KJM beschließt Sperrung von xHamster

von | 04.03.2022 | Internet

Landesmedienanstalten verpflichten Internetanbieter zur Blockierung des Porno-Portals xHamster. Damit wird eine Netzsperre durchgeführt. Eine Methode, die nicht unumstritten ist.

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat im Verfahren gegen das Porno-Portal xHamster einstimmig entschieden, dass Internetanbieterinnen das Angebot für den Abruf aus Deutschland sperren müssen. Ein Schritt, der sich schon vor längerer Zeit angekündigt hat und damit alles andere als übereilt erfolgt. Das Mittel der Netzsperre ist allerdings umstritten.

Netzsperren

xHamster weigert sich, Altersverifikation einzubauen

Auf der Seite sind pornografische Angebote frei zugänglich – ohne dass sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang dazu erhalten. Das verstößt gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und ist damit gesetzeswidrig.

Nach einer vorherigen Entscheidung der KJM im März 2020 hatte die zuständige Landesanstalt für Medien NRW die Anbieterin von xHamster, das Unternehmen Hammy Media Ltd., bereits damals dazu aufgefordert, die Seite gesetzeskonform zu gestalten und eine Altersüberprüfung vorzunehmen.

xHamster wird blockiert

Daher müssen nun als Erstes die fünf größten deutschen Internetanbieterinnen den Abruf der Seite „de.xhamster.com“ blockieren. Die Landesmedienanstalten, die gemäß des Sitzes der Anbieter zuständig sind – die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM), die Landesanstalt für Medien NRW (LFM NRW), die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) sowie die Medienanstalt Rheinland-Pfalz – haben entsprechende Bescheide zugestellt.

Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der KJM: „Pornos sind kein Kinderprogramm. Unser gesetzlicher Auftrag ist es, Kinder und Jugendliche vor Inhalten zu schützen, die nicht ihrem Entwicklungsstand entsprechen. Pornografie stellt eine erhebliche Gefahr für ihre seelische und sexuelle Entwicklung dar“.

Tobias Schmid von der LfM NRW

Tobias Schmid von der LfM NRW

Netzsperren sind umstritten

Nachvollziehbar – auch, wenn es dazu unterschiedliche Ansichten gibt. Aber die Landesanstalten haben nunmal die Aufgabe, geltendes Recht auch durchzusetzen. Ein Porno-Angebot für Erwachsene ist so lange kein Problem, wie technische Schutzvorkehrungen die gesetzlichen Standards zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sicherstellen.

Da xHamster das nicht tut, greifen die Landesanstalten für Medien nun als letztes Mittel auf Sperrverfügungen zurück. Sie schützen damit Kinder, nicht das Geschäftsmodell der Pornoindustrie.

Ein konsequenter Schritt. Angebote, die sich an ein deutsches Publikum richten, müssen sich auch an den deutschen Jugendmedienschutz halten. Und dann ist es auch egal, wenn der Firmensitz sonstwo ist.

 

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