Internet Archive verliert Klage um digitale Ausleihe – Folgen bis heute spürbar

von | 26.03.2023 | Internet

Das Internet Archive ist ein extrem nützlicher Service: Hier gibt es Webseiten, wie sie früher ausgesehen haben. Doch das birgt auch Probleme – vor allem bei Urheberrechten.

Die digitale Welt hat sich erneut an die Frontlinien des Urheberrechts begeben, und das Internet Archive (IA) steht weiterhin im Zentrum hitziger Debatten. Das Internet Archive, eine in San Francisco ansässige gemeinnützige Organisation, ist bekannt für ihre Bemühungen, das kulturelle Erbe der Menschheit in digitaler Form zu bewahren.

Nach der verlorenen Klage von 2023 haben sich die Fronten zwischen Verlagen und Bibliotheken noch weiter verhärtet. Der Fall hat weitreichende Auswirkungen auf das Urheberrecht in der digitalen Welt und zeigt exemplarisch die Spannungen zwischen Wissenszugang und kommerziellen Interessen auf.

eBooks dürfen nicht öffentlich zugänglich gemacht werden

eBooks dürfen nicht öffentlich zugänglich gemacht werden

Digitale Bibliothek – offen für alle

Das Internet Archive ist weit mehr als nur die berühmte „Wayback Machine“, die alte Websites archiviert. Seit 1996 sammelt die Organisation Millionen von Büchern, Filmen, Software, Musik und anderen Materialien und stellt sie der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung. Mit über 735 Milliarden Webseiten, 41 Millionen Büchern und Texten sowie Millionen von Videos, Audiodateien und Software-Programmen ist es heute das größte digitale Archiv der Welt.

Eine der umstrittensten Initiativen des Internet Archive war die sogenannte „Controlled Digital Lending“ (CDL). Bei diesem Konzept konnten Nutzer Bücher online ausleihen, auch wenn diese noch urheberrechtlich geschützt waren. CDL basierte auf dem Prinzip, dass digitale Kopien eines Buches nur so oft verliehen werden durften, wie physische Kopien in der Bibliothek vorhanden waren – ein digitales 1:1-Verhältnis sozusagen.

Rechtsstreit mit weitreichenden Folgen

Der Rechtsstreit begann, als eine Allianz mächtiger Verlage – darunter Hachette Book Group, HarperCollins, John Wiley & Sons und Penguin Random House – das Internet Archive im Juni 2020 verklagte. Ihr Vorwurf: systematische Urheberrechtsverletzungen durch unlizenzierte Kopien von Büchern ohne Erlaubnis der Rechteinhaber.

Das US-Bezirksgericht für den Southern District of New York entschied am 24. März 2023 eindeutig gegen das Internet Archive. Richter John G. Koeltl erklärte, dass die CDL-Praxis gegen das US-Urheberrecht verstoße und nicht durch die Fair-Use-Doktrin gedeckt sei. Ein schwerer Schlag für die Organisation und ihre Unterstützer.

2025 bestätigte das Berufungsgericht diese Entscheidung weitgehend und verschärfte die rechtlichen Rahmenbedingungen für digitale Bibliotheken zusätzlich. Das Internet Archive musste seine CDL-Programme drastisch einschränken und Millionen-Entschädigungen an die Verlage zahlen.

Neue Realitäten für digitale Bibliotheken

Die Auswirkungen dieser Entscheidungen sind heute, Anfang 2026, deutlich spürbar. Viele Universitätsbibliotheken und öffentliche Bibliotheken haben ihre eigenen CDL-Programme eingestellt oder stark eingeschränkt. Stattdessen sind sie vermehrt auf teure Lizenzverträge mit Verlagen angewiesen, was den Zugang zu digitalen Medien für viele Nutzer erschwert.

Besonders hart trifft es kleinere Bibliotheken mit begrenzten Budgets und Nutzer in ländlichen Gebieten, die oft keinen Zugang zu gut ausgestatteten physischen Bibliotheken haben. Ironischerweise hat die Pandemie gezeigt, wie wichtig digitaler Zugang zu Büchern und Bildungsmaterialien ist – genau das, was CDL ermöglichen wollte.

KI verstärkt den Druck

Eine neue Dimension erhielt der Streit durch den KI-Boom der letzten Jahre. Verlage argumentieren nun, dass große Sprachmodelle wie GPT oder Claude mit ihren Inhalten trainiert wurden, ohne dass sie dafür entschädigt wurden. Das Internet Archive geriet dabei zusätzlich unter Verdacht, Trainingsdaten für KI-Systeme bereitzustellen.

2024 und 2025 führten mehrere große Verlage weitere Klagen gegen Tech-Konzerne, die KI-Modelle entwickeln. Dabei spielten auch die im Internet Archive verfügbaren Texte eine Rolle. Die Organisation betonte zwar, dass ihr Auftrag die Bewahrung des kulturellen Erbes sei, nicht die kommerzielle Verwertung durch KI-Firmen – doch rechtlich wird diese Unterscheidung immer schwieriger.

Europäische Entwicklungen

Interessant ist der Blick nach Europa: Hier entwickelte sich eine andere Rechtspraxis. Die EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2024 schuf explizit Ausnahmen für Bibliotheken und Bildungseinrichtungen beim digitalen Verleih. Länder wie Frankreich, Deutschland und die Niederlande etablierten erfolgreich CDL-ähnliche Programme unter staatlicher Aufsicht.

Diese unterschiedlichen rechtlichen Entwicklungen führten zu einer Art „digitaler Spaltung“: Während europäische Nutzer weiterhin breiten Zugang zu digitalen Bibliotheksbeständen haben, ist dieser in den USA stark eingeschränkt.

Ausblick: Neue Modelle gefragt

Experten sind sich einig, dass das aktuelle Urheberrechtssystem den Anforderungen der digitalen Realität nicht mehr gerecht wird. Verschiedene Stakeholder arbeiten an neuen Modellen:

Blockchain-basierte Lizenzierung: Einige Start-ups experimentieren mit dezentralen Systemen, die automatisch Mikro-Lizenzgebühren an Autoren und Verlage ausschütten, wenn ihre Werke digital ausgeliehen werden.

Staatliche Digitalfonds: Nach französischem Vorbild diskutieren mehrere US-Bundesstaaten über öffentliche Fonds, die Verlagen pauschale Entschädigungen für digitale Bibliotheksnutzung zahlen.

KI-gestützte Rechteverwaltung: Neue Systeme können automatisch erkennen, welche Werke gemeinfrei sind oder unter offenen Lizenzen stehen, und diese für CDL freigeben.

Das Internet Archive selbst hat sich neu positioniert. Statt auf rechtlich umstrittene CDL-Programme zu setzen, konzentriert sich die Organisation verstärkt auf die Digitalisierung gemeinfreier Werke und arbeitet enger mit Verlagen zusammen. Ein pragmatischer Ansatz, der zeigt, dass auch nach juristischen Niederlagen innovative Wege gefunden werden können.

Die Debatte um digitale Bibliotheken und Urheberrechte ist längst nicht beendet. Sie zeigt exemplarisch, wie schwierig es ist, jahrhundertealte Rechtsprinzipien auf die digitale Welt zu übertragen. Klar ist: Sowohl der Schutz geistigen Eigentums als auch der freie Zugang zu Wissen und Kultur sind wichtige gesellschaftliche Güter. Die Kunst liegt darin, beide Interessen in Einklang zu bringen.

Zuletzt aktualisiert am 19.02.2026