Drohnen-Fotografie: Diese Rechte müsst ihr 2026 beachten

von | 23.01.2015 | Tipps

Drohnen sind längst kein Nischenhobby mehr: Da sie immer günstiger und leistungsfähiger werden, besitzen mittlerweile Millionen von Menschen in Deutschland solche Flugobjekte. Die meisten modernen Drohnen sind mit hochauflösenden Kameras ausgestattet – und machen beeindruckende Fotos oder drehen gestochen scharfe 4K-Videos. Aber dürfen die das überhaupt? Welche Rechte haben Drohnen-Piloten und welche Rechte haben alle anderen? Das weiß der Medienanwalt Michael Terhaag.

Sie schwirren täglich über unsere Köpfe: Kleine Foto-Drohnen mit immer besserer Bildqualität. Aus der Luft liefern sie spektakuläre Aufnahmen für Social Media, Immobilienverkäufe oder einfach als Hobby. Sie sind mittlerweile für unter 300 Euro erhältlich und kinderleicht zu bedienen – bei den meisten genügt eine Smartphone-App zur Steuerung. Die neuesten Modelle verfügen über KI-gestützte Hinderniserkennung, automatische Objektverfolgung und können sogar per Gestensteuerung bedient werden.

Doch wer die praktischen Flugobjekte nutzt, muss sich in einem komplexen Regelwerk zurechtfinden. Denn ganz schnell werden fremde Rechte verletzt – und das kann zu kostspieligen Rechtsstreitigkeiten oder sogar Strafverfahren führen. Michael Terhaag ist Fachanwalt für IT-Recht in der Kanzlei Terhaag & Partner in Düsseldorf und hat mir in einem aktuellen Gespräch erklärt, was 2026 erlaubt ist und wann besser auf das Fotografieren und Filmen mit Drohnen verzichtet werden sollte.

Neue EU-Drohnenverordnung verschärft die Regeln

Seit Januar 2024 gelten in Deutschland die verschärften EU-Drohnenregeln vollständig. Das bedeutet: Praktisch alle Drohnen mit Kamera benötigen eine Registrierung und der Pilot muss einen Kompetenznachweis erbringen. „Die Zeiten, in denen man einfach eine Drohne kaufen und sofort losfliegen konnte, sind definitiv vorbei“, erklärt Terhaag. „Wer sich nicht an die neuen Regeln hält, riskiert Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.“

Besonders wichtig: Drohnen ab 250 Gramm müssen mit einer elektronischen Identifikation ausgestattet sein – einem digitalen „Kennzeichen“, das per Funk übertragen wird. Kontrollbehörden können so jederzeit den Pilot identifizieren. Diese Remote-ID macht anonymes Fliegen praktisch unmöglich.

Darf ich fremde Personen einfach mit der Drohne fotografieren?

Auch 2026 gilt: Wenn Menschen gezielt fotografiert werden sollen, sollte man sie vorher um Erlaubnis fragen – im besten Fall schriftlich. „Die DSGVO hat die Rechte von Personen noch einmal deutlich gestärkt. Jeder hat das Recht, sich zurückzuziehen und seine Privatsphäre ungestört auszuleben. Wer das nicht respektiert, dem drohen juristische Konsequenzen“, sagt Rechtsanwalt Terhaag. Bei einem solchen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht können Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro drohen.

Foto Rechtsanwalt Michael Terhaag (aufrecht.de)„Besonders heikel wird es bei biometrischen Daten“, erklärt Michael Terhaag. „Moderne Drohnen-Kameras sind so scharf, dass Gesichtserkennung problemlos möglich ist. Das gilt datenschutzrechtlich als besonders sensibles biometrisches Material.“ Etwas anderes gilt weiterhin, wenn Personen auf einem öffentlich zugänglichen Gelände zufällig ins Bild geraten oder nur im Hintergrund abgebildet werden: „Dann dürfen sie als sogenanntes Beiwerk mit abgelichtet werden.“

Ist es erlaubt, Bilder von Gebäuden und Sachen zu machen?

Grundsätzlich gilt in Deutschland weiterhin die Panorama-Freiheit. Das bedeutet, dass Gegenstände und Fassaden, die an öffentlichen Straßen und Wegen zugänglich sind, auch fotografiert werden dürfen. „Man kann also in etwa sagen: Das, was ich mit dem bloßen Auge sehen kann, darf ich auch fotografieren“, so Terhaag. Allerdings dürfen keine Hindernisse wie Mauern, Hecken oder Zäune überwunden werden.

„Dann greife ich grundsätzlich in eine fremde Rechtssphäre ein. Das ist nicht erlaubt“, erklärt der Rechtsanwalt. Besonders kritisch: Viele moderne Drohnen haben Zoom-Objektive oder KI-gestützte Bildverbesserung, die Details sichtbar machen, die mit bloßem Auge nicht erkennbar wären. „Hier bewegt man sich rechtlich auf dünnem Eis“, warnt Terhaag.

