5 Tipps zum sicheren Einkaufen im Internet

5 Tipps zum sicheren Einkaufen im Internet

Praktisch ist es ja schon, wenn man zum Shoppen nicht mal aus dem Haus gehen muss. Im Internet kann man einfach alles kaufen. Aber ist es auch sicher? Daran sollte man beim Online-Einkauf als Erstes denken – im eigenen Interesse.

  • Tipp 1: Impressum lesen. Steckt ein seriöser Anbieter dahinter? Sind Namen und Anschrift vermerkt? Sitzt der Shop in Deutschland oder zumindest in der EU? Und wie steht es mit der Datenschutz-Erklärung? Auch Güte-Siegel wie Trusted Shops oder das Siegel des TÜV helfen weiter – wenn sie echt sind.
  • Tipp 2: Waren-Beschreibung genau lesen. Was kaufe ich da? Entspricht die Beschreibung meinen Erwartungen? Bei Technik: Ist die gewünschte Ausstattung vorhanden?
  • Tipp 3: Bewertungen beachten. Aber nicht allen Glauben schenken. Zu viele positive Beurteilungen können auch gefälscht sein.
  • Tipp 4: Auf eine sichere Verbindung und ein gültiges SSL-Zertifikat
  • Tipp 5: Versteckte Kosten bemerken, etwa bei Versand oder Zahlung. Wer über PayPal zahlt, kann sein Geld im Notfall zurückholen.

online-shop-siegel

Erkennen, welche Bewertungen im iOS App Store echt sind

Erkennen, welche Bewertungen im iOS App Store echt sind

Im App Store stehen für iDevice-Nutzer unzählige Apps bereit – manche kosten Geld, viele andere sind gratis. Bei jeder App ist dabei auch die Bewertung durch Nutzer der App sichtbar. Nur: Welche Apps wirklich gut sind und bei welchen Einträgen die Hersteller mit Fake-Bewertungen nachgeholfen haben, ist schwer erkennbar.

Wer besseren Durchblick bekommen will, kann sich zum Beispiel einer App-Suchmaschine bedienen: AppRecs untersucht alle Bewertungen und versucht einzuschätzen, welche echt sind und welche nicht.

Auf AppRecs gibt man einfach den Namen der App ein, die man aus dem App Store laden will. Anschließend zeigt AppRecs eine Liste passender Apps an. Unter jeder App wird angezeigt, wie viele vertrauenswürdige Bewertungen die App erhalten hat. Zusätzlich ist auch die App-Bewertung aus dem App Store sichtbar. So kann man sich selbst ein Bild von der Vertrauenswürdigkeit der jeweiligen App machen.

Gratis-Suchmaschine: AppRecs für iOS-Apps

apprecs

Wie zuverlässig sind Online-Bewertungen?

Wie zuverlässig sind Online-Bewertungen?

Im Internet lässt sich heutzutage fast alles bewerten. Vor dem Kauf eines Fernsehers oder PCs sind solche Bewertungen oft hilfreich. Aber: Wie weit dürfen Sie der Meinung anderer Leute vertrauen?

Welche Erfahrungen andere Nutzer eines Produkts damit gemacht haben, kann Ihnen bei Ihrer Kauf-Entscheidung weiterhelfen. Das gilt aber nur so lange, wie diese Bewertungen auch tatsächlich echt sind.

Viele Bewertungen, egal ob für Produkte, Hotels oder Reisen, sind nämlich einfach gefälscht. Die Anbieter wissen auch, dass Bewertungen sich stark auf das Kaufverhalten potenzieller Kunden auswirken. Entsprechend gut wollen sie da stehen – und engagieren nicht selten Strohmänner, die wohlklingende Werbetexte verfassen, um sie dann als Bewertung zu veröffentlichen.

Solche geschönten Pseudo-Bewertungen helfen dann nicht mehr viel weiter. Stutzig werden sollten Sie auf alle Fälle, wenn

  • Der gesamte Text nur positiv formuliert ist,
  • Namen von Hotels oder Produkten in exakter Schreibweise immer wieder im Text verstreut erscheinen (suchmaschinen-optimiert…),
  • Mehrere Bewertungen ein identisches Grundschema erkennen lassen.

