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Ruth Moschner: Eine Verfolgung von Netzkriminalität – findet nicht statt  

Die TV-Moderatorin Ruth Moschner hat sich in einem offenen Brief an die Justizministerin gewandt – und die Strafverfolgung in Deutschland bei Straftaten im Netz als ein „Armutszeugnis“ bezeichnet.

Es vergeht so ziemlich keine Woche, ohne dass über Hass, Hetze, Pöbeleien und Rüpeleien in Sozialen Netzwerken berichtet wird, berichtet werden muss – auch bei uns hier in Töne, Texte, Bilder.

Was tun die Netzwerke, was geben die gesetzlichen Regeln her – und was bringen sie? Sie bringen nichts, sagt jetzt Fernsehmoderatorin Ruth Moschner in einem offenen Brief, den die Moderatorin in ihrem Instagram-Kanal in einem Video verliest. Die Strafverfolgung von Netzkriminalität in Deutschland sei ein „Armutszeugnis“, sagt sie. Und löst damit eine Debatte aus.

Ruth Moschner ist eine bekannte Persönlichkeit, vor allem aus dem Fernsehen – und erhält, wie viele Prominente, andauernd Nachrichten mit Anzüglichkeiten, Pöbeleien, aufdringliche Nachrichten und Fotos, etwa sogenannte „Dick Picks“, also Fotos von männlichen Geschlechtsteilen. Sie erhält solche Kommentare auch regelmäßig auf ihrem Instagram-Account, den sie ausschließlich beruflich nutzt.

Im vergangenen Jahr hat sie dann mal Strafanzeige gestellt. Wenig später wurden die Ermittlungen dann auch schon wieder von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Man könne keine Täter ermitteln. Moschner hat sich danach Akteneinsicht verschafft – und beklagt ich darüber, dass sich die Staatsanwaltschaft keinerlei Mühe gegeben habe. Offensichtlich hat die Staatsanwaltschaft nur E-Mails an Meta, also dem Mutterkonzern von Instagram geschrieben – keine Antwort erhalten. Und das war’s. Das sei ein „Armutszeugnis“, wettert die Moderatorin in einem Brief und in die Kamera. Und sie hat ja auch definitiv Recht damit.

Ruth Moschner bekommt auf ihrem Instagram Kanal viele aufdringliche Nachrichten
Ruth Moschner bekommt auf ihrem Instagram Kanal viele aufdringliche Nachrichten

Ermittlungen im Sande verlaufen

Aber woran liegt es, dass eine solche Strafanzeige im Sand verläuft?

Wie hoch die Erfolgsquoten bei solchen Strafverfahr3en sind, darüber liegen keine konkreten Zahlen vor. Aber es ist selbst im Fall von Morddrohungen oder anderen schlimmen Beleidigungen im Netz, auch über WhatsApp, eher selten, dass Täter ermittelt werden. Das liegt an den üblichen Rahmenbedingungen: Jeder kann anonym Konten überall eröffnen. „Mal eben“ einen Täter ausfindig zu machen ist da nicht möglich. Es muss ein erheblicher Aufwand betrieben werden, mit Abfragen von Verbindungsdaten beim Sozialen Netzwerk, bei Zugangs-Providern – und wenn eine Täterin oder ein Täter dann nicht in Deutschland sitzt, wird es fast unmöglich, etwas zu unternehmen.

Das wissen die Behörden – und geben daher auch schnell auf. Denn sie haben gar nicht die Ressourcen und die Mittel, etwas zu unternehmen. Wenn das schon bei Morddrohungen eher selten gelingt, dann bei Beleidigungen und Belästigungen erst recht. Die Täter-Ermittlung ist im Internet wahnsinnig schwierig, viel schwieriger als in der realen Welt. Moschner hat Recht, wenn sie sich über diesen Missstand beklagt.

Wirksamkeit des NetzDG

Nun haben wir ein Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das eigentlich helfen soll, Hass, Hetze und Beleidigungen einzudämmen und die Betreiber in die Pflicht nimmt. Im Februar soll es noch verschärft werden.

Das NetzDG spricht Soziale Netzwerke wie Facebook, Youtube, Instagram und Co. an – aber in erster Regel die öffentlich einsehbaren Bereiche. Wenn hier offenkundig strafbare Handlungen auftauchen und sie gemeldet werden, müssen die Netzwerke zeitnah aktiv werden und die Inhalte entfernen. Direktnachrichten wie jene, die Ruth Moschner erhalten hat, fallen nicht unter das NetzDG, weil sie nicht öffentlich sind.

Aber in der Tat wird das NetzDG im Februar verschärft. Dann müssen die Plattformen nicht nur reagieren und Inhalte entfernen, wenn sie strafbare Inhalte finden, sondern die auch direkt an die Behörden melden. Dazu wird extra eine Stelle im Bundeskriminalamt eingerichtet: Hier laufen alle Meldungen ein und werden gesichtet. Bei tatsächlich strafbaren Handlungen werden dann Verfahren eröffnet. Das soll den Druck deutlich erhöhen. Die Behörden rechnen mit 150.000 Strafverfahren im Jahr.

 

Novelle des NetzDG ist auch keine Lösung

Das reformierte NetzDG ist umstritten. Denn weiterhin müssen Konzerne wie Google oder Facebook entscheiden, was sie für strafbar halten und das an die Behörde melden. Die Konzerne haben auch dagegen geklagt. Gleichzeitig hat der Richterbund Bedenken, denn wie sollen 150.000 zusätzliche Strafverfahren in einer ohnehin heillos überlasteten Justiz bewältigt werden? Auch das ist ja richtig: Die Politik kann nicht einfach Gesetze erlassen und dann zusehen, wie das laufen soll.

Denn nicht nur das Gesundheitssystem ist heillos überlastet und digital miserabel ausgerüstet, bei der Justiz ist das nicht anders. Last not least hätte das alles Moschner nichts gebracht, denn persönliche Nachrichten sind sowieso nicht vom NetzDG betroffen – und viele wandern deshalb auch zu Telegram und andere Alternativen. Also: Ja, in Sozialen Netzwerken wird mehr Druck etwas bringen. Aber eine Lösung ist das nicht. Die Gesellschaft braucht insgesamt mehr Anstand.

 

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