EuGH: Auch Schüler dürfen sich nicht frei im Internet bedienen

von | 07.08.2018 | Digital

Der Europäische Gerichtshof musste entscheiden, ob für Schulen und Schüler „entspanntere“ Regeln beim Urheberrecht gelten. Nein, es gelten dieselben (strengen) Regeln haben die Richter des EuGH entschieden. Damit ist klar: Es muss etwas passieren, damit das Internet als Recherchemedium an Schulen gefahrlos genutzt werden kann – und die Rechteinhaber gleichzeitig nicht leer ausgehen.

Der vom EuGH verhandelte Fall ist quasi ein Klassiker und eignet sich meiner Meinung daher perfekt für eine Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH): Eine Schülerin findet im Internet ein Foto der spanischen Stadt Córdoba und fügt diese Aufnahme (sogar unter Angabe der Quelle) in ihr Referat ein.

Später erscheint die Arbeit samt Foto auf der Webseite der Schule (Gesamtschule Waltrop). Der Berufsfotograf, der das Foto gemacht hat, klagt nicht nur auf Unterlassung und Schadenersatz, weil seine Urheberrechte verletzt wurden, sondern berechnet der Schule auch noch die üblichen Anwaltsgebühren. Ein (leider) ziemlich alltäglicher Vorgang.

Schüler nutzen das Internet – achten aber nicht immer das Urheberrecht

Seit diesem grundlegenden EuGH-Urteil aus dem Jahr 2018 hat sich die Rechtslage zwar nicht geändert, aber das Problem ist noch drängender geworden. Mit der verstärkten Digitalisierung der Schulen während und nach der Corona-Pandemie ist das Internet noch mehr zum zentralen Recherche- und Lernmedium geworden. KI-Tools wie ChatGPT, Claude oder Gemini werfen zusätzlich neue urheberrechtliche Fragen auf, die noch nicht vollständig geklärt sind.

Europaweite Regelung wäre am besten

Der Bundesgerichtshof hatte den Fall bereits verhandelt und ihn dem EuGH vorgelegt. Das war gut so, denn solche Fälle regelt man am besten europaweit einheitlich. Klar, streng genommen hat die Schülerin die Urheberrechte verletzt – spätestens, als das Foto auch auf der Webseite erschienen ist. Nur: Wie herzlos muss man sein, eine Schule/Schülerin zu verklagen, anstatt froh und stolz zu sein, dass die eigene Arbeit dort wahrgenommen wird und zu sehen ist?

Doch das ist eine Charakterfrage und keine juristische. Der Jurist will wissen: Was geht und was geht nicht. Fakt ist: Schulen in Europa sind chronisch klamm – ein Problem, das sich seit 2018 noch verschärft hat. Das ist zweifellos ein politisches Armutszeugnis. Niemand käme aber auf die Idee zu verlangen, dass Stuhlhersteller Schulen ihre Stühle kostenlos zur Verfügung stellen oder dass Lehrer kostenlos unterrichten. Also sollten auch Urheber nicht leer ausgehen, wenn ihre Arbeit in Schulen genutzt wird.

jarmoluk / Pixabay

Was hat sich seit dem EuGH-Urteil getan?

Die EU-Urheberrechtsrichtlinie (Artikel 17, früher Artikel 13) von 2019 brachte zwar neue Regeln für Plattformen, aber für Schulen änderte sich wenig. Immerhin gibt es mittlerweile in Deutschland eine Schrankenregelung (§ 60a UrhG), die es Bildungseinrichtungen erlaubt, bis zu 15% eines Werkes für Unterrichtszwecke zu nutzen – allerdings nur analog oder in geschlossenen Netzwerken.

Das Problem: Sobald Inhalte ins offene Internet gestellt werden (wie auf Schulwebseiten), greifen diese Erleichterungen nicht mehr. Und mit der zunehmenden Nutzung von Learning-Management-Systemen, digitalen Whiteboards und Cloud-Diensten wird die Grenze zwischen „geschlossen“ und „öffentlich“ immer unschärfer.

KI macht alles noch komplizierter

Generative KI-Tools stellen Schulen vor neue Herausforderungen: Dürfen Schüler urheberrechtlich geschützte Werke in KI-Prompts verwenden? Wer haftet, wenn eine KI urheberrechtlich geschützte Inhalte reproduziert? Diese Fragen sind rechtlich noch nicht geklärt und werden derzeit in verschiedenen Gerichtsverfahren verhandelt.

Viele Schulen sind deshalb extrem vorsichtig geworden und verbieten teilweise sogar die Nutzung bestimmter Online-Recherche-Tools. Das ist pädagogisch kontraproduktiv, denn digitale Medienkompetenz ist wichtiger denn je.

Befreit die Schulen – und bezahlt die Rechteinhaber

Es gab und gibt den Vorschlag, Schulen generell von der Lizenzpflicht freizustellen. Das geht in die richtige Richtung, denke ich. Besser und richtig fände ich allerdings, wenn für die Schulen in einen europäischen Bildungs- und Kulturfonds eingezahlt wird – von den Staaten, selbstverständlich. Das Geld wird fair auf die Rechteinhaber verteilt (Autoren, Musiker, Fotografen, aber auch KI-Trainierte Kreative).

Dafür dürfen sich die Schulen frei bedienen – auch im digitalen Raum – und müssen keine juristischen Konsequenzen befürchten. Ähnliche Modelle gibt es bereits bei den Verwertungsgesellschaften für Radio und Fernsehen. So hätten alle etwas davon: Schulen können ungehindert digitale Bildung betreiben, Kreative werden fair entlohnt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat damals anders entschieden: Es gibt keine Ausnahmen beim Urheberrecht – auch nicht für Schulen. Daher ist vorher um Erlaubnis zu fragen und ggf. eine Lizenz zu zahlen. Das Gericht hat juristisch konsequent entschieden. Jetzt sollte die Politik endlich ran – und das Recht zeitgemäß neu regeln. Schließlich möchte man medienkompetente Kinder haben, die auch mit KI und digitalen Medien souverän umgehen können.

Ohne eine pragmatische Lösung werden wir eine Generation von Schülern erziehen, die entweder unwissend Urheberrechte verletzen oder aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen die enormen Möglichkeiten des digitalen Lernens nicht ausschöpfen können. Beides wäre fatal für die digitale Zukunft Europas.

Zuletzt aktualisiert am 08.03.2026