Deshalb ist es auch weiterhin verboten, mit einer Foto-Drohne Aufnahmen von einem Grundstück zu machen, das offensichtlich vor fremden Blicken geschützt werden soll. „Genauso wenig darf ich meine Drohne vor einem fremden Fenster aufsteigen lassen und Fotos von einer Wohnung oder einem anderen Raum machen“, sagt Terhaag.

Darf ich denn überall meine Drohne steigen lassen?

Die Antwort ist ein klares Nein. Die EU-Drohnenverordnung hat die Flugbeschränkungen massiv verschärft. Drohnen dürfen grundsätzlich nur noch in der Kategorie „Open“ bis maximal 120 Meter Höhe fliegen. In vielen Gebieten ist das Fliegen komplett verboten: Flughäfen (5-Kilometer-Radius), Naturschutzgebiete, militärische Anlagen, Kraftwerke, Krankenhäuser, Gefängnisse und Menschenansammlungen.

„Neu ist, dass es mittlerweile eine Smartphone-App der Deutschen Flugsicherung gibt, die in Echtzeit zeigt, wo geflogen werden darf“, erklärt Terhaag. „Wer diese nicht nutzt und trotzdem fliegt, handelt grob fahrlässig.“ Über bewohntem Gebiet dürfen nur noch Drohnen der Klasse C0 und C1 (unter 900 Gramm) fliegen – und auch nur mit besonderen Vorsichtsmaßnahmen.

KI-Überwachung macht Verstöße leichter verfolgbar

Seit 2025 setzen deutsche Behörden verstärkt auf KI-gestützte Drohnenüberwachung. Spezielle Sensoren können unbemannte Flugobjekte automatisch erkennen und deren Remote-ID auslesen. „Die Wahrscheinlichkeit, bei Verstößen erwischt zu werden, ist deutlich gestiegen“, warnt Terhaag. „Gleichzeitig sind die Bußgelder drastisch erhöht worden.“

Besonders in Städten und Ballungsräumen wird mittlerweile flächendeckend überwacht. Hamburg, München und Berlin haben bereits angekündigt, bei wiederholten Verstößen die Drohnen-Lizenz zu entziehen.

Was sollte ich tun, wenn ich ungefragt fotografiert werde?

Gegen solche Handlungen, insbesondere die Veröffentlichung, kann man sich zur Wehr setzen – und das sollte man auch tun. „Bilder werden im Netz durch reverse image search leicht gefunden und unsere Erfahrung zeigt, dass sie dort auch nach vielen Jahren noch abrufbar sind. Das Internet vergisst nichts“, sagt Michael Terhaag.

Neu ist, dass seit 2024 ein verschärftes „Recht auf Vergessenwerden“ gilt. Betroffene können von Suchmaschinen und Social Media-Plattformen die sofortige Entfernung unerlaubt aufgenommener Drohnenbilder verlangen. „Die großen Plattformen wie Instagram, TikTok und YouTube haben mittlerweile eigene Meldewege für Drohnen-Aufnahmen ohne Einverständnis“, erklärt Terhaag.

„Außerdem sind auch Ansprüche auf Schadensersatz denkbar, die man gerichtlich durchsetzen kann“, sagt Rechtsanwalt Terhaag. Auch komme in manchen Fällen sogar eine Strafanzeige in Betracht. „Die Gerichte urteilen mittlerweile deutlich schärfer als noch vor einigen Jahren. Schadensersatz in vierstelliger Höhe ist keine Seltenheit mehr.“

Versicherung ist Pflicht – aber nicht immer ausreichend

Seit 2024 müssen alle Drohnenbesitzer eine spezielle Haftpflichtversicherung abschließen. „Das schützt aber nur vor Sach- und Personenschäden, nicht vor Datenschutz- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen“, warnt Terhaag. Für letztere können zusätzliche Rechtsschutzversicherungen sinnvoll sein.

„Man sollte sich die ungewollte Veröffentlichung auf keinen Fall gefallen lassen“, sagt Rechtsanwalt Terhaag. „Die rechtlichen Möglichkeiten sind heute besser denn je – man muss sie nur konsequent nutzen.“

Die Rechtsanwaltskanzlei Terhaag & Partner in Düsseldorf berät seit mehr als 20 Jahren schwerpunktmäßig in den Rechtsgebieten Internet-, Medien-, Drohnen-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Zu den Mandanten zählen große Unternehmen, Internetportale, Agenturen und Markeninhaber.

Weitere Informationen auf der Homepage des Anwalts.

 

Zuletzt aktualisiert am 17.04.2026