4 Tipps zum sicheren Surfen im Urlaub

4 Tipps zum sicheren Surfen im Urlaub

Im Urlaub will man sich erholen und Spaß haben. Nichts ist da ärgerlicher, als wenn man hinterher feststellen muss: Persönliche Daten wurden gestohlen oder Geld ist verschwunden. Wer beim Surfen im Ausland auf die Sicherheit achtet, ist klug.

  • Tipp 1: Die automatische Verbindung zu unbekannten WLAN-Netzen abschalten. Denn diese können mit wenig Aufwand abgehört werden.
  • Tipp 2: Muss man dennoch ein unverschlüsseltes Drahtlos-Netzwerk nutzen, unbedingt auf SSL-Verschlüsselung achten.
  • Tipp 3: Wenn möglich, einen VPN-Tunnel nutzen. So wird die gesamte Kommunikation mit dem Internet auch in unverschlüsselten WLANs abgesichert.
  • Tipp 4: Niemals Online-Banking über WLAN machen – trotz der Verschlüsselung. Das Risiko ist zu hoch. Dafür lieber ein kleines Roaming-Paket buchen, wenn wirklich ein paar Überweisungen erledigt werden müssen.

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Twitter, Facebook und Co. in der Türkei schwer zu erreichen

Twitter, Facebook und Co. in der Türkei schwer zu erreichen

Facebook, YouTube und Twitter waren in der Türkei schon wenige Minuten nach dem Beginn des Putschversuchs schwer oder gar nicht zu erreichen, möglicherweise durch eine Sperrung. Was in der Türkei durchaus häufiger passiert. Die Menschen in der Türkei konnten sich nicht mehr untereinander verständigen, sie konnten keine Bilder in die Welt schicken, ihre Angehörigen im Ausland nicht versorgen. Das hat natürlich viele verunsichert.

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Alle Spiele der UEFA Euro 2016 überall GRATIS live ansehen

Alle Spiele der UEFA Euro 2016 überall GRATIS live ansehen

Wer sich für Fußball interessiert, fiebert sicher bei der Europa-Meisterschaft 2016 mit. Ist man während dieser Zeit allerdings nicht zuhause oder gar im Urlaub, muss man deswegen aber nicht auf die Spiele verzichten. Die Spiele lassen sich nämlich gratis ansehen.

Wer absolut nichts von der diesjährigen UEFA Euro 2016 verpassen will, informiert sich je nach dem eigenen Standort auf einer der folgenden Websites:

Sender Preis Standort
ITVBBC kostenlos (bestimmte Spiele und Finale) Großbritannien
RTE kostenlos Irland
TRT1 kostenlos Türkei
ARD – Das Erste ; ZDF kostenlos (bestimmte Spiele) Deutschland
RTVETelecinco; Cuatro kostenlos (bestimmte Spiele und Finale) Spanien
TF1M6 kostenlos (bestimmte Spiele und Finale) Frankreich
NOS kostenlos Niederlande
DR; TV 2 kostenlos Dänemark
Channel One; Russia-1 kostenlos (bestimmte Spiele) Russland

 

Das Problem: Live-Streams der UEFA Euro 2016-Spiele lassen sich über die obigen Sender nur aus dem „richtigen“ Land abrufen. Dazu vernetzt man sich mit einem VPN und wählt dann das gewünschte Land aus. Sobald die VPN-Verbindung steht, kann der Live-Stream über die Website des jeweiligen Senders ohne Probleme gestartet werden.

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Das Ende für Geo-Blocking naht – zumindest in der EU

Das Ende für Geo-Blocking naht – zumindest in der EU

Streamingdienste wie Spotify, Deezer oder Apple Music werden immer beliebter, auch Online-Videotheken wie Netflix, Amazon Prime Instant Video oder Maxdome. Doch wer für solche Streamingdienste bezahlt, kann sie im Urlaub nicht immer richtig nutzen. Manche Songs lassen sich nicht abspielen, manche Serien nicht anschauen. Geoblockig nennt sich das – und das soll in Zukunft verschwinden. Das sieht zumindest ein EU-Entwurf vor.

