facebook Hasskommentare löschen muss. Oder ein Provider eine rechtsradikale Webseite.
Das scheint mir ein interessanter Aspekt zu sein: App-Stores sollten mehr Verantwortung übernehmen.