Neue Datenschutzregeln bei Meta: Was sich ab 16. Juni ändert

von | 06.06.2025 | Social Networks

Facebook und Instagram ändern ihre Datenschutzregeln – und das ist kein Routine-Update. Es geht um nichts Geringeres als die Frage, ob Deine Beiträge, Fotos und Kommentare künftig zum Training von Künstlicher Intelligenz genutzt werden dürfen.

Und: Die Frist zum Widerspruch ist fast abgelaufen.

Klingt harmlos, ist aber ein Wendepunkt

„Wir aktualisieren unsere Datenschutzrichtlinien“ – so oder ähnlich lautete der Hinweis, den Millionen Nutzerinnen und Nutzer in diesen Tagen beim Öffnen von Facebook oder Instagram gesehen haben. Für viele ist das bloß ein weiteres Update im endlosen Strom der App-Meldungen.

Aber diesmal ist es anders. Denn was hier wie eine Formalität klingt, bedeutet in Wahrheit eine massive Ausweitung der Datenverwendung. Es geht um persönliche Daten. Um KI. Und um die Frage, ob Konzerne wie Meta unsere Inhalte einfach nutzen dürfen – solange wir nicht explizit widersprechen.

Meta AI ist auf gutes Trainingsmaterial angewiesen
Meta AI ist auf gutes Trainingsmaterial angewiesen

Was genau ändert sich?

Meta – der Mutterkonzern von Facebook, Instagram und WhatsApp – hat angekündigt, ab dem 16. Juni 2025 neue Datenschutzrichtlinien umzusetzen. Drei Dinge stehen im Zentrum:

  1. Meta macht transparenter, wie es Informationen Dritter nutzt.
  2. Das Training der KI „Meta AI“ basiert nun auf dem sogenannten „berechtigten Interesse“.
  3. Öffentliche Inhalte werden künftig auch für Suchmaschinen zugänglich gemacht.

Das allein ist schon bemerkenswert. Doch entscheidend ist: Bereits seit dem 27. Mai 2025 verwendet Meta alle öffentlichen Inhalte auf Facebook und Instagram, um die eigene Künstliche Intelligenz zu trainieren. Dazu gehören Texte, Bilder, Videos, Audio – alles, was öffentlich gepostet wird. Ausgenommen: Private Nachrichten, etwa über WhatsApp.

Opt-Out statt Opt-In: Du musst selbst aktiv werden

Meta hat diese neue Praxis nicht als Einwilligungsprozess gestaltet. Statt also um Zustimmung zu bitten, verfolgt Meta das sogenannte Opt-Out-Modell: Wer nicht aktiv widerspricht, erklärt sich stillschweigend einverstanden – ob bewusst oder nicht.

Und genau hier liegt das Problem. Die Widerspruchsmöglichkeit versteckt sich in den Datenschutzeinstellungen – nicht gerade barrierefrei. Viele dürften von dieser Frist schlicht nichts mitbekommen haben. Das Ergebnis: Millionen Menschen geben unwissentlich ihre Inhalte für das Training einer KI frei, deren Auswirkungen heute noch niemand einschätzen kann.

Wichtig: Der Widerspruch gilt nur für zukünftige Inhalte. Was bis zum 27. Mai veröffentlicht wurde, bleibt im KI-Training – und kann nicht mehr zurückgeholt werden.

Warum das juristisch erlaubt ist

Juristisch stützt sich Meta auf das sogenannte „berechtigte Interesse“, geregelt in Artikel 6 der DSGVO. Ein Unternehmen darf demnach personenbezogene Daten verarbeiten, wenn das eigene geschäftliche Interesse schwerer wiegt als das Datenschutzinteresse der Betroffenen.

Das Oberlandesgericht Köln hat im Mai genau das bestätigt: Meta darf Nutzerdaten für KI-Zwecke verarbeiten – solange eine Widerspruchsmöglichkeit besteht. Und genau darauf verlässt sich Meta nun.

Doch dieses Urteil ist umstritten. Datenschützer wie NOYB (None of Your Business) und die Verbraucherzentrale NRW sehen in Metas Vorgehen einen klaren Bruch mit dem Geist der DSGVO. Sie kritisieren: „Es geht nicht darum, ob Meta ein berechtigtes Interesse hat – sondern ob Nutzerdaten ohne Zustimmung für so weitreichende Zwecke verwendet werden dürfen.“

Was Suchmaschinen damit zu tun haben

Ein weiterer, wenig beachteter Aspekt der neuen Datenschutzrichtlinie: Suchmaschinen wie Google bekommen künftig Zugriff auf öffentliche Inhalte.

Meta erklärt nun ausdrücklich, dass öffentlich gepostete Beiträge auch durch Crawler erfasst werden können – also maschinell durchsuchbar sind. Im Klartext: Wer öffentlich etwas postet, gibt es nicht nur für Meta frei – sondern auch für das Netz insgesamt. Die Daten sind künftig potenziell weltweit über KI-Systeme auffindbar.

Was kannst Du tun?

Du hast noch Handlungsmöglichkeiten – aber die Zeit läuft ab.

Bis zum 26. Juni 2025 kannst Du noch Widerspruch einlegen, damit zukünftige Inhalte nicht mehr zum KI-Training verwendet werden. Das geht:

  • Auf Facebook oder Instagram in den Datenschutzeinstellungen
  • Suche nach dem Punkt „Widerspruch gegen die Verwendung meiner Daten für KI“
  • Es ist keine Begründung notwendig

Wichtig: Dieser Widerspruch schützt nur zukünftige Inhalte – alles, was bereits öffentlich ist (Stand 27. Mai), bleibt im System.

Ein tiefer Einschnitt mit weitreichenden Folgen

Was Meta hier tut, ist juristisch gedeckt – aber gesellschaftlich brisant. Der Konzern baut damit still und leise eine der größten Datenquellen für KI-Training auf, gespeist von Milliarden Inhalten, die Menschen freiwillig ins Netz gestellt haben. Viele davon, ohne zu ahnen, dass sie künftig in Sprachmodellen, Bilderzeugern oder Empfehlungssystemen auftauchen könnten.

Meta ist damit nicht allein – aber besonders weit vorne. Und es zeigt: Die großen Plattformen schaffen Tatsachen. Sie nutzen Rechtslücken, technische Tricks und die Trägheit der Masse, um Daten zu sichern, bevor Gesetze oder die öffentliche Debatte überhaupt hinterherkommen.

Fazit: Wachsam bleiben – und handeln

Der Umgang mit unseren Daten verändert sich gerade fundamental. Wer Künstliche Intelligenz sagt, muss auch Datenschutz sagen. Und das heißt: Die Verantwortung liegt bei jedem von uns – aber auch bei der Politik.

Es ist höchste Zeit, dass Nutzerinnen und Nutzer informierte Entscheidungen treffen können, bevor ihre Daten durch Algorithmen gejagt werden, die immer weniger nachvollziehbar sind.

Deshalb mein Rat: Leg jetzt Widerspruch ein, wenn Du nicht willst, dass Deine Posts das nächste KI-Modell trainieren. Und: Fordere von den Plattformen, dass sie Transparenz und echte Wahlmöglichkeiten bieten – nicht nur juristisch wasserdichte Formulare im Kleingedruckten.


Wenn Du magst, erstelle ich Dir gern ein passendes Teaserbild für diesen Blogpost – oder Social-Media-Varianten zur weiteren Verbreitung.