Ein EU-Gericht hat heute (10.11.2021) die vor vier Jahren durch die EU-Kommission verhängte Geldstrafe von 2,42 Milliarden Euro an Google bestätigt. Schmerzhaft für den Konzern, gut für die Verbraucher.
Nachdem die Geldstrafe im Juni 2017 verhängt worden war, hatte Google Beschwerde eingereicht. Jetzt bleibt dem Konzern nur noch der Anruf des EuGH als höchstes Gericht in der EU. Zwei weitere hohe Geldbußen stehen noch aus. Insgesamt über 8,2 Milliarden Euro.
Drei Mal wettbewerbswidriges Verhalten
Es war zu erwarten, dass der Einspruch keinen Erfolg hat. Die Fakten waren und sind einfach zu eindeutig.
Wer wollte bestreiten, dass Google ein überaus mächtiger Konzern ist? Wohl niemand. Rund 90% aller Suchanfragen in Europa laufen über die Suchmaschine Google. Der praktische Kartendienst Google Maps gilt als Synonym für Online-Karten, dabei gibt es auch noch viele andere. Und das mobile Betriebssystem Android hat in Europa einen Marktanteil von derzeit 72%. Es gibt also viele gute Gründe für Google, sich über diese Erfolge zu freuen.
Aber wie das so ist mit Macht: Sie verführt und verleitet. Auch Google konnte der Versuchung nicht widerstehen und hat in der Vergangenheit mehrfach und an unterschiedlichen Stellen seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt. Meint zumindest die EU-Kommission und hat in den Jahren 2017, 2018 und 2019 Geldstrafen in Höhe von summiert über acht Milliarden Euro verhängt.
„Willst Du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.“
Abraham Lincoln
Google habe eigene Preisvergleicher bevorzugt
Dagegen hat der US-Konzern geklagt – was sein gutes Recht ist. Heute hat das EU-Gericht die erste Geldbuße aus dem Jahr 2017 verhandelt und ein Urteil gesprochen: Ja, die Strafe der EU-Kommission ist rechtens. Google hat seine „marktbeherrschende Stellung ausgenutzt und wettbewerbsverzerrend gehandelt“, so das Gericht. Nun bleibt noch der EuGH als letzte Instanz. Es ist also noch nicht das letzte Wort gesprochen.
In diesem Fall geht es um den ersten Wettbewerbsverstoß: Die EU-Kommission war 2017 zum Schluss gekommen, dass Google mit der engen Kopplung der eigenen Shopping-Suchmaschine in Google die eigene Marktmacht unfair ausgenutzt hat. Konkret geht es darum, dass Ergebnisse von Google Shopping prominent erschienen sind, während andere Preisvergleicher erst sehr viel später auftauchten.
Keineswegs der einzige Fall. 2018 gab es eine weitere Rekordstrafe in Höhe von 4,3 Milliarden Euro. Hier wegen Android. Google soll Hersteller von Smartphones gezwungen haben, die Suchmaschine Google als Standard einzustellen und den Google-Browser Chrome vorzuinstallieren. Ebenso elf weitere Google-Apps. Weil Google über sein mobiles Betriebssystem Android Zugriff auf hunderte Millionen Smartphones hat, konnte der Konzern seine eigenen Produkte prominenter platzieren. Zum Nachteil des Wettbewerbs.
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein EU-Gericht bei den anderen beiden Strafzahlungen ähnlich urteilen wird, ist hoch.
Urteil ist gut für Verbraucher
Das Urteil ist gut für uns Verbraucher. Denn schon längst hat Google seine Praktiken verändert (um weitere angedrohte Strafen zu verhindern): Wer heute ein Smartphone mit Android installiert, hat die Wahl, welche Suchmaschine voreingestellt werden soll. Auch die Apps lassen sich deinstallieren und durch andere Apps ersetzen.
Verbraucherinnen und Verbraucher haben also mehr Auswahl. Mehr Wettbewerb ist immer gut. Auch bei „kostenlosen“ Dienstleistungen. Denn nur wenn es Wettbewerb gibt, existiert ein Ansporn, besser zu werden.