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BGH-Urteil: Wenn Access-Provider Inhalte blocken müssen

BGH-Urteil: Wenn Access-Provider Inhalte blocken müssen

Es gibt Webseiten, die sind kriminell: Kinderpornografie, rassistische Hetze, Urheberrechtsverletzungen. Oft gelingt es nicht, die Server abzuschalten oder die Inhalte zu entfernen – weil die Server im Ausland stehen.

Diese Woche hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein wegweisendes Urteil gefällt: Auch Access Provider können unter bestimmten Umständen verpflichtet werden, bestimmte Inhalte im Netz zu blockieren. Das war bislang undenkbar, könnte aber in Zukunft passieren. Allerdings hat der BGH strenge Regeln aufgestellt, wann das in Frage kommt.

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Worum ging es eigentlich in dem Fall, den der Bundesgerichtshof diese Woche verhandelt hat?
Die Verwertungsgesellschaft GEMA und mehrere Musik-Labels haben sich gegen Webseiten wie 3dl.am und goldesel.to gewehrt. Auf den Webseiten wurden Links zu illegalen Download-Quellen veröffentlicht. Da konnte man kostenlos Musik herunterladen, illegal. Da die Webseiten im Ausland betrieben wurden und die Betreiber der Webseiten nicht auskundschaftet werden konnten, wollten GEMA und Musik-Labels Access Provider, also Internet-Provider, die Kunden Zugang zum Netz anbieten, dazu verpflichten, diese Webseiten zu sperren.

Dagegen hat sich der Internet-Zugangsanbieter gewehrt, deshalb hatten GEMA und Musik-Label geklagt. Verschiedene gerichtliche Instanzen haben dem Access Provider Recht gegeben. Der BGH wurde wegen einer Revision angerufen – und hat im konkreten Fall ebenfalls dem Access Provider Recht gegeben. Aber auch gesagt: Grundsätzlich ist es denkbar, Access Provider zu verpflichten, Internetangebote zu sperren, wenn es dafür rechtliche Gründe gibt. Allerdings sind die Hürden dafür hoch.

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Du sagst: Die Hürden sind hoch. Was muss passieren, damit Access Provider dazu gezwungen werden, Inhalte zu sperren?
Bislang war es undenkbar, dass Internet-Provider gezwungen werden, Inhalte zu blocken. Das ändert sich ab sofort in Deutschland. Der BGH hat genau festgelegt, wann es aus seiner Sicht erforderlich ist, dass Access Provider aktiv werden müssen. Dann nämlich, wenn derjenige, der die Sperrung veranlassen möchte, jeden zumutbaren Aufwand betrieben hat, um die Verursacher zu finden und die Inhalte löschen oder die Server abschalten zu lassen.

Es reicht aber nicht aus, einfach nur einen Brief an den eingetragenen Betreiber einer Webseite zu richten und wenn dieser nicht antwortet, die Access Provider in die Pflicht zu nehmen. Für einen zumutbaren Aufwand hält der BGH es zum Beispiel, die Betreiber der Inhalte auch durch die Arbeit von Detekteien und Ermittlungsbehörden zu ermitteln. Das war im vorliegenden Fall nicht so, deshalb haben GEMA und Musik-Labels in diesem Fall nicht Recht bekommen. Aber in  Zukunft kann es passieren, dass Access Provider Inhalte sperren müssen.
Was sagen denn die Access Provider dazu: Ist es überhaupt möglich, Inhalte zu sperren?
Technisch ist es natürlich  möglich, Inhalte zu sperren, zumindest im direkten Zugriff durch den Kunden. Dafür müssen Sperrlisten angelegt werden, etwa mit Internet-IP-Adressen oder Domains. Der Kunde bekommt dann keinen Zugriff mehr. Doch die Access Provider sehen sich nicht in der Verantwortung und beklagen den Aufwand, den sie betreiben müssten, obwohl sie eigentlich nichts dafür können. Aber hier hat der BGH klar gesagt: Diesen Aufwand müssen sie halt betreiben.