Wer die Augen auch beim Lesen von Bewertungen aufhält, lässt sich weniger leicht von Marketing-Betrügern beeinflussen.

online-bewertungen

Der „Fliegen-Gitter“-Fall: Klage abgewiesen

Der „Fliegen-Gitter“-Fall: Klage abgewiesen

Ein Gericht hat entschieden: Ein Hersteller oder Anbieter kann einen Kunden nicht auf Schadenersatz verklagen, bloß weil der eine negative Bewertung in einem Kundenportal veröffentlicht hat. Damit ist die Klage eines Amazon-Händlers abgewiesen worden, der 40.000 Euro Schadenersatz verlangt hat, weil ein Kunde ein 22,51 Euro teures Fliegengitter nicht montiert bekommen hat. Eine wichtige Entscheidung, die Bewertungsportale stärkt.

Man kann über Bewertungsportale denken wie man möchte. Es gibt sie – und sie erfüllen zweifellos auch einen gewissen Zweck. Fast jeder informiert sich heute in Bewertungsportalen darüber, welche Erfahrungen andere Kunden oder Gäste gemacht haben. Mittlerweile ist jedem klar: Manche Bewertungen sind gekauft, manche manipuliert, viele wahrscheinlich total ungerecht. Aber die meisten Bewertungen sind dann doch irgendwie nützlich.

Fliegengitter

Wenn ein Kunde sehr verärgert ist, dann schreibt er das auch auf – und lässt Druck aus dem Kessel. Da wird auch schon mal was aufgeschrieben, was aus juristischer Sicht nicht in Ordnung ist. Beispiel: Der berühmte Fliegengitter-Fall. Da hat jemand ein Fliegengitter gekauft und ist daran gescheitert, das Gitter ins Fenster zu montieren. Angeblich habe der Support nicht wirklich geholfen – und die „Bedienungsanleitung war fehlerhaft“.

War sie nicht. Sie war nur schlecht verständlich – zumindest konnte der betroffene Kunden damit wohl nicht viel anfangen. Der Jurist unterscheidet sehr wohl zwischen einer „fehlerhaften“ und einer „schwer verständlichen Anleitung“. Das eine ist ein objektives Urteil, eine Tatsachenbehauptung – das andere ein persönliches Urteil. Letzteres ist in jedem Fall statthaft. Ersteres problematisch.

Im konkreten Fall haben sich der Kunde des Fliegengitters und der Lieferant auf Amazon Marketplace unrettbar in die Haare bekommen. Der Kunde habe beim Händler angerufen und sich beschwert. Der Händler habe nicht einlenken wollen, so der Kunde. Schließlich gab es eine schlechte Bewertung auf Amazon: „Die Lieferung erfolgte schnell. Das war das positive. In der Anleitung steht ganz klar man muss den Innenrahmen messen, das ist falsch. Damit wird das Ganze zu kurz. Die Ware selbst macht guten stabilen Eindruck. Der Verkäufer: Nie wieder!

Das wollte der Händler nicht auf sich sitzen lassen und verlangte, die negative Bewertung zu löschen oder wenigstens zu ändern. Der Käufer hat sich daraufhin bei Amazon beschwert. Das Händlerkonto wurde gesperrt – dadurch sind Umsatzeinbußen entstanden, die sich der Händler beim unzhufriedenen Käufer wiederholen wollte. Angebliche Schadenssumme: fast 40.000 Euro.

Doch die Klage blieb erfolglos. So ärgerlich solche Kunden und Kundenbewertungen im Einzelfall natürlich sind: Die Abweisung der Klage ist gut und richtig, denn anderenfalls wäre jeder, der in Deutschland eine Bewertung schreibt, ein erhebliches Risiko eingegangen.

Betreiber eines Bewertungs-Portals soll in Beuge-Haft

Bewertungsportale sind so eine Sache: Gerecht geht es dort sicher nicht immer zu, aber aufschlussreich sind sie schon. Es kommt immer wieder vor, dass sich betroffene Firmen oder Personen beschweren. Sie versuchen, kritische Kommentare entfernen zu lassen, die sie als ungerecht oder unpassend empfinden. Eine Bewertung auf klinikbewertungen.de hat zum Streit geführt: Der Betreiber des Portals hat einen kritischen Kommentar zwar entfernt, wollte aber nicht die Daten des Urhebers preisgeben. Sein Argument: Wie ein Journalist müsse er seine Quellen nicht nennen.

