Netflix und das Ende der Shared Accounts

von | 04.06.2023 | Internet

Das eigene Netflix-Konto freizügig mit anderen teilen: Das wird von Netflix nicht mehr länger geduldet. Menschen in anderen Haushalten müssen Unterkonten einrichten und 5 EUR im Monat zahlen.

220 Millionen – so viele Menschen nutzen weltweit den Streamingdienst Netflix und zahlen auch dafür. Teilweise bis zu 18 EUR im Monat. In Deutschland sind es etwa 10 Mio. Damit ist Netflix trotz zunehmender Konkurrenz wie Amazon, Disney+ oder Wow immer noch Marktführer.

Doch was macht Netflix? Erhöht in der Vergangenheit die Preise – und verunsichert jetzt die Kundschaft jetzt mit geänderten Nutzungsbedingungen und deutlichen Einschränkungen… Denn laut Netflix schauen weltweit rund 100 Mio. Menschen kostenlos das Programm.

Sie nutzen die Zugangsdaten von zahlenden Kunden, die ihren Account mit Nachbarn, Freunden, Verwandten teilen. Account Sharing wird das genannt. Doch das ist jetzt nicht mehr erlaubt – auch in Deutschland.

Das neue Tarifmodell. Das ändert sich

Eins kann man wohl sagen: Es wird teurer – und ganz sicher nicht einfacher. Wer sein Netflix-Konto mit Menschen in einem anderen Haushalt teilen möchte, muss ein neues „Unterkonto“ anlegen – und dafür 5 EUR im Monat bezahlen.

Bezahlen muss das der Hauptkontoinhaber… Wie viele Unterkonten man anlegen kann, hängt von der Kontoart des Hauptkontos ab. Im Standard-Abo geht nur ein Unterkonto, in den oberen Preissegment Premium lassen sich bis zu zwei Unterkonten einrichten. Zusatzmitglieder bekommen ihr eigenes Profil, also auch eigenen Benutzernamen und Passwort. Teilen ist nicht mehr.

Untermodelle „erben“ Einstellungen

Die Unterkonten haben dieselben Möglichkeiten, dieselbe Auswahl, dieselbe Bildqualität wie das Hauptkonto.

Alles hängt vom Hauptkonto ab. Wer nur das Basis- oder Standard-Modell im Hauptkonto hat, bekommt auch nur HD oder Full-HD-Auflösung. Diese Auflösung „erben“ die Unterkonten – sie schauen mit derselben Bildqualität. Nur im Premium-Modell (18 EUR/Monat) gibt es Ultra-HD/4K, und nur dann bieten auch die Unterkonten diese Auflösung.

Verständlich sogar, denn das ist mit deutlich höheren Kosten für den Betreiber verbunden. Ähnlich bei der Nutzung: Unterkonten können nur auf einem Gerät streamen oder offline abspielen. Es wird also alles komplizierter: Ein vollwertiges Konto ist ein Unterkonto nicht. Soll es auch nicht…

Der Hauptstandort von Netflix

Viele User fragen sich; Wie will Netflix denn erkennen, wo geschaut wird: Wenn Du und ich uns einen Account teilen, wie wollen die das merken?

Netflix richtet für jedes Konto ein „Hauptstandort“ ein. Das WLAN zu Hause in der Regel. Dort gibt es keine Restriktionen. Wer unterwegs mobil schauen will, muss sich mit dem Gerät – Tablet, Notebook… – alle 31 Tage einmal im Heimat-WLAN anmelden. Dann gibt’s keinen Stress. Anderenfalls plant Netflix wohl, eine E-Mail auszusenden, die man bestätigen muss. Wie das genau aussehen wird, ist noch unklar und wird sich zeigen.

Die Vorschriften in der EU sehen klar vor, dass man als Kunde überall in der EU auf „seine“ Inhalte zugreifen kann. Daran ändert sich nichts. Mit den eigenen Geräten ist auch unterwegs, zumindest in Europa problemlos möglich, auf Inhalte zuzugreifen.

Es kann aber passieren, dass sich Netflix wundert, dass man plötzlich in Spanien schaut – und man bekommt eine Email, die man bestätigen muss. Im Nicht-EU-Ausland gibt es aber Probleme – wegen der Lizenzbedingungen, die Studios den Streamingdiensten auferlegen. Besser ist allerdings, man lädt Filme und Serien vorher zu Hause runter aufs Gerät – das spart auch Energie und CO2 ein.