Aber bringen solche Sperren überhaupt etwas?
Für alle, die „normal“ online gehen, also über DSL, Kabel oder Mobilfunk, die haben dann keinen Zugriff mehr auf die gesperrten Inhalte. Technisch versierte User verwenden aber Hilfsmittel wie ein VPN, ein Virtual Private Network. Damit bekommt man sehr wohl Zugriff auf die geblockten Inhalte. Das ist legal – und wird ja auch von vielen genutzt, etwa um auf in YouTube geblockte Inhalte zuzugreifen. Für all jene, die solche illegalen Inhalte im großen Stil verbreiten oder nutzen, ändert sich also auch in Zukunft eigentlich nicht viel.

Was sagen Kritiker, was sagst Du zu dem Urteil?
Netz-Aktivisten begrüßen das Urteil nicht gerade, denn sie setzen sich immer für ein freies Internet ein, möglichst ohne jede Kontrolle. Außerdem wird befürchtet, dass Sperrlisten – einmal eingerichtet – auch missbraucht werden könnten, etwa im politisch unliebsame Inhalte zu blockieren. Im Ausland wie in China, Türkei, Ägypten geschieht das ja auch in der Tat immer wieder. Einen Missbrauch und jede Willkür aus man natürlich vermeiden.

Ich bin  allerdings auch der Meinung, dass in der Tat jede vertretbare Anstrengung unternommen werden sollte, um Inhalte, die wir als Gesellschaft nicht wollen, auch nicht angeboten werden können. Deshalb kann es in seltenen Ausnahmefällen durchaus sinnvoll sein, Inhalte und Angebote zu blockieren. Da fallen mir zwar nicht unbedingt als erstes urheberrechtliche Problemfälle ein, sondern Kinderpornografie, Hetze, IS-Propaganda, aber da wäre es mir lieber, wenn solche Inhalte sofort und konsequent aus dem Internet verschwinden. Das wäre keine ungebührliche Einschränkung der Meinungsfreiheit.

Hotel-WLAN: Ist das wirklich sicher?

Hotel-WLAN: Ist das wirklich sicher?

Wer in Urlaub fährt, will deswegen nicht auf die Internetverbindung verzichten. Da ist es doch praktisch, dass inzwischen fast jedes Hotel einen WLAN-Zugang anbietet, oft sogar kostenlos. Wer allerdings Zweifel an der Sicherheit hat, der muss sich absichern.

Das Problem: Die meisten Hotel-WLANs sind, wenn sie kein Zugangspasswort erfordern, unverschlüsselt. Theoretisch kann also jeder Hotelgast mitlesen, was die anderen senden und empfangen. E-Mails, besuchte Websites, Logindaten … alles kann abgegriffen werden. Hier wichtige Schritte, mit denen man sich schützt:

  1. SSL-Verbindungen sind auch im Hotel-WLAN sicher. Man muss auf das grüne Schloss im Browser achten. Onlinebanking zeigt ein grünes Schild mit dem Namen der Bank.
  2. E-Mails per SSL oder TLS sind ebenfalls sicher.
  3. Wer unbeobachtet surfen will, muss einen VPN-Tunnel nutzen. Die gibt’s mit begrenztem Datenvolumen kostenlos – beispielsweise bei Avast SecureLine.
  4. Für unternehmenskritische oder private Daten kein Hotel-WLAN nutzen. Lieber das eigene Handy zum WLAN-Router machen, Stichwort Tethering. Dabei auf den Datentarif achten, um keine böse Kostenüberraschung zu erleben. Alternative: Websticks nutzen, mit denen sich das Notebook direkt einwählt. Dann muss das WLAN ausgeschaltet werden.

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Bild: By Hotelduquesa (Own work) [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

Anonym surfen – wie geht das?

Anonym surfen – wie geht das?