Ein Duisburger Gericht sieht das anders und hat jetzt Beugehaft gegen den Betreiber des Bewertungsportals angeordnet. Beugehaft! Unfassbar. Es braucht dringend Regelungen und Gesetze, die mit der Realität des Internet vereinbar sind. Bewertungsportale sind wichtig und nützlich, wenn auch manchmal lästig. Aber solange es nicht um kriminelle Aktivitäten geht, sollte hier Anonymität möglich sein – und das verlässlich.

WeTab-Bewertung auf Amazon manipuliert?

Sie sind schon praktisch, diese Verbraucherforen. Da können wir Verbraucher mal aufschreiben, was uns gefällt und was nicht. Ob wir das neue Buch mögen, die neue CD oder DVD, ob die sündhaft teure Digitalkamera gut in der Hand liegt oder nicht – oder der Service im Restaurant den Erwartungen entspricht. Jede Bewertung ist höchst subjektiv – und in der Masse dann auch interessant. Je mehr Bewertungen vorliegen, umso spannender für denjenigen, der nach einer Bewertung sucht.

Natürlich liest man auch mal den einen oder anderen Bericht komplett. Aber es gibt immer Ausreißer: Extrem positive Bewertungen wie extrem negative. Beides scheint manchmal wahlweise ungerecht verärgert oder verliebt – und daher nicht wirklich nützlich für den Leser.

Peinlich wird es natürlich, wenn der Autor sein eigenes Buch lobt, wenn ein Hotelbetreiber sein Haus schön schreibt – oder ein Hersteller von Tablet-PCs seine neueste Hardware zum Herumtragen frenetisch bejubelt. Genau das ist nun aber offensichtlich passiert. Zwei hymnische Bewertungen des ansonsten eher mit Enttäuschung aufgenommenen WeTab im Einkaufportal Amazon sorgen für Verwirrung. Die Vermutung: Der Chef des deutschen Herstellers neofonie GmbH könnte diese Lobeshymnen selbst verfasst haben – unter Pseudonym.

Unter dem Namen Peter Glaser, so heißt ein bekannter und hervorragender Autor, der in der Branche respektiert wird, wurde der Tablet-PC aus deutschen Landen bejubelt. „Das WeTab ist nicht gut, sondern sehr, sehr gut.“ Darüber hinaus wurden etliche Details und Eigenschaften gelobt, etwa das Arbeitstempo, aber auch der Spaß und die Leichtigkeit bei der Bedienung. „Insgesamt macht das WeTab einen sehr, sehr guten Eindruck. Ich kann das Teil nur empfehlen…“

Die Vermutung, dass hier manipuliert wurde, kommt nicht von ungefähr: Ein Klick auf das Profil von Peter Glaser ließ nämlich das Profil eines Helmut Hoffer von Ankershoffen auf dem Bildschirm erscheinen. Der wiederum ist Chef der Neofonie und damit Entwickler des WeTab. Eine zweite Bewertung mit Lobeshymnen über das WeTab führte prompt zum Kundenprofil von zu Sandra Hoffer von Ankershoffen, der Ehefrau des WeTab-Chefs.

Das ist schon peinlich – und sicher mehr als nur ein dummer Zufall. Amazon-Kunden können Rezensionen unter Pseudonym schreiben. Aber wer im Eifer des Gefechts die Privatsphäreeinstellungen falsch setzt, der kann in die Falle tappen. Möglich wäre aber zumindest auch, dass hier jemand dem WeTab-Bauer schaden möchte und auch die Kundenprofile bei Amazon angelegt hat, um den Eindruck einer plumpen Lobeshymne zu erwecken.

Das wird sich wohl nie vollständig auflösen lassen.

Und zeigt, wie problematisch diese Bewertungsportale ganz grundsätzlich sind. Sie sind praktisch, keine Frage – aber eben auch nicht über jeden Zweifel erhaben.