Große Onlinedienste sammeln im großen Stil Daten – Geheimdienste sowieso. Das wirft die Frage auf, wie man weniger Spuren im Netz hinterlässt, wie man es den Onlinediensten und Geheimdiensten nicht so leicht machen kann, wie man anonym im Netz unterwegs sein kann, wenn man das für richtig oder wichtig hält. Wie das geht, wie man sich und seine Identität schützt, erklärt dieser Artikel.

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NSA kann SSL-Daten mitlesen

NSA kann SSL-Daten mitlesen

Laut einem Spiegel-Bericht hat der US-Geheimdienst NSA kein Problem damit, Daten von verschiedenen, eigentlich verschlüsselt übertragenen Diensten abzuhören. Das trifft auf Facebook-Chats genauso zu wie auf den russischen Maildienst „mail.ru“ und virtuelle Netzwerke, so genannte VPNs.

Der beunruhigendste Teil des Berichts ist aber, dass die NSA einen Weg gefunden hat, HTTPS zu umgehen. Mit diesem Protokoll sollen Verbindungen zwischen Websites und Browsern gesichert werden, sodass Dritte eben nicht so einfach mitlesen könnten.

Seit 2011 haben sich damit die Spionage-Möglichkeiten des Geheimdienstes erheblich vergrößert. So ist man inzwischen auch in der Lage, verschlüsselte Tor-Netzwerke abzuhören. Oberstes Gebot bleibt somit: Was nicht abgehört werden soll, gehört erst gar nicht ins Internet – egal, ob vermeintlich privat und geschützt oder nicht.

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In öffentlichen WLANs sicher surfen

In öffentlichen WLANs sicher surfen

Wer am Flughafen, in einem Hotel oder im nächsten Café drahtlos online geht, dessen Daten können ausspioniert werden. Besser, Sie schützen sich vor neugierigen Datendieben. Am einfachsten geht das mit dem kostenlosen Antivirenprogramm Avast.

Denn hier ist ein Schutz für ungesicherte WLANs eingebaut. Sobald Sie eine Verbindung zu einem unverschlüsselten Drahtlosnetzwerk herstellen, werden Sie gefragt, ob Sie eine Verbindung zu Avast! SecureLine herstellen möchten. Dabei handelt es sich um einen verschlüsselten Tunneldienst auf Basis von OpenVPN. Nach dem Verbinden zu SecureLine werden alle Daten nur noch über diesen Tunnel gesendet. So haben WLAN-Späher keine Chance.

Avast! SecureLine ist für ein Datenvolumen von bis zu 500 MB pro Monat kostenlos nutzbar, weitere Verpflichtungen entstehen nicht. Avast Antivirus lässt sich gratis von www.avast.com herunterladen und ist unter anderem für Windows 8.1 verfügbar.avast-secureline

Kopie einer Netzwerkverbindung erstellen

Kopie einer Netzwerkverbindung erstellen

Wer sich mit einem neuen Netzwerk verbinden will, muss nicht immer alle Einstellungen von Hand festlegen. Eine neue Netzwerkverbindung lässt sich nämlich auch auf Basis einer vorhandenen einrichten. Wie?

Einfach gesagt: Wie man Dateien und Ordner kopieren kann, so lassen sich auch Netzwerkverbindungen kopieren und damit duplizieren. Nutzen Sie dazu den Explorer. In Windows 8.1 klicken Sie dazu mit der rechten Maustaste auf den Start-Knopf und wählen dann „Netzwerkverbindungen“ aus dem Kontextmenü.

Als Nächstes folgt ein Rechtsklick auf die Verbindung, die Sie als Vorlage für die neu anzulegende Verbindung benutzen wollen. Nach einem Klick auf „Kopie erstellen“ sehen Sie ein Duplikat, das „Kopie von …“ heißt. Die Einstellungen dieser Verbindung sind mit denen des Originals identisch. Nur Benutzernamen und Passwörter werden nicht übernommen, etwa für VPN-Verbindungen. Diese müssen bei der ersten Verbindungsherstellung einmalig neu eingegeben werden.

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